Chefin weigert sich Arbeitszeit zu bezahlen

13. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
EyeoftheStorm
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Chefin weigert sich Arbeitszeit zu bezahlen

Hallo zusammen,

ich arbeite in einem jetzt nicht näher betitelten Gastronomie-Betrieb. Seit einigen Wochen ist die Situation nun folgende: Unsere Chefin gibt uns eine exakte Zeitvorgabe, in der wir die Aufgaben, welche nach Ladenschluss zu erledigen sind, zu erledigen haben. Dies ist allerdings je nach Gästeaufkommen teilweise unmöglich zu schaffen sodass wir wesentlich länger als die vorgegebene 1 Stunde brauchen. Brauchen wir länger als eine Stunde, so haben wir uns in der elektronischen Zeiterfassung auszustempeln und die restlichen Arbeiten ohne bezahlung zu erledigen. Tun wir dies nicht greift sie aktiv in die Zeiterfassung ein und passt die Arbeitszeiten im System an. Sie führt als Grund hierfür 2 Hauptargumente an: 1. Schafft sie selbst es auch aus jeder grundsituation heraus die Arbeitsvorgänge in 1 Stunde zu erledigen und somit verlangt sie nichts von uns was sie nicht auch selber schaffen würde. und 2. es müssen Personalkosten gespart werden.
Bei Punkt 2 wäre ich noch dabei und das ist auch noch relativ verständlich für mich (in der Gastronomie muss sowieso an jeder Ecke gespart werden weil der Gast weg bleibt wenn die aktuell steigenden Kosten für so gut wie alles an ihn weitergegeben werden müssen), allerdings beim Punkt 1 nicht. Diese Frau ist im Monat vielleicht 10 Minuten in ihrem Laden und weiß eigentlich gar nicht was im Operativen Geschäft tagtäglich los ist. Um ganz genau zu sein interessiert es sie auch gar nicht, sie sitzt nur Zuhause und interessiert sich für Zahlen. Dafür schickt sie dann ihren Restaurantleiter (meinen direkten Vorgesetzten) vor, der das dann mit uns Mitarbeitern so umzusetzen hat. Das schlimme daran: Er spielt das Spiel genauso mit und kann eigentlich gar nicht verstehen wieso wir Mitarbeiter uns unwohl und unglücklich mit dieser Situation fühlen.
Dieses ganze Zeiterfassungssystem zieht sich in ähnlicher Form durch den ganzen Tag. So gibt es z.B. eine Schicht, welche ausschließlich dafür zuständig ist Lebensmittel vorzubereiten. Dafür hat diese Schicht auch eine exakte Zeitvorgabe und wenn sie diese nicht einhalten kann dann muss sie ohne Bezahlung länger machen. Und bei den "normalen" Schichten gibt es laut den beiden Chefs sowieso keinen Grund warum diese länger bleiben sollten, wenn irgendwelche Aufgaben von dieser Schicht nicht geschafft werden dann müssen die anderen Schichten diese halt eben erledigen. Und diese nicht erledigten Aufgaben ziehen sich dann bis zu meiner Schlussschicht und ich sitze dann da als Schichtleiter mit meinem Assistenten und muss im besten fall noch unzählige Aufgaben erledigen in einer Stunde weil von der Chefin vorgegeben ist das keine Aufgabe wichtiger als der Gast ist und alles stehen und liegen gelassen wird wenn ein Gast da ist und somit kaum eine Chance besteht, bei hohem Gästeaufkommen in irgendeiner Weise vorzuarbeiten.

So, nun da das ganze drumherum ein wenig beschrieben ist (das ist nur ein Auszug, da steckt noch wesentlich mehr dahinter) meine konkreten fragen die mich beschäftigen:
- Darf sie von den Mitarbeitern verlangen das diese ohne Bezahlung weit nach Ladenschluss arbeiten?
- Darf sie einfach so sagen "Ich bezahle ihnen die Überstunden nicht."?
- Darf sie wie oben beschrieben so aktiv in die Zeiterfassung eingreifen?
- Welche Rolle spielt der Restaurantleiter? Muss er diese Anweisungen der Chefin so umsetzen?

Über Antworten würde ich mich freuen.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(762 Beiträge, 336x hilfreich)

Die Antwort ist eigentlich relativ einfach. Ihr geht ab sofort immer pünktlich. Dann bleibt alles liegen und die Chefin muss sich eine neue Lösung ausdenken.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von EyeoftheStorm):
- Darf sie von den Mitarbeitern verlangen das diese ohne Bezahlung weit nach Ladenschluss arbeiten?
Nein
Zitat (von EyeoftheStorm):
- Darf sie einfach so sagen "Ich bezahle ihnen die Überstunden nicht."?
Nein
Zitat (von EyeoftheStorm):
- Darf sie wie oben beschrieben so aktiv in die Zeiterfassung eingreifen?
Nein
Zitat (von EyeoftheStorm):
- Welche Rolle spielt der Restaurantleiter? Muss er diese Anweisungen der Chefin so umsetzen?
Nein

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
- Darf sie von den Mitarbeitern verlangen das diese ohne Bezahlung weit nach Ladenschluss arbeiten?

Verlangen darf man vieles - nur müssen die Mitarbeiter dem Verlangen nicht nachkommen.

Zitat:
Darf sie einfach so sagen "Ich bezahle ihnen die Überstunden nicht."?

Ich darf auch sagen "Die Erde ist eine Scheibe", nutzt nur nichts.
Überstunden, die auf Wunsch des Vorgesetzten gemacht werden müssen - je nach Vertrag - entweder bezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Wenn die Vorgesetzte nicht will, dass Überstunden gemacht werden, dann gehen die Mitarbeiter halt pünktlich nach Hause und die Arbeit bleibt liegen.

Zitat:
Darf sie wie oben beschrieben so aktiv in die Zeiterfassung eingreifen?

Vermutlich nicht.
Das Problem ist aber nicht die Erfassung, sondern die Bezahlung der Überstunden.
Die Vorgesetzte muss sich halt entscheiden:
Entweder will sie, dass Überstunden gemacht werden - dann müssen die auch bezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Oder sie will keine Überstunden - dann muss sie damit leben, dass die Arbeit unerledigt liegen bleibt.

Zitat:
Welche Rolle spielt der Restaurantleiter? Muss er diese Anweisungen der Chefin so umsetzen?

Wahrscheinlich gar keine Rolle.

Das Problem sind aber meistens nicht die Vorgesetzten, denn es ist deren Job, das beste für den Betrieb herauszuholen. Das Problem sind meistens die Mitarbeiter, die sich alles bieten lassen.
Wie sieht es mit einer Gewerkschaftsmitgliedschaft aus?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17356 Beiträge, 6464x hilfreich)

Ich bin vom Grund aus skeptisch, wenn so elende und elend lange Leidensberichte voran gehen, um ein paar simple Fragen anzuhängen.
Die Basis eines AV ist der Vertrag; der legt fest, wozu du dich verpflichtet hast. Nicht inbegriffen ist, dass du dich aufreiben musst für den Job. Und der Chef hat mitnichten immer Recht.

Also zu deinen Fragen:
- nein
- nein
- nein
- dazu müsste man das Binnenverhältnis von Chefin und Restaurantleitung kennen.

Der Rest ist, seine Rechte auch aktiv zu verteidigen, also auch ggf. gerichtlich zu erstreiten.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.705 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen