Guten Morgen,
weiß nicht ob mir hier jemand meine Fragen beantworten kann.
Ich arbeite auf Minijob-Basis bei einem Pflegedienst, Arbeitszeit mittlerweile nur 1x/Woche. Fahre von zu hause aus direkt zu meinen Patienten, muss in der Regel nur 1x/Monat für Papierkram ins Büro.
Jetzt sind wir angehalten uns alle 3 Tage via Antigen-Schnelltest testen zu lassen, also etwa 2x/Woche. Angeblich verlangt das Landeszentrum für Gesundheit das und bei Nichtbeachtung könnten Strafen auf uns zukommen. AG macht diese Tests im Büro.
An sich ist das ja nicht schlimm. Aber das Büro befindet sich weiter weg, mit Fahrt und Wartezeit bin ich immer über eine Stunde unterwegs. Kinderbetreuung muss ich in der Zeit auch sicherstellen. Die testende Person ist auch nicht ständig im Büro, also muss ich meine Termine & Vorhaben immer um sie herum planen und ständig fragen, an welchem Tag und zu welcher Zeit sie da ist. Mal von den Fahrkosten abgesehen.
Muss mir diese Zeit eigentlich bezahlt werden? Muss ich rechtlich überhaupt 2x/Woche zu diesem Test, wo ich doch nur 1x/Woche arbeite?
Corona-Test Arbeitszeit?
12. Januar 2021
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Frage vom 12. Januar 2021 | 08:03
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 0x hilfreich)
Corona-Test Arbeitszeit?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 12. Januar 2021 | 09:15
Von
Status: Schlichter (7125 Beiträge, 1491x hilfreich)
Fahrtkosten kann man bei der Steuererklärung absetzen. Ich würde mal mit dem Arbeitgeber sprechen. Macht mehr Sinn als sich hier mit Paragraphen zu rüsten.
#2
Antwort vom 12. Januar 2021 | 09:26
Von
Status: Weiser (17364 Beiträge, 6466x hilfreich)
Die Zeit für die Tests samt Wartezeit vor Ort sollte auf jeden Fall Arbeitszeit sein.
Mit der Wegezeit wird es darauf ankommen, was dein gewöhnlicher bzw. vertragsgemäßer Arbeitsort ist.
Im Übrigen halte ich es für einigermaßen stupide, in einem Fall wie deinem die Vorschrift schematisch umzusetzen - es sollte ja reichen, wenn du mit Testergebnis zu deinen Patienten fährst, also mit einmaligem Test pro Woche. So ein Fall ist doch mit Sicherheit nicht vorgesehen in der Vorschrift.
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