Corona-Minijob mit Bezahlung nach Stunden ohne Stunden erbringen zu können aufgrund der Schließungen

18. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
go541627-98
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Corona-Minijob mit Bezahlung nach Stunden ohne Stunden erbringen zu können aufgrund der Schließungen

Guten Tag zusammen, ich arbeite neben dem Studium im Gastronomiebereich um mir mein Studium zu finanzieren.
Ich werde nach Stunden bezahlt doch durch die notwendigen Schließungen können mir keine Arbeitstermine angeboten werden, so dass ich am Ende des Monats nichts verdienen kann. Somit stellt sich mir die Frage, was kann ich tun?
Gibt es staatliche Hilfen oder allgemein irgendwelche Hilfen für solch eine Situation.
Was würdet ihr mir raten?

Einen freundlichen Gruß und Gesundheit in die Runde

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Zitat (von go541627-98):
Guten Tag zusammen, ich arbeite neben dem Studium im Gastronomiebereich um mir mein Studium zu finanzieren.
Ich werde nach Stunden bezahlt doch durch die notwendigen Schließungen können mir keine Arbeitstermine angeboten werden, so dass ich am Ende des Monats nichts verdienen kann. Somit stellt sich mir die Frage, was kann ich tun?
Gibt es staatliche Hilfen oder allgemein irgendwelche Hilfen für solch eine Situation.
Was würdet ihr mir raten?

Einen freundlichen Gruß und Gesundheit in die Runde


Bisher gibt es keine staatlichen Hilfen außer eben das normale Bafög usw. Das einzige was jetzt hilft ist zu versuchen die eigenen Kosten zu minimieren bis sich die Situation gebessert hat.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32851 Beiträge, 17255x hilfreich)

Ich werde nach Stunden bezahlt doch durch die notwendigen Schließungen können mir keine Arbeitstermine angeboten werden, so dass ich am Ende des Monats nichts verdienen kann. Doch, natürlich - Null-Stunden-Verträge sind nicht zulässig. Bitte also mal folgenden § lesen: https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__12.html

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
go541627-98
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Stimmt, ich sehe grad auf meinem Vertrag das zumindest 5h/Woche vereinbart sind. Bedeutet dies, das dieser Betrag in jedem Fall gezahlt wird, auch wenn ich diese Stunden nicht gearbeitet habe?
Aber auch selbst wenn, von den 200~ Euro kann ich grade mal die Krankenversicherung bezahlen..

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32851 Beiträge, 17255x hilfreich)

Stimmt, ich sehe grad auf meinem Vertrag das zumindest 5h/Woche vereinbart sind. Bedeutet dies, das dieser Betrag in jedem Fall gezahlt wird, auch wenn ich diese Stunden nicht gearbeitet habe? Natürlich - der AG ist im "Annahmeverzug", denn Sie würden ja arbeiten, wenn Sie dürften. Wenn der AG das anders sieht, müßten Sie ihne allerdings ggf. verklagen. Aber für den Anfang können Sie bei ausbleibendem Lohn zunächst mal auf den Annahmeverzug hinweisen und entsprechend den Lohn einfordern.
Aber auch selbst wenn, von den 200~ Euro kann ich grade mal die Krankenversicherung bezahlen.. Suchen Sie sich was anderes - Supermärkte sollen gerade sehr an studentischen Aushilfen interessiert sein. Ansonsten bliebe nur, was schon in Antwort Nr. 1 steht - es gibt keine staatlichen Hilfen.

-- Editiert von muemmel am 18.03.2020 18:37

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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