Chef zahlt Gehalt nicht und reagiert nicht auf Anschreiben

4. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
jj2101
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Chef zahlt Gehalt nicht und reagiert nicht auf Anschreiben

Hallo Zusammen,

ich habe, trotz Vereinbarung im Arbeitsvertrag, mein Gehalt für März 2019 bis heute, 04.04.2019 nicht erhalten. Mein Chef hat mich im Januar und Februar schon so lang auf das Gehalt warten lassen. Er hat nicht die größte Zahlungsmoral, aber wer schon :D

Nun endet das Arbeitsverhältnis morgen, am 05.04.2019. Wir sehen uns auch nicht mehr, da ich wegen Krankheit ausfalle. Ich habe ihm also gestern Abend (17:00 Uhr) folgende E-Mail geschrieben:

leider musste ich feststellen, dass das Gehalt für März 2019 noch nicht auf meinem Konto eingegangen ist. Die Abrechnung liegt mir vor.

Ich verweise Sie höflich auf den Punkt „4. Vergütung" in dem Arbeitsvertrag vom 10.12.2019 hin. Hier wurde folgendes vereinbart:

[...]Die Bezahlung erfolgt bargeldlos am Ende eines Monats durch Überweisung.

Da nun drei Bankarbeitstage seit dem Monatsende verstrichen sind bitte ich Sie, das Gehalt umgehend zu überweisen. Andernfalls bitte ich um Mitteilung des Grundes, der der Zahlung im Weg steht.

Mit freundlichen Grüßen

Darauf bekam ich noch keine Reaktion (ist ja auch noch nicht lange her), das Gehalt ist nach wie vor nicht auf meinem Konto.

Mich beschleicht das Gefühl, dass ich mein Gehalt für März nicht ohne weiteres bekommen werde.

Wie könnte/sollte ich jetzt vorgehen? Mein Chef ist selbst Fachanwalt für Arbeitsrecht und weiß eigentlich, was er darf und was nicht.. ich bin ziemlich enttäuscht, da das Verhältnis eigentlich immer gut war. Ich möchte weder 40€ Verzugspauschale noch Zinsen oder sonst was, ich möchte nur das Gehalt, das mir zusteht.

Danke bereits jetzt für alle Antworten

LG

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Wenns Montag weder Begründung noch Geld da ist, zum Arbeitsgericht gehen und einklagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

... sehe ich auch so.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Ich möchte weder 40€ Verzugspauschale Die gibt es seit einem entsprechenden BAG-Urteil auch gar nicht mehr.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Zitat (von jj2101):

Wie könnte/sollte ich jetzt vorgehen? Mein Chef ist selbst Fachanwalt für Arbeitsrecht und weiß eigentlich, was er darf und was nicht.. ich bin ziemlich enttäuscht, da das Verhältnis eigentlich immer gut war. Ich möchte weder 40€ Verzugspauschale noch Zinsen oder sonst was, ich möchte nur das Gehalt, das mir zusteht.
LG


* Leistungsklage beim Arbeitsgericht
* Anwaltskammer informieren. Sein Nichzahlen als fehlende fachliche Qualifikation melden.

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Leistungsklage beim Arbeitsgericht Es heißt "Lohnklage" und nicht "Leistungsklage", welche es im Arbeitsrecht gar nicht gibt.
Anwaltskammer informieren. Die wird sich kaum dafür interessieren...

-- Editiert von muemmel am 04.04.2019 17:47

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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