Chef verbietet trinken

14. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Nklx
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Chef verbietet trinken

Hallo zusammen,
Ich hab mich aus folgendem Grund hier angemeldet, weil ich euren Rat brauche.
Ich bin Erzieher in einem Kindergarten. Bisher war auch alles gut - Kollegen top, Arbeitszeit etc.

Seit heute wurden in der dienstbesprechung allerdings neue "Regeln" aufgestellt mit denen das gesamte Team große Probleme hat.

Es wurde uns unter anderem verboten, im gruppenraum zu trinken oder auf die Toilette zu gehen.

Wir wurden nicht gefragt was wir davon halten, sondern mussten (!). mit ja oder nein antworten, ob wir für diese Regel sind. Das gesamte Team stimmte mit "Nein" - was der Chefin vollkommen egal war und sie es damit begründete, dass sie es einfach bestimmen kann. Wozu dann eine Abstimmung.. Naja..

Wie würdet ihr euch verhalten?
Welche Rechte habe ich in diesem Fall?
Ich bin kurz davor, den Träger zu verklagen, möchte vorher aber ein paar weitere Meinungen.

Danke im voraus!

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32225 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Nklx ):
Ich bin kurz davor, den Träger zu verklagen,
Was wäre nach deiner Meinung der Grund für die Klage?

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

/// ... im gruppenraum zu trinken oder auf die Toilette zu gehen.

Der Gruppenraum ist wohl der "Arbeitsraum", in dem Erzieher mit den Kindern ihre Programme, Aufgaben ... machen, oder? Eine Anweisung, 'nicht auf die Toilette zu gehen' wird keinen Bestand haben - das kann niemand verbieten. Beim Nicht-Trinken bin ich mir nicht so sicher - es könnte sein, dass der AG verbieten kann, dort die Trinkflasche aus dem Rucksack zu ziehen und zu trinken, aber einleuchten will mir so ein Verbot auch nicht.

Träger zu verklagen: halte ich derzeit für entschieden verfrüht. An erster Stelle steht eure Solidarität und dass ihr euch gemeinschaftlich NICHT an die Anweisungen haltet. Soll doch der AG gegen alle gleichzeitig vorgehen ..
Erst wenn auf Grund dessen Sanktionen erlassen werden, kann es sinnvoll sein zu klagen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von Nklx ):
Es wurde uns unter anderem verboten, im gruppenraum zu trinken oder auf die Toilette zu gehen.

ja, das mit dem auf die Toilette zu gehen kann ich nachvollziehen, dafür wäre die richtige Toiliette das bessere "Örtchen" ...


Über das trinken kann man sich streiten. In der Regel dürfen Arbeitgeber aber die Nahrungsaufnahme am Arbeitsplatz reglementieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Gibt es einen Personalrat?
Gibt es einen Betriebsrat? Wenn eines von beidem, was sagt dieser zu der Frage?

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Eine Anordnung, dass man Getränke nur im Pausenraum und nicht im Arbeitsraum (Gruppenraum = Arbeitsraum für Erzieher) zu sich nimmt, dürfte aber ziemlich sicher vom Direktionsrecht gedeckt sein - also im Rahmen des Zulässigen.

An meinem Arbeitsplatz ist es auch völlig normal, dass man nicht im Arbeitsraum isst oder trinkt, sondern dafür den Arbeitsraum verlässt.

Mir scheint da eine Klage ziemlich aussichtslos.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#7
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Zitat (von Nklx ):

Es wurde uns unter anderem verboten, im gruppenraum zu trinken oder auf die Toilette zu gehen.


Wenn es Personaltoiletten gibt, die ihr benutzen könnt, und auch einen Pausenraum, ja dann muß man die Anweisung akzeptieren.

Aber da muß man genauere Einzelheiten und Hintergründe wissen. Und es könnte nämlich sein, daß hygienische Relevanz besteht. Das scheint mir hier der Hintergrund zu sein.

In so einer Einrichtung, sollte es solche Räumlichkeiten für das Personal geben. Davon gehe ich erst einmal aus.

Nur, wenn das nicht der Fall ist, kann man darüber nachdenken, wie eine Reaktion eurerseits aussehen könnte. Also, deine Auffassung, erst einmal rum zu horchen, bevor man losschlägt, ist also mehr als richtig.

-- Editiert von Spejbl am 15.10.2019 17:04

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

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#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

/// .... verboten, im Gruppenraum zu trinken oder auf die Toilette zu gehen.
Leute, vom Satzbau her ist die Aussage freilich denkbar schräg, so dass man sie gut aufspießen kann - ein geradezu klassischer grammatischer Beziehungsfehler.
Ich mag aber nicht im Ernst glauben, dass Nklx un Kolleginnen im Gruppenraum aufs Klo gehen.
Vielmehr spricht doch die Wahrscheinlichkeit dafür, dass verboten werden soll, (außerhalb der offiziellen Pausen, denke ich) auf die Toilette zu gehen und (generell) im Gruppenraum zu trinken.
Es scheint notwendig zu sein, dass Nklx das so bestätigt, damit sich nicht noch mehr Leute daran abarbeiten.

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#9
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Es scheint notwendig zu sein, dass Nklx das so bestätigt, damit sich nicht noch mehr Leute daran abarbeiten.


Nein, dass scheint nicht notwendig zu sein.

"Die Toilette /to̯aˈlɛtə/ (von frz. toile ,Tuch’ ), auch Klosett (von engl. closet, im Deutschen kurz Klo), Abort, Latrine, Null-Null (von 00), WC (von engl. water closet für „Wasserklosett") oder Lokus (von lateinisch locus ‚Ort‘ ) ist eine sanitäre Vorrichtung zur Aufnahme von Körperausscheidungen (insbesondere Kot und Urin). Daneben wird der Raum, in dem sich eine solche Vorrichtung befindet, ebenfalls Toilette genannt."

https://de.wikipedia.org/wiki/Toilette

Insoweit hat sich der Fragesteller vollkommen richtig ausgedrückt. Selbst wenn es nicht so wäre, wüsste doch hoffentlich jeder, was gemeint ist und es bedürfte nicht dieser dümmlichen Antworten.

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 15.10.2019 21:45

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#10
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Die TS sollte wirklich mehr Angaben machen.
Trinken zu verbieten finde ich z. B. normal. Wenn da z. B. PCs rum. stehen. Aber ich weiß nicht genau, was/wofür der Gruppenraum ist. Aber selbst wenn keine PCs rumstehen, die Schaden nehmen bei verschütten... Wenn da z. B. Übergaben oder Besprechungen gemacht werden, kann es durchaus stören, wenn alle 2 Min. jemand die Thermoskanne zückt.

Was, wie, wo, warum man nicht zum Klo darf, versteh ich noch nicht.

@Ratsuchender:doch,leider hat die TS tatsächlich geschrieben, dass (mitten) im Gruppenraum die Leute nicht mehr "Pipi machen" dürfen.

Ich fänd schon wichtig, wann und wo den Erzieherinnen der Gang zur Toilette verboten wird.

Edit: warum meinen eigentlich alle immer, das sei eine Menschenrechtsverletzung, wenn man am Arbeitsplatz nicht trinken darf. Was hielte man von einem Arzt, der während der Untersuchung seinen Kaffee schlürft? Oder von einem Richter, der während der Verhandlung trinkt. Oder der Arbeiter am Fließband... Der kann auch nicht andauernd einfach aufhören mit der Arbeit, weil er was trinken muss. Für sowas gibts Pausen. Und im Hochsommer bei 40 Grad müssen ubd werden hoffentlich Ausnahneregelungen getroffen.

-- Editiert von Yogi1 am 15.10.2019 22:09

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#11
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 329x hilfreich)

also erst einmal den Gang zur Toilette kann kein Arbeitgeber verbieten
Schließlich ist ein Mitarbeiter auch Mensch der nun mal auch menschliche Bedürfnisse hat
wenn man einschließlich Pausenzeiten, Umkleidezeiten, vor und Nachbearbeitung 8 1/2 oder 9 oder gar noch mehr Stunden auf der Arbeit ist, wird kein Mensch dauerhaft drum rum kommen die Verrichtung dringender Bedürfnissen bis nachhause aufzuschieben

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#12
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

@seidi: es wär aber hilfreich zu wissen, ob verboten wurde, bestimmte Toiletten zu benutzen, und aber weiterhin erlaubt ist, "die Toiletten im Mitarbeiterraum" zu benutzen. Oder ob gemeint war, dass z. B. während der 1?-stündigen Dienstbesprechung niemand mehr zum Klo gehen soll.
Es wird ja wohl kaum verboten sein, überhaupt mal sich zu erleichtern.

-- Editiert von Yogi1 am 15.10.2019 22:21

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von Yogi1):
Es wird ja wohl kaum verboten sein, überhaupt mal sich zu erleichtern.

Nein, das wird über einen 8stündigen Arbeitstag nicht durchsetzbar sein.

Aber er kann durchaus bestimmen auf welche Toilette man zu gehen hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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