Chef verbietet Arbeit vor 07:00 Uhr

26. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
Djang
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)
Chef verbietet Arbeit vor 07:00 Uhr

Mein Chef erbietet mir vor 07:00 Uhr einzustempeln, obwohl wir Gleitzeit haben und wir keine Kernarbeitszeit haben n.
In einer anderen Abteilung dürfen die Mitarbeiter vor 07:00 Uhr anfangen.
Es gibt keine konkrete Begründung.
Ich möchte im Sommer früher frei machen, weil sich das Gebäude aufheitzt und es keine Klimaanlage gibt.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119301 Beiträge, 39708x hilfreich)

Zitat (von Djang):
Chef verbietet Arbeit vor 07:00 Uhr

Zitat (von Djang):
Mein Chef erbietet mir vor 07:00 Uhr einzustempeln

Was denn nun?



Zitat (von Djang):
obwohl wir Gleitzeit haben und wir keine Kernarbeitszeit haben n.

Und was konkret findet sich in den vertraglichen Vereinbarungen zu dem Thema?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9277x hilfreich)

Wenn es eine verbindliche Betriebsvereinbarung gibt, muss sich der Arbeitgeber daran halten.

Ansonsten unterliegt die Arbeitszeit dem Direktionsrecht des Arbeitgebers. D.h. keine realistische Chance auf die Wunscharbeitszeit.

Gibt es einen Betriebsrat?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17335 Beiträge, 6461x hilfreich)

Zitat (von Djang):
In einer anderen Abteilung dürfen die Mitarbeiter vor 07:00 Uhr anfangen.
Es gibt keine konkrete Begründung.

'Eine andere Abteilung' kann bedeuten: anderer Rhythmus
Anweisungen müssen nicht wirklich begründet werden, Begründungen können aber zur Akzeptanz verhelfen.
Wesentlicher wäre
a) ob das Verbot auch für andere in deiner Abteilung gilt, sowie generell, wie
b) die Gleitzeit denn konkret ausgestaltet ist - sie wird ja nicht von oo:oo bis 24:oo Uhr ermöglicht sein.

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