Corona Reise in Risikoland Meldepflicht beim Arbeitgeber

13. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Harry Hirsch
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Corona Reise in Risikoland Meldepflicht beim Arbeitgeber

Hallo Liebes Forum,

ich habe folgende Frage zum Thema Corona Urlaub in Risikogebiete:

Muss man dem Arbeitgeber das konkrete Land nennen wenn man vorhat in einem vom RKI ausgiesenen Risikogebiet Urlaub zu machen? Oder ist es rechtlich ausreichend ihm lediglich mitzuteilen dass man plant in einem Risikoland Urlaub zu machen?

Im konreten Fall möchte ich Urlaub im Oktober Urlaub in Tansania machen und es ist nicht davon auszugehen dass das RKI seine Reisewarnung für das Land aufhebt.

Ich habe nicht vor Partytourismus oder dergleichen zu machen, bin Individualreisender und komme somit auch nicht mit großen Menschenmengen in Berührung

Es geht mir nur um die Beantwortung meiner Frage. Alle anderen Aspekte wie Corona Test, Quarantäne im unwarscheinlichen Fall einer Ansteckung etc. sind bereits abgeklärt

Vielen Dank vorab

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Nein, das Land müssen Sie nicht benennen.

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

ich sehe nicht einmal eine Pflicht dem Arbeitgeber im Voraus überhaupt etwas mitteilen zu müssen.

Stefan

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#3
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

ich sehe nicht einmal eine Pflicht dem Arbeitgeber im Voraus überhaupt etwas mitteilen zu müssen.

Stefan


Letztlich nur dann, wenn der Arbeitgeber eventuellen Fürsorgepflicht ansonsten nicht nachkommen kann.

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#4
 Von 
Eff123
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 50x hilfreich)

Man kann dem AG das vorher mitteilen, wenn man möchte. Muss man aber nicht.

Vor Rückkehr an den Arbeitsplatz, ist der AG zu informieren, dass man in einem Risikogebiet war, aber nicht in welchem.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry Hirsch
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für alle Antworten. Mein AG hat kommuniziert dass Vorgesetzte im Vorfeld einer solkchen Reise bereits zu informieren sind und das Personalbüro auch. Dieses würde dann auf der Webseite des RKI prüfen ob das Land als Risikogebiet ausgewiesen würe und ob eine Reisewarnung vorliegt.

Dies ist wohl so um damit der AG seiner Fürsorgepflicht anderer Mitarbeiter gegenüber nachkommen kann.

Das Land tut aber hierzu eigentlich nichts zur Sache (rein logisch gedacht...). Was zählt ist dass es ein Risikogebiet ist

Wenn ich eure Antworten richtig verstanden habe muss man also lediglich angeben dass es ein Risikogebiet ist in das man reist bzw. in dem man war ist und nicht das konkrete Land?

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32257 Beiträge, 5669x hilfreich)

Zitat (von Harry Hirsch):
und nicht das konkrete Land?
So sehe ich das auch.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Zitat (von Harry Hirsch):

Wenn ich eure Antworten richtig verstanden habe muss man also lediglich angeben dass es ein Risikogebiet ist in das man reist bzw. in dem man war ist und nicht das konkrete Land?


Korrekt. So ist es in allen Quellen angegeben, die ich gesichtet habe.

0x Hilfreiche Antwort


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