Corona - Katastrophenfall/Notstand: Elternzeit oder Teilzeit streichen?

19. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
paranoid68
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 2x hilfreich)
Corona - Katastrophenfall/Notstand: Elternzeit oder Teilzeit streichen?

Liebe Community,

im Rahmen der aktuellen Corona-Thematik würde mich als Arzt und damit Angehöriger des häufig zitierten "Schlüsselpersonals" folgender Punkt interessieren: besteht bei vorliegendem Notstand, Katastrophenfall etc. seitens Staat/Land/Kommune/Arbeitgeber die Möglichkeit, eine bereits genehmigte Elternzeit zu streichen oder bestehende Teilzeitverträge eigenmächtig hochzustufen?

Es soll hierbei gar nicht um "Drückerei" etc. gehen, sondern lediglich zur Information dienen, da es bei uns beide Erziehungsberechtigten betrifft.

Besten Dank!

-- Editiert von paranoid68 am 19.03.2020 11:20

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17449 Beiträge, 6492x hilfreich)

/// seitens Staat/Land/Kommune/Arbeitgeber die Möglichkeit, eine bereits genehmigte Elternzeit zu streichen oder bestehende Teilzeitverträge eigenmächtig hochzustufen?

Das sind ja recht unterschiedliche Akteure, die du da in Reihe nennst.
AG - Nein
Kommune nur auf der Basis entsprechender Gesetze und Ermächtigungen - eher nicht.
Staat/land - über entsprechende Gesetzgebung wohl eher Ja. Jedenfalls und allenfalls hinsichtlich der Einberufung aus Elternzeit; Hochstufen eines TZ-Vertrages wohl eher auch Nein.

-- Editiert von blaubär+ am 19.03.2020 11:38

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Der private Arbeitgeber wird da nichts ändern können, er kann auch keine Dienstverpflichtungen aussprechen. Muss sich gegebenenfalls eben Ersatzkräfte organisieren. Es gibt zwar die Möglichkeit, in dringenden Fällen einen genehmigten Urlaub zu widerrufen. Auch mal jemanden aus dem Urlaub zurück zu holen. Das sind aber andere Fälle.

Der öffentliche Arbeitgeber kann zumindest bei Beamten anders verfahren. Da haben wir ja ein Arbeitsverhältnis der besonderen Art. Aber, das kann den Fragesteller hier ja letztlich einerlei sein.

wirdwerden

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#3
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

In diesen Stunden wird ernsthaft diskutiert, dass im Rahmen einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes Ärzte, Medizinstudenten, Pflegekräfte und andere Mitarbeiter im Gesundheitswesen zwangsverpflichtet werden können.

Wenn dies aber bereits für Medizinstudenten gilt, dann sollte sich der Fragesteller nicht gänzlich in Sicherheit wähnen. Derzeit scheint nichts unmöglich zu sein.

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 21.03.2020 16:36

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von paranoid68):
eine bereits genehmigte Elternzeit
Doch wohin dann mit dem Kind? Ins Heim?

Vielleicht kommt dann die *gilt nicht für-Regelung*--- oder nur 1 Elternzeit für 1 Elternteil....

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