Chef will Gehalt kürzen oder Kündigung, EILT

18. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Paperboyc64
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)
Chef will Gehalt kürzen oder Kündigung, EILT

Hallo,

ich bedanke mich vorab für jede Hilfe, leider muss ich mich kurz halten und hoffe ich bringe alles verständlich rüber:

Kleinbetrieb weniger als 5 Mitarbeiterr
Arbeitnehmer x ist schwerbehindert mit Ausweis über 50% und Merkzeichen
Arbeitnehmer x befindet sich im Krankengeld, nach notwendiger OP und wurde zum Gespräch in die Firma gerufen. Seine Krankheitsdauer ca 10 Wochen plus noch ca. 3 Wochen.

Im Gespräch wurde im gesagt entweder arbeitet er zukünftig für 400 Euro weniger, oder er wird gekündigt.

Zudem kein Anrecht auf Sonderurlaub für Schwerbehinderte (hat er bisher verzichtet)

Und Betriebsurlaub findet statt, jedoch hat er keinerlei Anspruch auf einen Anteil, den er selbst verplant.

Zukünftig auch keinen Arztbesuch während der Arbeit (wobei erwähnt werden sollte, dass der Arbeitnehmer in 5 Jahren keine AU hatte, bis auf jetzt), werder zu spät gekommen ist, noch sonst etwas negativ war.

Er würde für 200 weniger arbeiten, jedoch besteht die Angst vor neuer Probezeit durch neuen Vertrag.

Was sollte er tun? Kontakt mit Integrationsamt wird aufgenommen.
Was denkt Ihr?

Vielen Dank

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Ich liebe so Kleinbetriebe, wirklich.

Was x angeboten wird, das ist eine Änderungskündigung. Die kann er annehmen oder es lassen. Aber so, wie sich das der Arbeitgeber vorstellt, auch die Ausgestaltung des neuen Arbeitsverhältnisses, so geht das gar nicht.

Erst einmal sollte x rechnen. 400 € weniger, auf welchen Stundenlohn käme er da? Es gibt ja sowas wie den Mindestlohn. Außerdem geht eine solche Änderungskündigung nicht ohne Mitwirkung des Integrationsamtes. Die bekommt man zwar immer dann völlig problemlos, wenn der Kündigungsgrund nicht in der Behinderung liegt. Aber darlegen muss man schon. Und ich wette, dass das der Arbeitgeber nicht kann. Also, mal rechnen, wie der Lohn aussieht.

So, dann zum Urlaubsproblem. Es gibt Betriebe (ich erinnere mich an die Werksferien eines großen Autoherstellers in den Sommerferien), die haben Werksferien. Das sollte aber auch im Arbeitsvertrag fixiert sein. Und darf natürlich nicht den gesamten Urlaub umfassen. Die Mehrtage, die x wegen seiner Behinderung hat, die sind ohnehin unabdingbar.

Arztbesuch während der Arbeitszeit, das muss nicht sein. Bei uns z.B. darf der erste Besuch während des Tages stattfinden, der Rest in der Freizeit. Ist tariflich festgelegt und auch schon von Arbeitsgerichten als zulässig bestätigt worden.

Neue Probezeit kommt nicht. Wieso auch? Ich würde mich auf die zwei wesentlichen Punkte konzentrieren, also Gehalt und Urlaub.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17441 Beiträge, 6490x hilfreich)

Ich stimme @wirdwerden voll zu. Und bei so einem Kleinbetrieb, zudem mit solcher Einstellung, schwebt sowieso immer das Damoklesschwert einer betriebsbedingten Kündigung - dafür bedarf es dann nicht einmal eines Grundes. resp.: der Grund muss nicht angegeben werden. Das K'schG greift nicht bei solchen Betrieben.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Nee, aber x hat einen GdB von 50.

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Paperboyc64
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich verstehe das hier mit dem Zitat nicht, deswegen antworte ich so. Danke für die Einträge bisher!

Was x angeboten wird, das ist eine Änderungskündigung. Die kann er annehmen oder es lassen. Aber so, wie sich das der Arbeitgeber vorstellt, auch die Ausgestaltung des neuen Arbeitsverhältnisses, so geht das gar nicht.
---------> Im wurde gesagt entweder oder. Bis Freitag Entscheidung.

Erst einmal sollte x rechnen. 400 € weniger, auf welchen Stundenlohn käme er da? Es gibt ja sowas wie den Mindestlohn. Außerdem geht eine solche Änderungskündigung nicht ohne Mitwirkung des Integrationsamtes. Die bekommt man zwar immer dann völlig problemlos, wenn der Arbeitsvertrag Arbeitnehmer Muster">Kündigungsgrund (Kündigung Arbeitsvertrag Arbeitnehmer) nicht in der Behinderung liegt. Aber darlegen muss man schon. Und ich wette, dass das der Arbeitgeber nicht kann. Also, mal rechnen, wie der Lohn aussieht.
----------------------------------> Er verdient 2000 brutto, hatte vor 2 Jahren 1800, danach Erhöhung (weil er ja so schlecht war ;-)), demnach ist das Angebot 1600, für 40 Std., wobei diese wöchentlich um 2,5 Std. überzogen werden. Immer.

So, dann zum Urlaubsproblem. Es gibt Betriebe (ich erinnere mich an die Werksferien eines großen Autoherstellers in den Sommerferien), die haben Werksferien. Das sollte aber auch im Arbeitsvertrag fixiert sein. Und darf natürlich nicht den gesamten Urlaub umfassen. Die Mehrtage, die x wegen seiner Behinderung hat, die sind ohnehin unabdingbar.
------------------------> Es wird sich auf Betriebsferien berufen, alles darüber hinaus gibt es nicht. Eigene Planung nicht gestattet. Schwerbehinderten Urlaub wurde ebenfalls mit Kündigung bei Inanspruchnahme gedroht. Arbeitnehmer ist da sehr kulant.

Arztbesuch während der Arbeitszeit, das muss nicht sein. Bei uns z.B. darf der erste Besuch während des Tages stattfinden, der Rest in der Freizeit. Ist tariflich festgelegt und auch schon von Arbeitsgerichten als zulässig bestätigt worden.
---------> Will Arbeitnehmer auch nicht, bisher immer nach Absprache. Zahnarzt etc. selbstverständlich nach Arbeit, oder Absprache. Es geht vermutlich darum, dass man erstmal gar nicht erst krank werden darf.

Neue Probezeit kommt nicht. Wieso auch? Ich würde mich auf die zwei wesentlichen Punkte konzentrieren, also Gehalt und Urlaub.

-----------------------> Im Endeffekt ist der Arbeitnehmer ZWANGSkulant, da er jedesmal wenn er auf seine Rechte hinweist, die Pistole auf die Brust bekommt ala "wenn Du das willst, wirst Du gekündigt"

Trotzallem, hat der Job auch gute Seiten - der Verdienst und Freitag kurz und Wochenende Frei, klar dafür längere Arbeitstage. Im Endeffekt würde x gerne dort weiterarbeiten und würde sich evtl. auch auf 1800 einlassen um einen Kompromiss zu machen. Jedoch besteht die Angst, dass ein neuer Vertrag auch eine Probezeit mitbringt. Wenn dem nicht so ist, wäre das gezwungenerweise ok. Das mit dem Urlaub wird eine mündliche Sache bleiben - zum Erhalt des Arbeitsplatzes würde er darauf verzichten, wie es bisher auch war.

Es gibt auchkeine Urlaubsanträge oder sonstiges, schon gar nix was X unterschrieben hat oder beantragt hat in 5 Jahren.

wirdwerden, du hast es genau erkannt. Auch bei Kleinbetrieb greift die Schwerbehinderung.

Eine weitere Sache, gehört bedingt zum Thema - in diesem Betrieb ist jeder Fehler, den man bei der Arbeit macht, also zum Beispiel menschliches Versagen etc. direkt ein Grund die Leute zu feuern. X hat in 5 Jahren 8 Kolegen gehabt - nacheinander - an denen immer irgendwas störte. Schon etwas seltsam.

Danke, ich hoffe es geht noch weiter hier.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Es ist keine Änderungskündigung möchte ich dazu nur sagen.
Ein Änderungskündigung funktioniert genau anders.

Wie sieht es denn aus mit dem Kündigungschutz bei AN mit SB in Kleinstbetrieben? Geht da was oder stimmt das Integrationsamt sowieso immer einer Kündigung zu?

Zitat:
Er würde für 200 weniger arbeiten, jedoch besteht die Angst vor neuer Probezeit durch neuen Vertrag.

Eine neue Probzeit kann es nicht geben, jedenfalls keine wirksame.

-- Editiert 1000kleinesachen am 18.03.2015 19:12

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Paperboyc64
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)

Integrationsamt eingeschaltet.
X soll einfach abwarten.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

@wirdwerden, du dürftest den einzigen Tarifvertrag in Deutschland kennen, der eine so merkwürdige Regelung enthält.

Für alle anderen Arbeitnehmer gilt wohl eher die geläufige Praxis:
Wenn ein Arztbesuch während der Arbeitszeit notwendig ist, dann hat der Arbeitgeber dies zu akzeptieren.
Dazu Verdi https://www.verdi-bub.de/service/praxistipps/archiv/arztbesuch_waehrend_der_arbeitszeit/
"Wann muss der Arbeitgeber das Entgelt weiterzahlen?
Ist der Arztbesuch in der Arbeitszeit unumgänglich, so hat der Arbeitgeber das Entgelt für diese Zeit weiterzuzahlen. Es muss ein Grund in der Person des Arbeitnehmers vorliegen. Dies ist der Fall, wenn die Behandlung sofort erfolgen muss, z.B. bei akuten Schmerzen.
Zunächst muss der Arbeitnehmer versuchen, einen Arzttermin außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit zu vereinbaren. Ist es dem Arbeitnehmer, z.B. wegen den Bedingungen der Arztpraxis nicht möglich, einen Behandlungstermin außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit zu vereinbaren, so muss der Arbeitgeber weiterzahlen, obwohl keine besondere Dringlichkeit der Behandlung besteht."

-- Editiert von altona01 am 19.03.2015 12:24

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Paperboyc64
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)

Jetzt wird es ernst:

Der Antrag zur Kündigung liegt nun beim Integrationsamt vor.
Integrationsamt hatte im Gespräch angedeutet im Falle einer betriebsbedingten Kündigung würden die damit durchkommen.
Rechtsschutzversicherung hat ähnliches gesagt.
Kleinbetrieb ca. 4,5 Jahre Betriebszugehörigkeit.
Wie sieht es wegen Abfindung, Urlaubsabgeltung (dieses Jahr noch kein Urlaub da krankgeschrieben) und Schwerbehindertenurlaub aus?
Macht es Sinn gegen die Kündigung anzugehen?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17441 Beiträge, 6490x hilfreich)

Urlaub ist zu vergüten, wenn er aus betrieblichen Gründen bis zum Termin der K. nicht genommen werden kann. Das ist geregelt.
Anspruch auf Abfindung gibt es so nicht - Abfindungen können ausgehandelt werden; die besten Aussichten bestehen, wenn der AG mit seiner K wahrscheinlich scheitern wird.
Es ist richtig: das Integrationsamt kann bei der Kündigung eines Menschen mit Behinderung vorzugsweise dann wirksam eingreifen, wenn die Kündigung etwas zu tun hat mit der Behinderung selbst. Namentlich bei betriebsbedingter Kündigung - einer unternehmerischen Entscheidung - bleiben da wenig Spielräume.
Gegen die Kündigung vor Gericht zu gehen, scheint mir in diesem Fall möglich, wenn die Abläufe sich so verifizieren lassen, wie sie beschrieben sind. Denn das wären Gründe, die in der Person des AN liegen (Krankheit, Ausfallzeiten) - und da käme es mehr auf die Prognose an - wie wird sich das in der Zukunft entwickeln - als auf die aktuelle Situation,

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Paperboyc64
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Urlaub ist zu vergüten, wenn er aus betrieblichen Gründen bis zum Termin der K. nicht genommen werden kann. Das ist geregelt.
Anspruch auf Abfindung gibt es so nicht - Abfindungen können ausgehandelt werden; die besten Aussichten bestehen, wenn der AG mit seiner K wahrscheinlich scheitern wird.
Es ist richtig: das Integrationsamt kann bei der Kündigung eines Menschen mit Behinderung vorzugsweise dann wirksam eingreifen, wenn die Kündigung etwas zu tun hat mit der Behinderung selbst. Namentlich bei betriebsbedingter Kündigung - einer unternehmerischen Entscheidung - bleiben da wenig Spielräume.
Gegen die Kündigung vor Gericht zu gehen, scheint mir in diesem Fall möglich, wenn die Abläufe sich so verifizieren lassen, wie sie beschrieben sind. Denn das wären Gründe, die in der Person des AN liegen (Krankheit, Ausfallzeiten) - und da käme es mehr auf die Prognose an - wie wird sich das in der Zukunft entwickeln - als auf die aktuelle Situation,


Die Prognose der Krankheit sieht so aus, dass er ab 1. Mai wieder arbeiten könnte.
Was meinen Sie mit Abläufe verifizieren lassen?
Vielen Dank!

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17441 Beiträge, 6490x hilfreich)

Nun ja, du schreibst:
/// Krankengeld, .. notwendige OP .. zum Gespräch in die Firma gerufen. Seine Krankheitsdauer ca 10 Wochen plus noch ca. 3 Wochen [das sind ja offenbar die Vorwürfe/Vorhaltungen]. Im Gespräch wurde im gesagt entweder arbeitet er zukünftig für 400 Euro weniger, oder er wird gekündigt [Konsequenz/"Vorschlag" /"Angebot" des AG].

Hier wird der Zusammenhang mit der Ausfallzeit dargestellt und der muss vor Gericht standhalten.

Der Rest geht um Sonderthemen, die einen Richter auch interessieren dürften:
/// kein Anrecht auf Sonderurlaub

... Urlaub kann nicht 'abbedungen' werden, weder durch Verzicht des AN noch durch Diktat des AG. Und es ist auch nicht in Ordnung, dass/wenn es keinerlei Urlaub außerhalb des Betriebsurlaubs geben dürfen soll - Anerkannt ist, dass 3/5 des Urlaubs durch den BU aufgebraucht weren.

-- Editiert von blaubär+ am 31.03.2015 14:18

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Paperboyc64
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)

Also, kann es Sinn machen, falls das Integrationsamt nichts gegen die Kündigung tun kann, mit dem Rechtsschutz vor das Arbeitsgericht zu gehen?

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17441 Beiträge, 6490x hilfreich)

Korrekt. Zumal du offenbar Arbeits-Rechtsschutz hast. Aber auch sonst wäre der Aufwand gering und vielleicht springt doch eine Abfindung heraus.
Der Rechtsschutz würde übrigens die Übernahme ablehnen, wenn er die Sache für aussichtslos hält. Das wäre dann ein deutliches Signal.

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Paperboyc64
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Korrekt. Zumal du offenbar Arbeits-Rechtsschutz hast. Aber auch sonst wäre der Aufwand gering und vielleicht springt doch eine Abfindung heraus.
Der Rechtsschutz würde übrigens die Übernahme ablehnen, wenn er die Sache für aussichtslos hält. Das wäre dann ein deutliches Signal.


Ich vermute es kommt derzeit stark auf den Kündigungsgrund an? Leider ist der X noch nicht bekannt.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17441 Beiträge, 6490x hilfreich)

Wahrscheinlich. Und da könnten sich die Sonderrechte für Kleinbetriebe beißen mit deinen Rechten als Schwerbehinderter. Ich vermute allerdings, dass der AG vor Gericht die Gründe erläutern muss. M.a.W. du wirst dich auf den Standpunkt stellen müssen, dass - entsprechend dem Gesprächsverlauf beim AG - die Behinderung resp. die aktuellen Ausfallzeiten der tatsächliche und angesichts der Gesundheitsprognose unzulässige K-Grund sind.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Na nicht ganz so:
Die Stelle soll ja weiter besetzt bleiben, aber halt für 400€ weniger. Der Unternehmer müsste also nachweisen können, dass die betriebsbedingte Kündigung auf schlechten Unternehmenzahlen beruhen würde. Ist dies nicht der Fall, dann würde ich hier keinen Grund für eine betriebsbedingte Kündigung sehen. Etwas anderes wäre es, wenn durch eine Umstrukturierung der Arbeitsplatz generell überflüssig werden soll, aber davon kann ich hier nichts erkennen.

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Paperboyc64
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)

So, vielen Dank an alle!
X hat das Unternehmen verlassen, da er eine bessere Stelle gefunden hat. Also - mit Happy End!

1x Hilfreiche Antwort

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