Coronatest vor Schulung gefordert

16. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
Ratsuchender_2021
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 23x hilfreich)
Coronatest vor Schulung gefordert

Wir haben am Freitag eine Schulung bei uns auf der Arbeit. Daran werden ca. 10 Personen teilnehmen. Der Arbeitgeber verlangt nun von uns vor Teilnahme einen negativen Coronatest. Diesen sollen wir Donnerstag Nachmittag oder Freitag früh machen lassen. Die Zeit des Test zählt nicht als Arbeitszeit und soll in unserer Freizeit stattfinden.

Die Öffnungszeiten der öffentlichen Schnellteststelle sind 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:30 Uhr.

Ob ich rankomme und wie lange das ganze dauert, kann ich natürlich auch nicht vorher sagen.

Ich denke aber, dass dies aber gar nicht verlangt werden darf? Oder liege ich hier falsch?

-- Editiert von Ratsuchender_2021 am 16.03.2021 14:20

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

/// Ich denke aber, dass dies aber gar nicht verlangt werden darf? Oder liege ich hier falsch?

Mir scheint: das lässt sich heute noch gar nicht so sicher sagen.
Natürlich kannst du dich auf den Standpunkt stellen: der AG verlangt das, also muss die Zeit dafür AZ sein. Nach aktuellem Stand des Arbeitsrechts ist das soweit auch gut begründet. Ohne Test nimmst du an der Schulung eben nicht teil.

Auf der anderen Seite ist es ein Akt der Fürsorge des AG sicherzustellen, dass bei der Tagung niemand teilnimmt, der infiziert ist. Und wer nun welche Zeche zahlt, scheint mir aktuell einigermaßen im Umbruch zu sein, denkt man etwa an die jüngste Diskussion, dass Leute in Kurzarbeit womöglich den Urlaubsanspruch gekürzt bekommen.

Es kann dein eigenes Interesse sein oder auch nicht, an der Schulung teilnehmen zu wollen. Deine Entscheidung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender_2021):
Der Arbeitgeber verlangt nun von uns vor Teilnahme einen negativen Coronatest.

Dann wird der Chef auch sicherstellen müssen, das man den Test machen kann und dann wird das auch als Arbeitszeit gerechnet werden müssen.
Zumindest nach bisheriger Rechtsprechung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.779 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen