Corona-Krise, kaum Verdienst (Minijob)

29. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Grinsekatze247
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)
Corona-Krise, kaum Verdienst (Minijob)

Ambulanter Pflegedienst, Hauswirtschaft. Jede HWS-Kraft hat ihre festen Klienten und Arbeitszeiten. Voll- und Teilzeitkräfte Festlohn mit Stundenkonto, Minijobber werden nach gearbeiteten Stunden bezahlt. Aufgrund Corona sagen viele Klienten ab, manche HWS-Kräfte haben plötzlich nur noch 1-2 Klienten, bei manchen bleibt (noch) alles gleich.
AG: Minusstunden für Voll- und Teilzeitkräfte, Minijobber bekommen kein Geld, bzw. erheblich weniger Geld.
Kann das richtig sein?
Das würde bei mir persönlich bedeuten, ich verdiene statt sonst um die 350€ nicht mal 60€ aktuell. Oder muss AG mir auch die ausgefallenen Stunden zahlen? Kann der AG sich das Geld nicht wiederholen vom Staat? Oder wäre das sogar ein Fall für Kurzarbeit? Oder habe ich einfach Pech gehabt? Gibt’s Paragraphen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6464x hilfreich)

Die entscheidende Frage ist doch vor allem, was in deinem Arbeitsvertrag steht. Wenn dort ein bestimmter Wochenstunden Satz steht, ist erst einmal dein Arbeitgeber dafür zuständig, die entsprechende Arbeit dafür beizubringen. Die bricht möglicherweise derzeit weg, und Arbeitgeber bemühen sich derzeit, die Folgen möglichst abzufedern. Was nicht vorgesehen ist, dass Arbeitgeber ihr unternehmerisches Risiko voll auf die Beschäftigten abwälzen.

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16460 Beiträge, 9280x hilfreich)

Zitat:
Oder muss AG mir auch die ausgefallenen Stunden zahlen?

Ja, wenn eine feste Stundenzahl im Arbeitsvertrag steht, müssen auch die ausgefallenen Stunden bezahlt werden.
Sie sollten aber bedenken, dass "alle Kunden laufen weg" ein Grund für eine betriebsbedingte Kündigung ist.
D.h. wenn Sie auf die Bezahlung der ausgefallenen Stunden bestehen, wird der Arbeitgeber die möglicherweise zaheln müssen, wird aber ziemlich sicher auch gleich die Kündigung mitschicken.

Zitat:
Kann der AG sich das Geld nicht wiederholen vom Staat?

Nein. Das wäre nur der Fall, wenn der Arbeitnehmer selbst an Corona erkrankt wäre und deshalb nicht arbeiten darf. Wenn wegen Corona "nur" die Kunden absagen, dann gibt es keine Erstattung vom Staat.

Zitat:
Oder wäre das sogar ein Fall für Kurzarbeit?

Bei den sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern: Ja.
Kurzarbeitergeld gibt es aber nur für die Mitarbeiter, die auch Sozialabgaben gezahlt haben - also nicht für Minijobber.


Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6464x hilfreich)

/// ... nur .. ,wenn der AG selbst
Da habe ich die Nachrichtenlage anders im Sinn. Der Staat will helfen, wo Arbeitgeber überhaupt durch die Corona Beschränkungen in Schwierigkeiten geraten. Das gilt für alle möglichen Unternehmen, beispielsweise auch für Restaurants, die in dieser Zeit keinen Umsatz machen. Das ändert aber nichts an der Richtigkeit der Aussage, dass dem Arbeitgeber derzeit entweder kurzarbeit bleibt oder die Kündigung seiner Arbeitnehmer.

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