Hallo,
meine Frau hat Panik vor dem Test weil sie bei einem PCR Test vor einer OP starkes Nasenbluten und Kopfschmerzen bekommen hat. Nun hat man sie heute nach einer Woche Urlaub zu Hause wieder weg geschickt weil sie keinen Test vorweisen kann. Sie hat gerade angerufen und gefragt wie es jetzt weitergeht. Muss der Chef entscheiden und der ist nicht da. Wie soll sie sich jetzt verhalten? In NRW, wenn das eine Rolle spielt.
Danke
Gruß Frank
Corona Zwangstest Arbeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
a) Test doch machen
b) Status "vollständig geimpft" nachweisen
c) Status "genesen" nachweisen
d) auf Gehalt und/oder Job verzichten und zuhause bleiben.
Oder
e) ordentlich Geld in die Hand nehmen, Fachanwalt mandatieren und dann verscuchen durch die Instanzen gegen den "Zwang" vorzugehen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Weitere Möglichkeit: Testanbieter suchen die Rachenabstriche oder Lollitests anbieten.
Die Gemeinden - zumindestens meine - bieten auf ihren Corona-Informations-Webseiten Übersichten mit Teststellen. Dort dann rumfragen/umgucken
Zitate) ordentlich Geld in die Hand nehmen, Fachanwalt mandatieren und dann verscuchen durch die Instanzen gegen den "Zwang" vorzugehen. :
Klageempfänger wäre hier dann das Land NRW..
ZitatNun hat man sie heute nach einer Woche Urlaub zu Hause wieder weg geschickt weil sie keinen Test vorweisen kann..... Muss der Chef entscheiden und der ist nicht da...... Wie soll sie sich jetzt verhalten? :
Der Chef kann da gar nichts entscheiden!
Dazu ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, ebenso wie Deine Frau dazu gesetzlich verpflichtet ist, diesen Test, oder einen Immunisierungsnachweis (geimpft/genesen), bei mehr als 5 Werktagen Abwesenheit vom Arbeitsplatz, vorzulegen.
Zitat:Wie soll sie sich jetzt verhalten?
Die vollständige Impfung nachweisen, einen Genesungsnachweis vorlegen, oder eben einen Test machen.
Den Test kann man übrigens auch, unter Anwesenheit einer Aussichtsperson im Betrieb, selbst machen.
Rechtsgrundlage:
§ 7 Absatz 3 Coronaschutzverordnung
-- Editiert von spatenklopper am 14.09.2021 10:06
So , es ist jetzt ein Spucktest geworden und Negativ.
Gestern kam ein Expressbrief.
Abmahnung , Testen oder Kündigung und Meldung an die Ordnungsbehörden.
Danke für die Hilfe
Gruss
Frank
-- Editiert von Frank Rost am 15.09.2021 10:07
ZitatGestern kam ein Expressbrief. :
Abmahnung , Testen oder Kündigung
Die Abmahnung sehe ich problematisch.
Der Arbeitgeber ist nicht nur verpflichtet einen Testnachweis zu verlangen, sondern er ist auch lt. SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung dazu verpflichtet entsprechende Test seinen Mitarbeitern kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Wenn Deine Frau sich nicht grade einem solchen Test im Unternehmen verweigert hat, sehe ich die Abmahnung als nicht haltbar.
-- Editiert von spatenklopper am 16.09.2021 10:24
ZitatAbmahnung , Testen oder Kündigung und Meldung an die Ordnungsbehörden. :
Setze dich mit der Ordnungsbehörde in Verbindung und frage nach alternativen Testmöglichkeiten, die ein AG vllt. anerkennen muss.
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