Liebe Community,
im Rahmen der aktuellen Corona-Thematik würde mich als Arzt und damit Angehöriger des häufig zitierten "Schlüsselpersonals" folgender Punkt interessieren: besteht bei vorliegendem Notstand, Katastrophenfall etc. seitens Staat/Land/Kommune/Arbeitgeber die Möglichkeit, eine bereits genehmigte Elternzeit
zu streichen oder bestehende Teilzeitverträge eigenmächtig hochzustufen?
Es soll hierbei gar nicht um "Drückerei" etc. gehen, sondern lediglich zur Information dienen, da es bei uns beide Erziehungsberechtigten betrifft.
Besten Dank!
-- Editiert von paranoid68 am 19.03.2020 11:20
Corona - Katastrophenfall/Notstand: Elternzeit oder Teilzeit streichen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
/// seitens Staat/Land/Kommune/Arbeitgeber die Möglichkeit, eine bereits genehmigte Elternzeit zu streichen oder bestehende Teilzeitverträge eigenmächtig hochzustufen?
Das sind ja recht unterschiedliche Akteure, die du da in Reihe nennst.
AG - Nein
Kommune nur auf der Basis entsprechender Gesetze und Ermächtigungen - eher nicht.
Staat/land - über entsprechende Gesetzgebung wohl eher Ja. Jedenfalls und allenfalls hinsichtlich der Einberufung aus Elternzeit; Hochstufen eines TZ-Vertrages wohl eher auch Nein.
-- Editiert von blaubär+ am 19.03.2020 11:38
Der private Arbeitgeber wird da nichts ändern können, er kann auch keine Dienstverpflichtungen aussprechen. Muss sich gegebenenfalls eben Ersatzkräfte organisieren. Es gibt zwar die Möglichkeit, in dringenden Fällen einen genehmigten Urlaub zu widerrufen. Auch mal jemanden aus dem Urlaub zurück zu holen. Das sind aber andere Fälle.
Der öffentliche Arbeitgeber kann zumindest bei Beamten anders verfahren. Da haben wir ja ein Arbeitsverhältnis der besonderen Art. Aber, das kann den Fragesteller hier ja letztlich einerlei sein.
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In diesen Stunden wird ernsthaft diskutiert, dass im Rahmen einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes Ärzte, Medizinstudenten, Pflegekräfte und andere Mitarbeiter im Gesundheitswesen zwangsverpflichtet werden können.
Wenn dies aber bereits für Medizinstudenten gilt, dann sollte sich der Fragesteller nicht gänzlich in Sicherheit wähnen. Derzeit scheint nichts unmöglich zu sein.
-- Editiert von Ratsuchender@123net am 21.03.2020 16:36
Doch wohin dann mit dem Kind? Ins Heim?Zitateine bereits genehmigte Elternzeit :
Vielleicht kommt dann die *gilt nicht für-Regelung*--- oder nur 1 Elternzeit für 1 Elternteil....
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