Hallo liebes Forum,
wir sind Plegehelferinnen in einer Einrichtung der Diakonie, werden nach TVöD bezahlt. Wir sind zuständig für das "betreute Wohnen". Der Chef der Einrichtung verweigert nun zum zweiten mal die Auszahlung des Corona Bonus an uns, weil wir seiner Meinung nach nicht in der Pflege arbeiten. Alle anderen (Küche, Hausmeister, Wäscherei etc.) bekommen ihn. Da wir auch gerade wegen Corona zunehmend im "Pflegehaus" am Empfang eingesetzt werden, haben wir erhebliche Zweifel, ob er Recht hat!
Kann uns jemand helfen?
Liebe Grüße, die Pflegehelferinnen
Corona Bonus Pflegehelferin
4. November 2020
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Frage vom 4. November 2020 | 14:06
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Corona Bonus Pflegehelferin
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#1
Antwort vom 4. November 2020 | 14:30
Von
Status: Richter (8410 Beiträge, 3772x hilfreich)
Schau mal hier die Antwort unter Frage 4 der FAQs:
https://www.pflegemagazin-rlp.de/16-faqs-zur-corona-praemie
#2
Antwort vom 4. November 2020 | 15:29
Von
Status: Praktikant (770 Beiträge, 247x hilfreich)
ZitatWir sind zuständig für das "betreute Wohnen". :
Der Chef der Einrichtung verweigert nun zum zweiten mal die Auszahlung des Corona Bonus an uns, weil wir seiner Meinung nach nicht in der Pflege arbeiten.
Diese verdammte Wortklauberei.
Hier wäre m.M.n. zu klären, ob das "betreute Wohnen" eine Pflegeeinrichtung im Sinne des § 71 SGB XI ist.
Betreutes Wohnen klingt für mich erstmal nicht nach Pflegeeinrichtung.
Beim betreuten Wohnen haben die betroffenen Personen, die Möglichkeit einen eigenen Haushalt zu führen und weiterhin unabhängig zu leben. Die Privatsphäre bleibt durch das selbstständige Wohnen und Leben erhalten.
Allerdings kommen beim Betreuten Wohnen die Vorteilen einer Pflegeeinrichtung hinzu . Kommt es zum Bedarfsfall besteht die Möglichkeit, dass die jeweiligen Personen eine Verpflegung und Betreuung in Anspruch nehmen, welche der Versorgungsleistung einer Pflegeeinrichtung gleichzusetzen ist.
ZitatDa wir auch gerade wegen Corona zunehmend im "Pflegehaus" am Empfang eingesetzt werden :
Das würde m.E. dann für die "Pflegeeinrichtung" sprechen.
Ist irgendwo dokumentiert, wann und wie oft man im Pflegehaus eingesetzt wurde und wie häufig beim "betreuten Wohnen" Hilfestellung gegeben wurde, die der Versorgungsleistung einer Pflegeeinrichtung gleichzusetzen ist?
Falls nein, würde ich das ab sofort machen.
Das braucht man dann als Argumentationshilfe, ggf. auch vor dem Arbeitsgericht falls man den Anspruch einklagen will.
-- Editiert von BudWiser am 04.11.2020 15:34
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