Hallo Liebes Forum,
ich habe folgende Frage zum Thema Corona Urlaub in Risikogebiete:
Muss man dem Arbeitgeber das konkrete Land nennen wenn man vorhat in einem vom RKI ausgiesenen Risikogebiet Urlaub zu machen? Oder ist es rechtlich ausreichend ihm lediglich mitzuteilen dass man plant in einem Risikoland Urlaub zu machen?
Im konreten Fall möchte ich Urlaub im Oktober Urlaub in Tansania machen und es ist nicht davon auszugehen dass das RKI seine Reisewarnung für das Land aufhebt.
Ich habe nicht vor Partytourismus oder dergleichen zu machen, bin Individualreisender und komme somit auch nicht mit großen Menschenmengen in Berührung
Es geht mir nur um die Beantwortung meiner Frage. Alle anderen Aspekte wie Corona Test, Quarantäne im unwarscheinlichen Fall einer Ansteckung etc. sind bereits abgeklärt
Vielen Dank vorab
Corona Reise in Risikoland Meldepflicht beim Arbeitgeber
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Nein, das Land müssen Sie nicht benennen.
Hallo,
ich sehe nicht einmal eine Pflicht dem Arbeitgeber im Voraus überhaupt etwas mitteilen zu müssen.
Stefan
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ZitatHallo, :
ich sehe nicht einmal eine Pflicht dem Arbeitgeber im Voraus überhaupt etwas mitteilen zu müssen.
Stefan
Letztlich nur dann, wenn der Arbeitgeber eventuellen Fürsorgepflicht ansonsten nicht nachkommen kann.
Man kann dem AG das vorher mitteilen, wenn man möchte. Muss man aber nicht.
Vor Rückkehr an den Arbeitsplatz, ist der AG zu informieren, dass man in einem Risikogebiet war, aber nicht in welchem.
Vielen Dank für alle Antworten. Mein AG hat kommuniziert dass Vorgesetzte im Vorfeld einer solkchen Reise bereits zu informieren sind und das Personalbüro auch. Dieses würde dann auf der Webseite des RKI prüfen ob das Land als Risikogebiet ausgewiesen würe und ob eine Reisewarnung vorliegt.
Dies ist wohl so um damit der AG seiner Fürsorgepflicht anderer Mitarbeiter gegenüber nachkommen kann.
Das Land tut aber hierzu eigentlich nichts zur Sache (rein logisch gedacht...). Was zählt ist dass es ein Risikogebiet ist
Wenn ich eure Antworten richtig verstanden habe muss man also lediglich angeben dass es ein Risikogebiet ist in das man reist bzw. in dem man war ist und nicht das konkrete Land?
So sehe ich das auch.Zitatund nicht das konkrete Land? :
Zitat:
Wenn ich eure Antworten richtig verstanden habe muss man also lediglich angeben dass es ein Risikogebiet ist in das man reist bzw. in dem man war ist und nicht das konkrete Land?
Korrekt. So ist es in allen Quellen angegeben, die ich gesichtet habe.
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