Chef will Vertrag downgraden, wie verhalten bzgl. ALG 1 ?

9. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12319.04.2021 13:25:22
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 1x hilfreich)
Chef will Vertrag downgraden, wie verhalten bzgl. ALG 1 ?

Hallo Freunde,

ich bin der einzige Programmierer in einer kleinen IT-Firma,
der Chef hat Geldprobleme ( Finanzamt ... ) und will daher meinen Arbeitsvertrag "modifizieren",
- er will mich zwar auf jeden Fall behalten weil er sonst niemanden hat der durchsieht,
- aber er will von "Entwicklung" auf "Wartung" umschwenken, die Software läuft ja nun ...

am liebsten würde er nur 451 Eur zahlen, also gerade mal versicherungspflichtig und daher incl. der Kranenkasse.

Ich wundere mich nun was zu tun ist:
- Wenn ich mich darauf einvernehmlich einlasse und er mir dann eine Weile später kündigt bekjomme ich ja vermutlich nur noch ALG 1 auf Basis der 451 Eur ... ?
- Sollte ich daher erstmal die Kündigung abwarten und das evtl. nachfolgende Angebot des Chefs ... , und mich dazwischen ggf. arbeitslos melden, um die Regel bzgl. des "Bestandsschutzes" zu erfüllen ?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6464x hilfreich)

/// Der Chef will ....
... . und was willst du? Du hast offenbar eine starke (Verhandlungs-)Position, willst aber bei einer Kürzung deiner Bezüge mitmachen?

:???:

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#2
 Von 
guest-12319.04.2021 13:25:22
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 1x hilfreich)

Naja, ich brauche im Prinzip mehr Geld als der Chef zahlen will oder kann, er kann aber wohl auch aktuell nicht ... , das FA verlangt viel von ihm ... ,
- ich will den auch einerseits nicht direkt hängen lassen.

Andererseits verursacht mir der Gedanke an das Arbeitsamt gewisse Horrorvorstellungen ...

Daher schreibe ich aktuell auch Bewerbungen und schaue mich nach was neuem um. Das ist der Kern meiner Aktivitäten.
Direkt unklug will ich aber auch nicht sein bzgl. ALG 1 ... , daher die Frage hier in die Runde.

"Starke Verhandlungsposition" ... , naja ... , aber es gibt nichts zum verhandeln wenn der Chef die Wahrheit sagt bzgl. seiner Finanzlage ...

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#3
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 315x hilfreich)

Da du Entwickler bist weißt du vermutlich wie kurzfristig die Denkweise deines Chefs ist. eine Software ( die ja vermutlich verkauft oder per Lizenzen vertrieben wird), mit einer Minimalkraft zu warten führt schnell dazu, dass alle Kunden weg sind. die Entwicklung endet eigentlich nie. daher bleibt der einzige Rat, dass du dir schnell etwas neues suchen solltest. als Entwickler ja nicht das Problem. wenn dein Chef tatsächlich so kurzfristig denkt und handelt ist es mit der Firma bald vorbei. eine Vertragsänderung zu deinen Ungunsten solltest du auf keinen Fall unterschreiben.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119425 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Carlo von Banausen):
und er mir dann eine Weile später kündigt bekjomme ich ja vermutlich nur noch ALG 1 auf Basis der 451 Eur ... ?

Ja, auch die 451 EUR werden angerechnet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31928 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Carlo von Banausen):
er mir dann eine Weile später kündigt bekjomme ich ja vermutlich nur noch ALG 1 auf Basis der 451 Eur ... ?
Vom Arbeitsamt, das jetzt Agentur für Arbeit heißt, würde dein Verdienst des letzten Jahres berücksichtigt.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__150.html
Absatz 1----
Vor dieser Änderung (also jetzt noch) verdienst du ja sicher mehr.

Es werden nicht 451,- angerechnet.
Bei ALG (Versicherungsleistung) wird das Arbeitslosengeld be-rechnet.

Zitat (von Carlo von Banausen):
Sollte ich daher erstmal die Kündigung abwarten und das evtl. nachfolgende Angebot des Chefs ... , und mich dazwischen ggf. arbeitslos melden, um die Regel bzgl. des "Bestandsschutzes" zu erfüllen ?
Was meinst du damit? Welchen Bestandsschutz hast du nach Annahme der Kündigung?

-- Editiert von Anami am 09.06.2019 13:11

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Wenn der Chef meint, Dich nur noch weniger zu gebrauchen, dann soll er eine Änderungskündigung aussprechen. So lange das nicht geschieht, so lange bist Du voll zu bezahlen. Wenn denn die Änderungskündigung kommt, dann kann man entscheiden, ob man sie akzeptiert oder aber selbst den Schlußstrich zieht. Schon jetzt bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden, Beratung in Anspruch nehmen.

wirdwerden

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31928 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Schon jetzt bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden, Beratung in Anspruch nehmen.
Bitte warum das?
Zitat (von Carlo von Banausen):
Daher schreibe ich aktuell auch Bewerbungen und schaue mich nach was neuem um. Das ist der Kern meiner Aktivitäten.
Läuft doch selber.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Klar, aber es kann ja sein, dass die Arbeitsagentur noch was in petto hat. Und, dadurch ist der FAll drt registriert, das kann für eine im Raum stehende Sperrfrist durchaus von Bedeutung sein. Hier ist Taktik gefragt.

wirdwerden

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31928 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
dass die Arbeitsagentur noch was in petto hat.
Du meinst, nachdem der TE sich arbeitsuchend bei der AfA gemeldet hat, springt ein Arbeitsberater auf und berät ihn hinsichtlich seiner weiteren Beschäftigungsmöglichkeiten als Software-Entwickler?
uU macht jemand mit dem TE eine Potenzialanalyse, die auch passt und uU schickt dem TE dann jemand aus der Bundesagentur unverbindliche Stellenangebote zu.

Was bitte hat eine evtl. Sperrfrist mit der Arbeitsuchendmeldung oder der Arbeitsberatung zu tun? Oder mit Taktik?
Wenn der TE selbst kündigt, kommt die Sperrfrist.
Zitat (von wirdwerden):
Wenn der Chef meint, Dich nur noch weniger zu gebrauchen, dann soll er eine Änderungskündigung aussprechen.
Wer soll dem Chef das sagen?
Und für den Fall, der Chef kommt selber drauf, und machts. Was dann? Was soll der TE dann machen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12319.04.2021 13:25:22
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 1x hilfreich)

Also, mit "Bestandsschutz" meinte ich folgendes: Irgendwie habe ich verstanden ...
... das ALG 1 wird nach dem vorigen Job berechnet ... ,
... aber wenn man innerhalb der letzten 2 Jahre einen besser bezahlten Job hatte ( also den jetztigen zu bisherigen Bedingungen) wird der besser bezahlte als Grundlage genommen,
... dazu muß man aber wohl wenigstens mal vorübergehend ALG 1 bezogen haben ... .

Das nennt sich wohl "Bestandsschutz" und soll dazu ermutigen, auch schlechter bezahlte Jobs anzunehmen, wenn man denn mal arbeitslos geworden ist, gilt aber wohl nur wenn man ALG 1 auch vorübergehend bezogen hat.

Ich versucher hier also folgendes zu klären: stimmts oder nicht ... :
- wenn ich den 451 Eur Job direkt im Anschluss an den jetztigen mache ohne dazwischen ALG 1 zu beantragen bekäme ich potentiell ALG 1 nur auf Basis des 451 Eur Jobs ... , also 67 % davon ( 1 Kind ),
- hingegen ... wenn ich Kündigung abwarte, mich mal kurz bei der Agentur melde und 3 Tage ALG 1 Anspruch habe ... und dann den 451 Eur Job annheme ... bekäme ich potentiell ALG 1 auf Basis vom jetztigen Gehalt ... , also erheblich mehr ?

Kann ja sein daß ich was falsch verstanden habe, aber in D würde mich das obige nicht wundern.

Der Chef wird jedenfalls vom Lohnbüro beraten. Sein Haupt-Augenmerk liegt darauf "was ich ihn koste", wie er mich also möglichst günstig behalten kann; da nennt ihm das Lohnbüro mal die eine und mal die andere Zahl ... .
Wenn ich nahcher einen anderen Job habe mache ich fürn jetztigen Chef vllt. steuerfrei für 450 die Wartung und berate telefonisch meinen etwaigen Nachfolger dort bis der Bescheid weiss, aber jetzt muss ich erstmal nicht unklug handeln.

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31928 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Carlo von Banausen):
das ALG 1 wird nach dem vorigen Job berechnet .
Ja. Und zwar nach dem Verdienst im letzten Jahr. Oder: Wenn man vorher mehr verdient hatte, dann wird auf Antrag 2 Jahre berücksichtigt.
Trifft für dich JETZT wohl nicht zu, weil du ja noch den alten Lohn bekommst. Dein Chef will erst mindern.
Zitat (von Carlo von Banausen):
dazu muß man aber wohl wenigstens mal vorübergehend ALG 1 bezogen haben ... .
NÖ. Das ist nicht so. Dann würde einfach der Bemessungsrahmen länger. Nämlich 2 Jahre
Nach Absatz 3, Nr.3
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__150.html

Was du mit schlechteren Jobs meinst, ist die Zumutbarkeit von Beschäftigungen.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__140.html
Dieser § gilt, egal ob man vorher ALG bezogen hat oder nicht.

Zitat (von Carlo von Banausen):
bekäme ich potentiell ALG 1 nur auf Basis des 451 Eur Jobs ...
Nö. Stimmt nicht.
Zitat (von Carlo von Banausen):
wenn ich Kündigung abwarte,
Ja, das hat aber nicht mit Bestandsschutz oder Zumutbarkeit zu tun.

Beispiel:
Wenn du jetzt 1000,- netto hast und dein AG bietet dir zukünftig 451,- an, dann ist dir nicht zuzumuten, diesen Job anzunehmen. Dann käme auf die Kündigung auch keine Sperrzeit. Und dein ALG würde auf das letzte Jahr mit 1000,- berechnet.
Daraus würdest du die 67% ALG erhalten.

Ich sehe noch eine Möglichkeit... wenn du deinen Chef nicht *sitzen lassen willst*---und noch nichts anderes gefunden hast.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__155.html
Das geht auch während ALG, also dazu.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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