Coronazuschlag/Weihnachtsgeld Beschäftigungsverbot

6. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
Lea1122
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Coronazuschlag/Weihnachtsgeld Beschäftigungsverbot

Hallo,
ich bin seit Oktober 2020 wegen fehlender Rötelnimpfung im Beschäftigungsverbot (Sozialpädagogin in einer Wohngruppe).
Ich habe die Stelle mit 84 Minusstunden, die ich nicht selbst verschuldet habe und ca 8 Tagen Resturlaub verlassen

Ich weiß nun von meiner Kollegin das sie 1500€ Steuerfreien Coronazuschuss anstelle von Weihnachtsgeld bekommt.

Auf Nachfrage ob mir dies auch zusteht bekam ich die Antwort das das im Beschäftigungsverbot nicht begründbar sei und es eine freiwillige Leistung ist.
Ich hätte ja auch noch Minusstunden und damit den Bonus also erhalten.

Soweit ich mich mit den Gesetzestexten auseinander gesetzt habe ist das aber rechtlich nicht in Ordnung.
Ich kann nichts dafür, dass mein Arbeitgeber mir meine Stunden nicht zur Verfügung gestellt hat und laut Gleichstellungsgesetz und Mutterschutzgesetz steht mir diese Sonderzahlung zu.
Oder habe ich etwas übersehen?
Vielen Dank

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

Ein Schritt zurück: der Anspruch auf Weihnachtsgeld dürfte doch vertraglich bzw. tarifvertraglich vereinbart sein denke ich. Insofern vermute ich, dass es keine Grundlage gibt, das sogenannte Weihnachtsgeld durch diese Corona Zulage zu ersetzen. Wie das mit dieser Corona zu Lage ist, weiß ich allerdings nicht, insbesondere nicht ob es eine freiwillige Leistung ist.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Dein AG hat recht, die Zahlung der Corona-Zulage ist eine freiwillige Leistung.
Nach § 3 Nr.11a EStG ist sie steuerfrei auszuzahlen, FALLS ein AG sie zahlt.

https://www.haufe.de/personal/entgelt/corona-sonderzahlungen-bis-1500-euro-steuerfrei_78_514044.html

Aufgrund der Corona-Krise können Arbeitgeber ihren Beschäftigten bis Ende 2020 Sonderzahlungen bis 1.500 Euro steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren. DAS hat der Gesetzgeber im § 3 (Nr.11a) EStG geregelt.

Weihnachtsgeld/Jahressonderzahlung ist vermutlich AUCH eine freiwillige Leistung? Das sollte sich im AV/TV und einer BV finden...auch, wie lange der AG diese schon regelmäßig zahlt.

Mit Minusstunden oder B-Verbot hat das mE nichts zu tun. Hat der AG dir die 84 Minusstunden als Lohnersatz ausgezahlt?

Zitat (von Lea1122):
laut Gleichstellungsgesetz und Mutterschutzgesetz steht mir diese Sonderzahlung zu.
Wo findet sich das dort?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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