Wir haben am Freitag eine Schulung bei uns auf der Arbeit. Daran werden ca. 10 Personen teilnehmen. Der Arbeitgeber verlangt nun von uns vor Teilnahme einen negativen Coronatest. Diesen sollen wir Donnerstag Nachmittag oder Freitag früh machen lassen. Die Zeit des Test zählt nicht als Arbeitszeit und soll in unserer Freizeit stattfinden.
Die Öffnungszeiten der öffentlichen Schnellteststelle sind 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:30 Uhr.
Ob ich rankomme und wie lange das ganze dauert, kann ich natürlich auch nicht vorher sagen.
Ich denke aber, dass dies aber gar nicht verlangt werden darf? Oder liege ich hier falsch?
-- Editiert von Ratsuchender_2021 am 16.03.2021 14:20
Coronatest vor Schulung gefordert
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
/// Ich denke aber, dass dies aber gar nicht verlangt werden darf? Oder liege ich hier falsch?
Mir scheint: das lässt sich heute noch gar nicht so sicher sagen.
Natürlich kannst du dich auf den Standpunkt stellen: der AG verlangt das, also muss die Zeit dafür AZ sein. Nach aktuellem Stand des Arbeitsrechts ist das soweit auch gut begründet. Ohne Test nimmst du an der Schulung eben nicht teil.
Auf der anderen Seite ist es ein Akt der Fürsorge des AG sicherzustellen, dass bei der Tagung niemand teilnimmt, der infiziert ist. Und wer nun welche Zeche zahlt, scheint mir aktuell einigermaßen im Umbruch zu sein, denkt man etwa an die jüngste Diskussion, dass Leute in Kurzarbeit womöglich den Urlaubsanspruch gekürzt bekommen.
Es kann dein eigenes Interesse sein oder auch nicht, an der Schulung teilnehmen zu wollen. Deine Entscheidung.
ZitatDer Arbeitgeber verlangt nun von uns vor Teilnahme einen negativen Coronatest. :
Dann wird der Chef auch sicherstellen müssen, das man den Test machen kann und dann wird das auch als Arbeitszeit gerechnet werden müssen.
Zumindest nach bisheriger Rechtsprechung.
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