Corona Testung

31. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Tasso0791
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 0x hilfreich)
Corona Testung

Folgendes Schreiben vom AG erhalten :

"Corona - Testung nach Urlaub im Ausland
Liebe Mitarbeiter..
Obwohl Reisewarnungen für einzelne Länder der EU zum 15 Juni aufgehoben wurden, bestehen landedspezifische Risiken (Ansteckungsgefahr corona etc)
Aufgrund unser Verantwortung, (Pflege)... hat die Leitung entschieden, dass nach dem Urlaub bzw einen Tag vor Arbeitsbeginn ein negativer corona test der Leitung vorzulegen ist.
Außerdem weisen wir darauf hin, dass eine Lohnfortzahlung bei Quarantäne aufgrund des Urlaubes nicht besteht "
So, meine Frage : Wie ist das zu verstehen?
(Wir (das Personal) soll das Schreiben unterschreiben und an die Leitung zurück geben.)
Falls das heißt, dass nach JEDEM
Auslandsaufenthalt ein negativer test vorzulegen ist, ist das dann zulässig von den Mitarbeitern sowas zu verlangen, obwohl RKI es anders empfehlt?
Danke im Voraus

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Tasso0791):
Wie ist das zu verstehen?


Das sollte man den AG fragen.

Mein dringender Rat: nicht unterschreiben. Zunächst die Details klären.

Das fängt damit an, dass der AG selbstverständlich die Kosten des Testes übernehmen muss, wenn er ihn haben möchte.

Zitat (von Tasso0791):
Außerdem weisen wir darauf hin, dass eine Lohnfortzahlung bei Quarantäne aufgrund des Urlaubes nicht besteht


Das gilt wenn überhaupt nur für eine freiwillige Quarantäne.

Ist die Quarantäne behördlich oder vom AG angeordnet, gibt es selbstverständlich Lohnfortzahlung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tasso0791
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Kollegin hat genauer nachgefragt, dann hat es geheißen " ne, ne, natürlich nur wenn man aus einem Risikogebiet kommt"
.... schriftlich hat die Kollegin das aber nicht

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tasso0791
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Zitat (von Tasso0791):
Wie ist das zu verstehen?


Das sollte man den AG fragen.

Mein dringender Rat: nicht unterschreiben. Zunächst die Details klären.

Das fängt damit an, dass der AG selbstverständlich die Kosten des Testes übernehmen muss, wenn er ihn haben möchte.

Zitat (von Tasso0791):
Außerdem weisen wir darauf hin, dass eine Lohnfortzahlung bei Quarantäne aufgrund des Urlaubes nicht besteht




Ist die Quarantäne behördlich oder vom AG angeordnet, gibt es selbstverständlich Lohnfortzahlung.
Zitat (von hiphappy):
Zitat (von Tasso0791):
Wie ist das zu verstehen?


Das sollte man den AG fragen.

Mein dringender Rat: nicht unterschreiben. Zunächst die Details klären.

Das fängt damit an, dass der AG selbstverständlich die Kosten des Testes übernehmen muss, wenn er ihn haben möchte.

Zitat (von Tasso0791):
Außerdem weisen wir darauf hin, dass eine Lohnfortzahlung bei Quarantäne aufgrund des Urlaubes nicht besteht



Ist die Quarantäne behördlich oder vom AG angeordnet, gibt es selbstverständlich Lohnfortzahlung.
Das gilt wenn überhaupt nur für eine freiwillige Quarantäne.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tasso0791
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, ich komme mit dem Antworten bzw mit den "Zitaten" nicht zu recht

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von Tasso0791):
hat die Leitung entschieden, dass nach dem Urlaub bzw einen Tag vor Arbeitsbeginn ein negativer corona test der Leitung vorzulegen ist.

Die Leitung kann viel beschließen, sie muss es dann notfalls auch orgnisieren und entsprechend bezahlen.

Wenn Urlaubsende und Arbeitsbeginn zusammenfallen, dann wird das nicht zu erfüllen sein - aber das ist dann das Problem des Arbeitgebers.


Anders sähe es aus, wenn es Auflagen der Behörden wären ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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