Hallo zusammen!
Ich habe vermutlich ein ungewöhnliches Anliegen, das ich kurz und knapp ausführen möchte. Meinem Kollegen wurde am Montag aus betrieblichen Gründen die mündliche Kündigung für den 30.05. (Inkraftsetzung dann zum 30.06 laut gesetzlicher Frist) ausgesprochen und von ihm auch akzeptiert. Am Folgetag (29.05.) erklärte der Geschäftsführer, dass er ihn doch gern behalten würde, was mein Kollege jedoch nicht akzeptierte und um die Aushändigung seiner schriftlichen Kündigung bat. Nach einem langen Streitgespräch und sehr viel psychischem Druck war das Ende vom Lied, dass der Geschäftsführer nun die Kündigung verweigert, damit mein Kollege kein Arbeitslosengeld erhält und er dadurch eher bleibt und nicht freiwillig kündigt. Meine Frage: Was kann man da machen? Wie kann man eine mündliche Kündigung beweisen oder bei wem muss man das?
Es wäre toll, wenn hier jemand einen Rat für uns hätte.
Sabrina
Chef verweigert Kündigung...
31. Mai 2018
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Frage vom 31. Mai 2018 | 22:58
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Chef verweigert Kündigung...
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 1. Juni 2018 | 00:33
Von
Status: Legende (19001 Beiträge, 10251x hilfreich)
Zitat:Was kann man da machen? Wie kann man eine mündliche Kündigung beweisen
Nichts.
Eine mündliche Kündigung ist keine Kündigung - selbst wenn man sie beweisen könnte.
Eine Kündigung MUSS schriftlich sein.
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#3
Antwort vom 1. Juni 2018 | 07:37
Von
Status: Heiliger (20096 Beiträge, 7279x hilfreich)
Heute noch könnte der Kollege noch selbst kündigen, die 4-Wochen-Frist wäre noch einzuhalten. Montag ist es zu spät - Wenn er schon auf Kündigung 'besteht', als raus will aus dem Betrieb.
-- Editiert von blaubär+ am 01.06.2018 07:40
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