Corona - Minusstunden

24. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Sandra7272
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)
Corona - Minusstunden

Hallo zusammen,

angenommen ein Team im Gesundheitswesen wird wegen Covid 19 aufgeteilt, weil wenig zu tun ist und man einen Puffer für erkranktes (infiziertes) Personal brauchen könnte.

Kann der Arbeitgeber in diesem Fall Zwangsurlaub und Minusstunden anordnen? So z.B. dass jeder Arbeitnehmer im Monat 2 Wochen Urlaub nehmen oder 2 Wochen Minusstunden aufbauen muss, während die andere Gruppe arbeitet. Oder ,müssten die Arbeitnehmer in diesem Fall freigestellt werden, ohne dass Urlaub genommen oder Minusstunden aufgebaut werden müssen.

Vielen Dank!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17428 Beiträge, 6485x hilfreich)

Zunächst einmal hast du einen Vertrag und du willst ihn auch erfüllen. Wenn der AG nun von dir weniger einfordert, ist er erst einmal in Annahmeverzug. Daran ändert auch Corona nix.
Dass der AG Urlaub anordnet, ist nach BUrlG nicht vorgesehen, im Gegenteil - Urlaub richtet sich im Wesentlichen nach den Wünschen das AN, sofern nicht dringende betriebliche Belange entgegenstehen (oder U-Wünsche anderer MA)..
Bei den Minusstunden wäre zu schauen, ob Zeitkonten existieren. Wenn ja, hätte der AG größeren Spielraum.
Eine ganz andere Frage ist es, ob MA ihrerseits Flexibilität zeigen und den Wünschen des AG entgegenkommen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120068 Beiträge, 39824x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Dass der AG Urlaub anordnet, ist nach BUrlG nicht vorgesehen,

Einfach mal wo anders schauen - es gibt ja noch das Direktionsrecht.


Die Sicherung der Existenz des Betriebes und der Arbeitsplätze würde ich schon als dringende betriebliche Belange einstufen...



Bei den Minusstunden mal als erstes die Frage, ob es denn überhaupt ein Arbeitszeitkonto gibt. Ohne das wird es auch keine Minusstunden geben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sandra7272
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen dank erstmal!

Was ist mit Arbeitszeitkonten gemeint? Wir haben eine elektronische Zeiterfassung - wie es ja mittlerweile jedes Unternehmen haben muss.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32143 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Sandra7272):
eine elektronische Zeiterfassung
Aha. Und mal sagt das System mehr und mal weniger als die vertraglichen Stunden. Plus-Std. oder Minus-Std. Dann hast du ein A-Zeitkonto--- muss nicht jedes Unternehmen haben.

Eine ANORDNUNG könnte dann sein, du bleibst zu Hause, baust dann für 2 Wochen Minusstunden auf.
Oder
Eine ANORDNUNG könnte dann sein, du nimmst Urlaub.

Der AG wird eher seine AN ---aufteilen/50:50---, wie es ganz viele machen, damit im Ernstfall nicht alle ausfallen.

Ich lese heute zum ersten Mal, dass gerade jetzt im Gesundheitswesen wenig zu tun wäre.
Was für eine Nische seid ihr denn?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120068 Beiträge, 39824x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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