Hallöchen,
bin mir nicht sicher, ob das die richtige Sparte ist - ich versuch´s einfach.
Mein AG hat die Belegschaft verdonnert, regelmäßig 1-3 x pro Woche einen C-Schnelltest zu machen (Rachen oder Nase-Rachen-Abstrich, beides möglich). Nach dem Abstrich muss ich meiner Vorgesetzten zeigen, dass ich "teilgenommen habe" (da bekomme ich quasi eine "Teilnahmebescheinigung"). Das Ergebnis erfährt sie nicht - also nicht wirklich, denn wäre es positiv, müsste ich postwendend nach Hause bzw. zum Arzt/Gesundheitsamt oder wie auch immer...
Nun habe ich mitbekommen, dass der 2. Zettel, der bei der Teststelle ausgefüllt werden muss (da steht dann das Ergebnis drauf: pos/neg) nach dem Abstrich gesammelt wird. Die ganzen Abstriche der Woche werden am darauf folgenden Montag an eine zentrale Stelle in der Firma weitergeleitet, die das sammelt.
Meine Frage wäre nun: sofern das Ergebnis negativ ist: warum muss das dann aufgehoben werden und darf die Firma das überhaupt einfach aufheben bzw. an diese zentrale Stelle weitergeben? Da sind doch MEINE persönlichen Daten drauf. Testen ist ja ok, aber wenn es negativ ist noch extra aufheben???
Mir geht es nur darum, OB die das aufgeben dürfen/müssen/können und wenn ja: wie lange.
Covidabstriche in der Firma - Aufbewahrung???
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Welche persönlichen Daten stehen denn darauf, die die Firma nicht ohnehin schon hätte? Adresse, Alter etc...
Und wie du schon sagst, ob es positiv oder negativ ist, weiss die Firma ja auch dadurch dass du entweder in Quarantäne geschickt wirst oder eben nicht.
Das klingt mir so, als wenn sich der AG gegen Kontrollen der Berufsgenossenschaft absichern möchte.
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Daten dürfen m.W. nur so lange aufbewahrt werden, wie es für den Zweck jeweils erforderlich ist. In dem Fall will mir scheinen: bis zum nächsten Test.
Nicht unbedingt. Es kann hier sein, dass man auch nach längerer Zeit noch dokumentieren muss, dass man sorgfältig gearbeitet hat. Um sich auch gegen mögliche Ansprüche anderer Mitarbeiter abzusichern. Deshalb sind Daten ja auch zumindest so lange aufzubewahren, bis sie garantiert nicht mehr benötigt werden, z.B. zu Beweiszwecken in einem Gerichtsverfahren. Es geht auch um Spätschäden, die behauptet werden. Da kommen Anfragen von der BG und auch von Krankenkassen selbst noch Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Stichwort: Spätschäden.
Viel wichtiger ist doch, wie diese Daten aufbewahrt werden.
wirdwerden
Meinst du deine Frage aus arbeitsrechtlicher Sicht oder aus Datenschutzgründen?ZitatMeine Frage wäre nun: sofern das Ergebnis negativ ist: warum muss das dann aufgehoben werden und darf die Firma das überhaupt einfach aufheben bzw. an diese zentrale Stelle weitergeben? :
Jedes Bundesland hat eine entspr. aktuelle C-Schutz-VO.
Danach wird sich dein AG richten müssen. Vielleicht ist es eine Auflage für den AG??
Frag doch deinen AG oder dein zuständiges G-Amt.Zitataber wenn es negativ ist noch extra aufheben??? :
Das musst du dir allerdings nicht gefallen lassen.ZitatMein AG hat die Belegschaft verdonnert, :
Eine entspr. formulierte Anweisung sollte es schon sein...
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