Chef verweigert Gehalt - Arbeitsausfall schuldlos?

11. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
OR
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Chef verweigert Gehalt - Arbeitsausfall schuldlos?

Hallo,

gibt zwar schon einige Fälle, in denen der Chef das Gehalt verweigert, meiner ist jedoch bisserl anders:

Ich arbeite derzeit bei einer kleineren Web-Agentur als Redakteur auf 400 Euro Basis. Ich bin dort mittlerweile ein Jahr, hab immer montags durchgearbeitet.

Anfang des Jahres hat der Chef das Büro gekündigt, die Arbeit solle von nun an von daheim erledigt werden. Ich habe im Januar dann an 2 Tagen 18 Artikel fertig gemacht, an einem Tag bin ich nochmal zum Chef und habe dort an einem Video gearbeitet, für Jänner fehlt also ein Tag, der im Februar nachgeholt werden sollte.

Nach der ersten Februarwoche wird auf einmal ohne Ankündigung das Content Management System gesperrt (Serverumzug) - hier stehen alle zu bearbeitenden Artikel und deren Zuteilung auf die einzelnen Redakteure. Ich habe daraufhin angefragt, ob ich etwas für eine andere Site der Firma machen könne oder eine Liste der Artikel und deren Zuordnung exportiert werden könne, damit die anderen Redakteure und ich zumindest vorarbeiten können (die anderen arbeiten auf provision, also Artikelbasis). Beides hat der Chef jedoch abgewunken und erklärt, er wäre eh bis zum Wochenende fertig und würde sich dann melden.
Leider habe ich dann zwei Wochen nichts mehr von ihm gehört, ohne das System / Liste auch nicht arbeiten können. Er hat sich dann ganz am Monatsende wieder gemeldet und das System wieder freigeschaltet. Ich habe dann extra noch an einem Freitag durchgearbeitet, es im Februar aber so auf nur 10 Artikel gebracht.

Der Gute Chef hatte zu dem Zeitpunkt noch nichtmal das Gehalt für Januar gezahlt, ich habe ihn mehfrach darauf angeschrieben und ihm gesagt, dass ich auch gerne für Februar mein Gehalt hätte.
Er lehnt das jedoch ab, da ich ja nur 28 Artikel gemacht habe, die Redakteure auf Provisionsbasis würden viel weniger Geld für soviele Artikel bekommen. Auf meine Argumentation, ich bin nicht auf Provisionsbasis angestellt / habe meine Arbeitskraft und -zeit angeboten / den Arbeitsausfall nicht verschuldet, reagiert er einfach nicht und sagt, ich soll mit 400 Euro für Feb und Januar zufrieden sein, das wäre doch ein super lohn für nur 28 Artikel.

Jetzt haben wir März, das System war diesen Monat gerade einmal eine Woche verfügbar und jetzt wieder ohne Ankündigung down... Ich hab auch wieder nach Arbeit gefragt, mittlerweile bekomme ich keine Antwort mehr auf Mails, Anrufe, Mailboxnachrichten, SMS. Ich habe eine fristgerechte Kündigung für Ende März abgeschickt, so lange muss er mir doch auch noch Lohn zahlen? Ich habe meine Arbeitskraft nachweislich angeboten, von da müsste ich ja auch abgesichert sein?!

Möchte nun wissen, wie ich da am besten vorgehe? So wie ichs gelesen hab, läuft dass ja auf eine Lohnforderung für März / Februar hinaus.. Jetzt frage ich mich, ob ich da den vollen Lohn einfordern kann, obwohl ich ja nicht die ganze Zeit gearbeitet habe (was auch nicht möglich ist ohne das Artikelsystem / bzw. einen neuen Arbeitsauftrag). Der Job war als Minijob eingetragen, wurde aber bereits im Januar "versehentlich" von der Minijob Zentrale abgemeldet (hab ich erst ende Februar überhaupt erfahren), eine Kündigung habe ich nicht erhalten.

Hoffe, ihr könnt mir da weiterhelfen..

-- Editiert am 11.03.2009 20:04

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Hallo ,

"mehrfach angeschrieben" = Email ?
Wenn ja,,dann mal einen echten Brief per Einschreiben schicken, Frist setzen (festest Datum, ca. 5 Werktage) den fällligen Lohn zu zahlen.
Für den Fall der Nichterfüllung gerichtliche Schritte ankündigen.

Wenn nichts passiert : Zum Arbeitsgericht und Klage einreichen. Die Rechtspfleger helfen beim Aufsetzen der Klage.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
OR
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wahnsinn, habe heute auch nochmal nachdem das System abgeschaltet wurde ne Mail geschrieben, in der ich darum gebeten hab, dass er mir n Arbeitsauftrag gibt weils System nicht geht..

Jetzt schreibt er zurück: "wenn wir uns nun schon auf diesem rechtlichem Niveau von "Arbeitsangebot" bewegen, dann kann ich dazu nur sagen, dass mir nun endgültig reicht!

bei den 400 EUR handelt es sich entgegen deiner offensichtlichen Ansicht
NICHT um ein Pauschalgehalt, sondern war an die 4 Arbeitstermine
gebunden. Dies wurde weder im Jan noch im Feb.
eingehalten. Insofern kann man mein Mail durchaus als fristlose Kündigung
verstehen ... kann ich aber auch nochmal hoch offiziel schicken.
Anstatt zu sagen: ja die 400 EUR für die 28 Artikel sind okay ... und ich
mache dann nun auf Basis von Artikelpreis weiter, machst du hier
eine Superaufstand. Und es geht ja so weiter ... immer wieder setzt du noch
einen oben drauf, wie nun mit diesem Mail ... ich denke eine
Basis für eine weitere Zusammenarbeit gibt es daher nicht mehr ... und nach
dieser Mail habe ich auch keine Lust mehr auf Diskussionen
am Telefon! Danke!"

So ein Arsch.. Now What? Hab dem ja extra mehrfach angeboten, das ganze mal in nem pers. Gespräch zu klären und der hat sich NIE zurückgemeldet..

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Hallo,
jetzt mal kein falsches Harmoniebedürfnis an den Tag legen.

Siehe oben.

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#4
 Von 
OR
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin jetzt erstmal 4 Monate im Ausland ab Ende April.. hab gelesen, dass Gehaltsansprüche noch 3 Jahre lang haltbar sind??
Dann verklag ich den, wenn ich wieder da bin...

Prob ist jetzt bloß auch noch die fristlose Kündigung, aber solange ich nix unterschriebenes hab, ist dessen Mail in der Beziehung ja auch ziemlich wertlos.

Anderes Prob ist auch noch, alles nachzuweisen ohne Arbeitsvertrag. Naja, ich hab alle Überweisungen auf denen "Firmenname-Gehalt Minijob" steht und so ziemlich alle die ich kenne, können bezeugen, dass ich regelmäßig montags auffer Arbeit war :-).

Als noch ein paar andere Redakteure auf Provision angefangen haben kam der auf einmal an, meine nebenkosten wären so hoch und ich sollte nen tag mehr arbeiten, außerdem wäre es ja ungerecht wenn der eine nur 8 euro kriegt und ich mit nebenkosten irgendwie das doppelte die stunde.. hab ich ihm dann gesagt, dass ich das nicht einsehe, wenn er sich 70% nebenkosten sparen könnte bei mir (hätte mich einfach als werkstudent eintragen sollen, hab dem da sogar entsprechende links geschickt, war dann aber zuviel aufwand) und ich auch noch die fahrt hab etc., daraufhin hat der auch nicht mehr auf den zusätzlichen tag bestanden, schreibt jetzt aber, ich hätte die ganze zeit zu wenig gearbeitet.. Oh man... Bin echt mal gespannt, wie das vor Gericht ausgeht..

Wenn ihr jetzt keine ernsthaften Bedenken gegen die Klage habt, werd ich das wahrscheinlich durchziehen.



-- Editiert am 11.03.2009 21:58

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Sie sind nicht fristlos gekündigt. Sie müssen nur bis zu einer Kündigung Ihre Arbeit anzubieten.

Der Nachweis ohne Arbeitsvertrag ist nicht Ihr Problem, das ist das Problem Ihres Arbeitgebers. Da dieser nach dem Nachweisgesetz verpflichtet gewesen wäre, Ihnen innerhalb von 4 Wochen nach Arbeitsantritt die wichtigsten Bedingungen des Arbeitsverhältnisses schriftlich zu geben, gehen Auseinandersetzungen zu seinen Lasten. Das ist gängige Rechtssprechung.

Ansonsten ist der von maestro vorgeschlagene Weg der richtige.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
OR
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

"letzten Montag konnte ich noch auf das CMS zugreifen, was ja jetzt nicht mehr möglich ist, da du das System gesperrt hast. Wie soll ich jetzt weiter arbeiten / gibt es was für mich zu tun / eine Tabelle mit unbearbeiteten Zielen?"

Die Mail hatte ich dem Anfang der Woche geschrieben, daraufhin kam dann die "fristlose kündigung" zurück... Naja, das Arbeitsangebot hat er ja somit nachweislich bekommen.

War gestern noch einigermaßen durchn Wind, danke an euch für die Tipps und Bestätigung, das baut auf :-).

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@or

ergänzend zu @maestro und @hmaburgerin, lies doch mal
http://www.berliner-fenster.de/programme/magazine/gerichtsfenster.aspx

ich konnte es nicht ganz durchlesen, aber der titel: annahmeverzug fiel mir grad zu deinem post ein

sunbee

-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Eine Mail Anfang dieser Woche reicht nicht aus. Sie müssen wiederholt Ihre Arbeit anbieten. Ich würde, bis die Kündigung kommt, wöchentlich nachfragen. Nur dann dürfte der Gehaltsanspruch weiter bestehen.

0x Hilfreiche Antwort

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