Moinsen
Im Mai 21 habe ich eine neue Stelle angetreten. nach 10 Tagen hatte ein Kollege Corona und ch musste 2 Wochem in Quarantäne. Jetzt soll ich fast 400 euro zurück zahlen bzw soll von meinem Gehalt einbehalten werden...Mir ist schon klar das man bei krankschreibung in den ersten wochen kein Anspruch auf Lohnfortzahlung hat aber wie ist das in dem Coronafall? Bin TVL Beschäftigte und bekomme mein Gehalt vom VBL
kann ich mich dagegen wehren oder muss ich das so hinehmen?
-- Editiert von User am 29. August 2023 15:58
Corona Quarantåne Gehalt
29. August 2023
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Frage vom 29. August 2023 | 15:57
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 0x hilfreich)
Corona Quarantåne Gehalt
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#1
Antwort vom 29. August 2023 | 16:41
Von
Status: Weiser (16794 Beiträge, 6285x hilfreich)
ZitatMir ist schon klar das man bei krankschreibung in den ersten [4] wochen kein Anspruch auf Lohnfortzahlung hat :
Genau das aber ist nicht der Fall. Du warst nicht krank, sondern auf staatliche Anordnung hin in Quarantäne.
Es kann sein, dass der AG einen Erstattungsanpruch ggü. dem Staat hat.
Ansonsten: Schau deinen AV bitte darauf an, ob eine Ausschlussfrist vereinbart ist. Wenn ja, könnte schon aus diesem Grund eine Rückforderung ausgeschlossen sein.
#2
Antwort vom 29. August 2023 | 17:08
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatSchau deinen AV bitte darauf an :
Ich werde mich mal schlau machen!
Aber danke erst mal ich bin auch etwas verwirrt das man über 2 Jahre später eine Rückzahlung verlangt.
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#3
Antwort vom 29. August 2023 | 18:43
Von
Status: Unbeschreiblich (116107 Beiträge, 39209x hilfreich)
ZitatBin TVL Beschäftigte und bekomme mein Gehalt vom VBL :
JFYI:
IMO ist der Aküfi. mitunter kontraproduktiv.
Zitatich bin auch etwas verwirrt das man über 2 Jahre später eine Rückzahlung verlangt. :
Ist vermutlich erst jetzt aufgefallen.
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