hallo,
eine frage zu corona und mini job kneipe....
Gestern abend kam das ordnungsamt in nrw in die kneipe und meinte laut §xyz müsste ihr die kneipe um 0uhr schliessen und für mind. 4 wochen dicht machen ;(
meine frau arbeitet dort als serviekraft kamm man sich den verdienstausfall irgendwie zurückholen?
ich hab zwar gelesen das der chef weiter zahlen muss und sich dann das geld vom ordungsamt wiederholen kann???
Corona, kneipe zu, 450€ minijob Verdienstausfall
15. März 2020
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Frage vom 15. März 2020 | 08:06
Von
Status: Frischling (39 Beiträge, 6x hilfreich)
Corona, kneipe zu, 450€ minijob Verdienstausfall
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#1
Antwort vom 15. März 2020 | 08:20
Von
Status: Weiser (17378 Beiträge, 6471x hilfreich)
So ähnlich wird es wohl laufen, aber eher nicht vom Ordnungsamt.
Deine Sorgen plagen derzeit eine Menge Menschen - lies die anderen Beiträge zu 'Corona', die Antworten lauten und laufen alle ähnlich.
#2
Antwort vom 15. März 2020 | 16:54
Von
Status: Unbeschreiblich (119616 Beiträge, 39755x hilfreich)
Zitatkamm man sich den verdienstausfall irgendwie zurückholen? :
Kommt ganz darauf an, was genau sich hinter
Zitatlaut §xyz :
verbirgt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 16. März 2020 | 01:37
Von
Status: Weiser (16473 Beiträge, 9287x hilfreich)
Zitat:ich hab zwar gelesen das der chef weiter zahlen muss ...
Erstmal schon.
Man darf aber nicht vergessen, dass "es ist keine Arbeit mehr da" ein Grund für eine betriebsbedingte Kündigung ist.
Zitat:... und sich dann das geld vom ordungsamt wiederholen kann
Aber nur für die ersten 6 Wochen. Danach fällt der Weiterzahlungsanspruch auf die Höhe des Krankengeldes - bei einem Minijob also auf Null Euro. D.h. während der ersten 6 Wochen muss der "Chef" weiterzahlen, bekommt aber das Geld wahrscheinlich erstattet. Ab der 7. Woche muss bei einem Minijob keiner mehr weiterzahlen. (Was vielleicht sogar den kleinen Vorteil hat, dass es sich für den "Chef" nicht lohnt, zu kündigen. Denn eine Mitarbeiterin, der keinen Lohn bekommt, muss man ja nicht unbedingt rausschmeißen.)
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