Chef wegen Mitarbeiterführung verklagen?

27. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
JusticeWarrior
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Chef wegen Mitarbeiterführung verklagen?

Hallo. Mich treibt eine Frage um und ich finde nichts im Netz.

Ich arbeite in einem Betrieb mit 3 bzw 4 anderen Koleg*innen.
Meine Chefs (Ehepaar) verhalten sich, wie ich finde unter aller Sau uns gegenüber und ich suche eine Möglichkeit, weitere Mitarbeiter vor ihnen zu schützen.
Die Liste ist lang:

Also erstmal fallen ständig rassistische Bemerkungen wie "Zigeuner", "Kopftuchträger" und man regt sich ständig über Migranten auf, die angeblich klauen wollten usw.

Dann werden Mitarbeiter grundsätzlich in der allgemeinen Whatsappgruppe niedergemacht, wenn sie z.B. einen Fehler gemacht haben. Ich habe mich dazu auch schon geäußert, wie bedenklich ich das finde, aber es gibt kein Einsehen.

Der Boden riecht seit fast 2 Jahren sehr unangenehm und die Mitarbeiter, die mehr Stunden haben als uch, beklagen sich über häufigere Infekte als sonst. Auf Nachfrage wurde uns eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller vorgelegt. Eine Probenuntersuchung kostet 300 Euro, die der Arbeitgeber nicht zahlen will.

Eine Mitarbeiterin fiel im September für 3 Wochen aufgrund einer Handverletzung aus. Daraufhin wurden ihr die Stunden gekürzt, mit der Begründung, man hätte zu wenig Bedarf und könne sich die Halbtagsstelle nicht leisten. Als sie sagte, dass sie das Geld aber brauche, flatterte wortlos die Kündigung ins Haus.
Auf meine Nachfrage hieß es, sie sei in eine andere Filiale versetzt worden.

Kurz darauf wurde eine zweite Mitarbeiterin in die Rente entlassen, wovon diese gar nichts wusste und was sie auch nicht wollte.

Einer anderen Kollegin wurden die letzten zwei Tage des genehmigten - und gebuchten- Urlaubs wieder gestrichen und man nötigt uns, krank zur Arbeit zu kommen, indem man noch mehrfach angerufen wird, ob msn nicht doch wenigstens ein paar Stündchen usw.

Die anderen trauen sich nichts zu sagen, weil der Job ihre Existenz ist, aber krankgemeldet wird sich fast nie. Da wir ein Betrieb mit Kundenverkehr sind, halte ich das für fahrlässig.

Zusätzlich werden wir immer und immer wieder darauf aufmerksam gemacht, mehr Provisionsprodukte zu verkaufen (egal ob es dem Kunden nützt.)
Nun bin ich selbst krank und habe nich um eine ersatzkollegin bemüht. Auch hier wurde ich öffentlich in der Gruppe darauf hingewiesen, ich könne ja auch mal die Zähne zusammen beißen. In diesem Jahr war ich leider schon an drei Tagen krank, im letzten dafür fast gar nicht. Ich lasse mich auch nie krankschreiben, da ich nach Stunden bezahlt werde und die Chefs nicht zusätzlich belasten will.
Heute kündigte ich an, früher zu gehen, weil es mir wirklich nicht gut ging (fieber..) und ich wurde in der Gruppe darauf hi gewiesen, dass ein Mitarbeitergespräch ausstünde.

Kann der Arbeitgeber für öffentliche Bloßstellung oder einen anderen Punkt belangt werden?

Oder wenigstens überprüft?

Ich habe heute gekündigt, möchte aber zukünftige Mitarbeiter vor ihnen schützen.
Schon mal danke

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Tritt aus der Whatsapp-Gruppe aus. Solltest du den Kollegen auch raten.

Nicht ans Telefon gehen, wenn man krank ist.

Man kann nicht vom Chef in Rente geschickt werden, wenn man nichts davon weiß, es nicht will und es nicht im Arbeitsvertrag vorgesehen ist.

Zitat (von JusticeWarrior):
Nun bin ich selbst krank und habe nich um eine ersatzkollegin bemüht.


Das ist nicht deine Aufgabe, sondern die des Chef.

Das Problem ist, dass sich Arbeitnehmer heute so enorm viel bieten lassen. Wenn man da von Anfang an klare Grenzen zieht, kommt es auch nicht zu solchen Situationen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von JusticeWarrior):
möchte aber zukünftige Mitarbeiter vor ihnen schützen.

Das wird einem wohl nicht gelingen, denn jeder muss seine Rechte vor Gericht selber vertreten.
Ausnahme wäre, wenn das ein Betriebsrat macht. Aber den wird es da wohl nicht geben.

Und es scheint da auch keinen Rückhalt bei den Mitarbeitern zu geben


Solange die Schafe freiwillig zur Schlachtbank gehen, freut sich der Metzger ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17341 Beiträge, 6462x hilfreich)

Den Chef wegen allgemein mieser Personalführung zu verklagen, geht nicht, schon weil es kein Recht auf gute Führung gibt. Gegen Beleidigungen kann man sich wehren, auch gegen Verstöße gegen das Arbeitsrecht, aber auch nur, wenn und insoweit AN persönlich betroffen ist. Gegen schlechte Umgangsformen gibt es auch kein Gesetz.
Die Grundmisere bei euch liegt wohl darin, dass ihr in einem Kleinbetrieb schafft, in dem das KSchG nicht greift und dementsprechend leicht gekündigt werden kann. Der AG kann sich also allerlei herausnehmen - und wenn die AN es sich gefallen lassen, weil sie Angst haben, ist ohnehin nicht zu helfen.

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