Chef will AN zum Amtsarzt schicken

19. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
froschle
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Chef will AN zum Amtsarzt schicken

Also:
Einem Arbeitnehmer hat eien (ungerechtfertigte) Abmahnung an einem Freitag erhalten. Am folgenden Montag meldete er sich krank, weil er (schon vorher) unter schweren psychischen Problemen litt und die Situation am Arbeitsplatz nicht mehr ausgehalten hätte. Am nächsten Tag setzte der Arbeitgeber bereits die fristgerechte Küpndigung auf. Der AN blieb 3 Wochen krankgeschrieben, die AU wurde wöchentlich durch den Hausarzt verlängert.
Plötzlich verlangt der Arbeitgeber ein Personalgespräch, in dem es um die " nicht oder nicht ordnungsgemäß erledigten Aufgaben" vor der Erkrankung gehen sollte. Der Arbeitnehemr antwortet auf die Mail, dass er nicht Voraussagen kann, wie lange er noch krnk sein wird udn keinen Terminvorschlag für ein Personalgespräch machen könne. Ihm geht es mittlerweile noch schlechter, er hat einen Facharzt konsultiert, welcher es als notwendig ansieht, dass er bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses, 2 weitere Wochen krankgeschrieben wird. Als der Arbeitgeber die AU des Facharztes erhält, verlangt er, der Arbeitnehmer möge ihm ein Attest des Amtsarztes vorlegen, dass er gesundheitlich nicht in der Lage wäre, ein Personalgespräch zu führen.
Es handelt sich um einen privaten Kleinbetrieb, also nicht öffentlicher Dienst. Zwischen der geforderten Deadline, wann das amtsärztliche Attest vorgelegt werden soll udn dem Ende des Arbeitsverhältnisses liegen 6 Werktage.Nun zu meienn konkreten Fragen:
Der Amtsarzt ist eh nicht zuständig, oder? Muss der Arbeitnehmer ein Gespräch im Krankenstand akzeptieren, er ist schliesslich krankgeschrieben und zwar wegen der gleichen Diagnose von 2 verschiedenen Ärzten. Wenn überhaupt müsste der Arbeitgeber m. E. eien Prüfung der Krankenkasse veranlassen, die dann ggf den Medizinischen Dienst einschalten würde. Sehe ich das richtig?
Wie schätz ihr den ganzen Fall ein?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Wenn dein AG deine Arbeitsunfähigkeit - resp. die AU-Bescheinigung des Arztes - bezweifelt, kann der den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) beauftragen, das zu überprüfen. Nicht mehr und nicht weniger.
Im Krankenstand brauchst du dich auf kein Personalgespräch einzulassen.

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