Chef verlangt Lüge wegen Führungszeugnis

16. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
go536206-48
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Chef verlangt Lüge wegen Führungszeugnis

Hallo, ich arbeite bei einer Zeitarbeitsfirma und sollte in einem Lager eingesetzt werden. Er sagte ich solle meine Eintragungen im Führungszeugnis verschweigen. Bei der Firma sollte ich dann unterschreiben das ich keine Eintragungen habe und das Bundesamt für Luftfahrt würde es dann einholen. Das habe ich nämlich nicht gemacht und gesagt das ich Eintragungen habe. Selbstverständlich wurde ich dann nicht eingesetzt. Meine Frage dazu ist, ob ich gegen meinen Chef in der Hinsicht vorgehen kann.

MfG

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von go536206-48):
ob ich gegen meinen Chef in der Hinsicht vorgehen kann


Die Frage ist, ob bei einer Lüge diesbezüglich eine Straftat vorliegen würde, dann könnte man den Chef wegen Anstiftung anzeigen. Ich bin mir noch nicht ganz sicher, ob hier Betrug (man bekommt eine Stelle, die man sonst nicht bekommen hätte) oder mittelbare Falschbeurkundung vorliegen würde.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

.... und dann wäre da immer noch das Thema der Beweisbarkeit.

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#3
 Von 
go536206-48
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Freundin war als Zeugin mit am Tisch gesessen.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

Mal abgesehen davon, dass die mögliche Strafbarkeit von Handlungen nicht wirklich zum Arbeitsrecht gehört, gibt die eigene Freundin nicht zwingend eine gute Zeugin ab.
Warum ist dir denn so daran gelegen, dass der Kerl bestraft wird?

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#5
 Von 
go536206-48
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Weil ich das Gefühl habe, dass er es nicht zum ersten und letzten Mal machte. Ich habe Bewährung wegen Betrugs und gut das ich mir alles gründlich durchgelese. :)

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#6
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von go536206-48):
Bei der Firma sollte ich dann unterschreiben das ich keine Eintragungen habe und das Bundesamt für Luftfahrt würde es dann einholen.

Das führt dann dazu dass der Entleiher eine offizielle Zuverlässgkeitsprüfung nach dem LuftSiG einleitet, die bei Einträgen im Führungszeugnis, noch dazu bei Freiheitsstrafen, ziemlich sicher negativ ausfällt. Damit hat der Entleiher dann Geld verbrannt (die ZÜP ist nicht kostenlos), ist dementsprechend sauer, und der schwarze Peter liegt bei Dir weil Dein Verleiher offiziell ja sicher von nichts gewusst hat.

Ergo: Du hast alles richtig gemacht!

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go536206-48):
Meine Frage dazu ist, ob ich gegen meinen Chef in der Hinsicht vorgehen kann.

Klar, den Sachverhalt kann man jederzeit anzeigen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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