Chefin behält Gehalt ein

1. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
sapasim
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Chefin behält Gehalt ein

Hallo habe folgendes Problem : ich bin seit dem 5. Letzten Monates wegen Depressionen und psychischen Mobbings auf der Arbeit von meiner Psychotherapeutin und Hausarzt krank geschrieben. Meine Chefin war in der Zeit im Urlaub wo das festgestellt wurde und man mir aus ärztlicher Sicht (ich habe jeden Tag max etwas Zwieback gegessen und mich nur erbrochen und weiteres.) geraten hat, dass ich von dem Arbeitsverhältnis raus komme. Ich habe natürlich das gleich meiner Chefin geschrieben und die auch um ein persönliches Gespräch gebeten. Darauf und auf weitere Briefe, Anrufe, emails, Nachrichten wurde nie geantwortet obwohl ich es ihr auch versucht habe zu erklären und ich gerne mit ihr auch nochmal persönlich darüber sprechen wollte. Sie aber scheinbar nicht. Mit Absprache meiner Psychotherapeutin sind wir zu dem Entschluss gekommen, dass es auch nach meiner Auszeit, Reha, nicht sinnvoll wäre dort weiter zuarbeiten. Also habe ich meine Kündigung Fristgerecht am Samstag per Post geschickt. (Kündigungsfrist 4 Wochen also zum 31.7) sie hat auch immer alle meine Au Bescheinigung Frist gerecht bekommen. Jetzt aber zum eigentlichen Thema, Ansich bekomme ich immer am letzten Tag des Monats Gehalt, normalerweise wenn es so wie jetzt auf einen Sonntag fällt schon ein Tag vorher. Aber bis heute ist immer noch nichts auf meinem Konto obwohl das Gehalt immer überpünktlich und bis spätestens 14 Uhr auf meinem Konto war. Jetzt kommt mir die Vermutung auf, dass meine Chefin das Gehalt einbehält, weil es so unnatürlich ist, das nach 2 Tagen immer noch nichts drauf ist. Aber rein rechtlich gesehen darf sie es doch nicht oder? Ich bin ja trotz meiner krankschreibung noch immer bis zum. 31.7 beschäftigt. Und wenn dann würde jetzt ab den 5. Die Lohnfortzahlung der Krankenkasse beginnen? Aber das Gehalt von Juni kann sie mir doch nicht einfach so trotz Kündigung und Krankheit vor enthalten?
Danke für eine klärende Antwort

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14 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38429 Beiträge, 14000x hilfreich)

Mal ganz ehrlich: seit wann manchen Psychotherapeuten arbeitsrechtliche Beratungen, und das ganz legal?

Tja, jetzt hast Du dank dieser Beratung ein super Problem. Wenn ein Anwalt falsch berät, dann ist er versichert, aber hier greift keine Versicherung.

Also, erst einmal mit der Krankenkasse klären, ob überhaupt ein Fall der Lohnfortzahlung existiert. Wenn ja, dem Arbeitgeber schriftlich unter Fristsetzung zur Zahlung auffordern.

Und, ja, mal drauf gefasst machen, dass bei der AfA eine Frist von 3 Monaten festgelegt wird, ehe man Geld bekommt. Und vielleicht in Zukunft nicht mehr arbeitsrechtlich von Psychotherapeuten beraten lassen, sondern von Fachleuten, die nicht nur kompetent sind, sondern auch so beraten dürfen und das nicht illegal tun.

wirdwerden

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39809x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Mal ganz ehrlich: seit wann manchen Psychotherapeuten arbeitsrechtliche Beratungen, und das ganz legal? <hr size=1 noshade>

Sofern sie die entsprechenden Vorausetzungen erfüllen, dürfen sie das tatsächlich ganz legal.

Da hier aber gar keine arbeitsrechtliche Beratung stattfand, müssen wir uns darüber auch keine Gedanken mehr machen.



quote:<hr size=1 noshade>Und, ja, mal drauf gefasst machen, dass bei der AfA eine Frist von 3 Monaten festgelegt wird, ehe man Geld bekommt. <hr size=1 noshade>

Bei Arbeitsaufgabe aus nachweislich gesundheitlichen Gründen gibt es keine Sperre.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#3
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Also, erst einmal mit der Krankenkasse klären, ob überhaupt ein Fall der Lohnfortzahlung existiert. Wenn ja, dem Arbeitgeber schriftlich unter Fristsetzung zur Zahlung auffordern. <hr size=1 noshade>


Nach dem Entgeldfortzahlungsgesetz (§ 3 EntgFG ) beträgt die max. Zeitspanne, in der der AG das Gehalt weiter zahlen muss, 6 Wochen. Von da an gibt es von der Krankenkasse Krankengeld. Die 6 Wochen dürften wohl schon längst vorüber sein. Aber es kann sein, dass es eine längere tarifvertragliche Verpflichtung von Seiten des AG gibt.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert MitEtwasErfahrung am 02.07.2014 08:07

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#4
 Von 
sapasim
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo erstmal. Also um das Arbeitslosengeld geht es mir auch gar nicht und meine Psychotherapeutin hat mich auch nicht arbeitsrechtlich beraten sondern nur mir aus psychologischer Sicht, geraten das Arbeitsverhältnis zu beenden.
Die 6 Wochen Lohnfortzahlung sind eben noch nicht durch ich befinde mich jetzt in der 5. Woche, aber keine Spur von meinem Gehalt.
Das ab der 6. Woche die Krankenkasse einspringt und mir Krankengeld bis Ende des Arbeitsverhältnis zahlt ist mir auch klar. Mir geht es jetzt einfach darum rechtlich sicher auf mein Gehalt zubestehen bzw es einzufordern und welche Wege ich jetzt gehen muss um mein Gehalt zugekommen. Soll ich ihr einen Brief oder eine Mail schreiben und sie auf mein ausstehendes Gehalt hinweisen und ihr gleich eine Frist setzen? Natürlich alles im noch freundlichen Tonfall und was passiert wenn sie, wie auf alles bisher nicht reagiert?
Lieben Dank

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)


Warst du innerhalb der letzten 1,5 Jahre schonmal wegen Depressionen / psychischen Problemen krank geschrieben?
Wenn ja, kann es sein, dass jetzt keine (oder weniger als 6 Wochen) Lohnfortzahlung geleistet werden muss.
Das würde ich zuerst prüfen.


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#6
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
///Warst du innerhalb der letzten 1,5 Jahre schonmal wegen Depressionen / psychischen Problemen krank geschrieben?
Wenn ja, kann es sein, dass jetzt keine (oder weniger als 6 Wochen) Lohnfortzahlung geleistet werden muss.
Das würde ich zuerst prüfen.///
Das prüft die Krankenkasse, der AG kann das gar nicht, da er die Diagnose nicht kennt (geht ihn ja auch nichts an). Die KK informiert in so einem Fall sowohl AG als auch AN, das ab dem Datum X Krankengeldanspruch besteht.
Ein kurzer Anruf bei der KK könnte hier Klarheit verschaffen.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#7
 Von 
sapasim
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

nein war ich nicht.
aber was hat die Krankenkasse mit meinem ausstehenden Gehalt zutun? ich dachte die Krankenkasse interessiert es erst ab der 6. Woche? (die ja noch nicht erreicht ist)
bin jetzt total konfus

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#8
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
noch mal:
die Krankenkasse bekommt bei jeder AU den entsprechenden Durchschlag der mit der Diagnose des Arztes versehen ist. Sie prüft, ob Krankengeldanspruch besteht. Wenn ja, dann Mitteilung an AG und AN, wenn nein, scheinbar so wie hier, passiert nix, damit muss der AG Lohnfortzahlung leisten.
Setze deiner Chefin schriftlich, nachweislich (z.B. Einschreiben) eine 7-tägige Frist und erkläre, dass du danach deine Ansprüche notfalls gerichtlich durchsetzen wirst.
Gruß
Andreas

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#9
 Von 
sapasim
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

so ich habe eben mit meiner Krankenkasse telefoniert,diese habe mir versichert, dass sie erst ab Eintreten der 6./7. Krankheitswoche aktiv werden.
Das heißt mein normaler ausstehender Lohn von meiner Chefin steht mir defintiv zu, den sie mir aber scheinbar nicht zahlen will.

wie schreibe ich jetzt eine Forderung an Sie?
Soll es auch per Einschreiben mir Rückschein geschrieben werden, normal per Post oder geht auch eine E-mail?
Was soll ich ihr an Frist setzen und was soll ich rein schreiben?

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#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>ich dachte die Krankenkasse interessiert es erst ab der 6. Woche? <hr size=1 noshade>

Im Prinzip schon. Aber die 6-Wochenfrist gilt pro Krankheit.
Beispiel:
Man ist wegen Krankheit 4 Wochen krank geschrieben und bekommt 4 Wochen Lohnfortzahlung. Dann wird man wieder arbeitsfähig. Nach einiger Zeit verschlechtert es sich wieder und man wird wegen der gleichen Krankheit erneut krank geschrieben. Dann muss der Arbeitgeber nur noch 2 Wochen den Lohn fortzahlen. Von den 6 Wochen sind nämlich schon 4 durch die erste Krankschreibung aufgebraucht.

Aber so ein Fall liegt hier ja anscheinend nicht vor.



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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#11
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

/// Ansich bekomme ich immer am letzten Tag des Monats Gehalt,

Rückwirkend, nehme ich an? Das Geld steht dir fraglos zu.
Email halte ich für unangemessen, Brief auf jeden Fall - ob als Einwurfeinschreiben oder Einschreiben mit Rückschein ... kommt drauf an, wie dramatwisch du es magst.
Sollte der Lohn aber voraus bezahlt werden, also schon für Juli, liegt wahrscheinlich ein Stop vor um abzuwarten, wann genau die KK dran ist - AG zahlen ungern den vollen Betrag, wenn absehbar ist, dass Teile dann zurückgefordert werden müssen. Das macht Umstände. Dann kannst du dir das Einschreiben sparen.

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#12
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Mach ein Einwurfeinschreiben. Beim Einschreiben mit Rückschein besteht immer die Gefahr, dass es nicht angenommen wird. Das hilft dem Empfänger im Endeffekt nicht viel, da es sich um eine Zugangsvereitelung handelt, Dich kostet es aber erst einmal Zeit.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39809x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das hilft dem Empfänger im Endeffekt nicht viel, da es sich um eine Zugangsvereitelung handelt, <hr size=1 noshade>

Man muss es einfach nur nicht auf dem Postamt abholen, dann wird es sehr schwer die Zugangsvereitelung zu beweisen.



Die Zustellung per Gerichtsvollzieher ist auch möglich. Kostet zwar etwas mehr, ist aber am sichersten.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

quote:
Man muss es einfach nur nicht auf dem Postamt abholen, dann wird es sehr schwer die Zugangsvereitelung zu beweisen.

Inwiefern? Der Postbote hinterlässt ein Benachrichtigungsschreiben und meines Wissens reicht hier den Gerichten die Aussage, dass er dies mit für gewöhnlich macht, auch wenn er sich nicht mehr an den konkreten Fall erinnern kann.

Das Problem ist lediglich, dass es unter Umständen nur eine fahrlässige und keine arglistige Zugangsvereitelung ist. Dann muss der Brief nochmal gesendet werden. Es gilt dann zwar die ursprüngliche Frist, nur bis das ganze Prozedere durch ist, ist wesentlich mehr Zeit als die 7 Tage vergangen.

Ich persönlich wähle bei wichtigen Angelegenheiten immer zwei Zustellungsarten, also bspw. Fax und E-Mail, Fax und Brief oder Einschreiben und E-Mail. Dass der Empfänger keine von beiden erhalten haben will, glaubt ihm dann auch kein Richter mehr.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

-- Editiert JogyB am 04.07.2014 09:37

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