Covidabstriche in der Firma - Aufbewahrung???

28. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
Janine04
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 9x hilfreich)
Covidabstriche in der Firma - Aufbewahrung???

Hallöchen,

bin mir nicht sicher, ob das die richtige Sparte ist - ich versuch´s einfach.

Mein AG hat die Belegschaft verdonnert, regelmäßig 1-3 x pro Woche einen C-Schnelltest zu machen (Rachen oder Nase-Rachen-Abstrich, beides möglich). Nach dem Abstrich muss ich meiner Vorgesetzten zeigen, dass ich "teilgenommen habe" (da bekomme ich quasi eine "Teilnahmebescheinigung"). Das Ergebnis erfährt sie nicht - also nicht wirklich, denn wäre es positiv, müsste ich postwendend nach Hause bzw. zum Arzt/Gesundheitsamt oder wie auch immer...
Nun habe ich mitbekommen, dass der 2. Zettel, der bei der Teststelle ausgefüllt werden muss (da steht dann das Ergebnis drauf: pos/neg) nach dem Abstrich gesammelt wird. Die ganzen Abstriche der Woche werden am darauf folgenden Montag an eine zentrale Stelle in der Firma weitergeleitet, die das sammelt.
Meine Frage wäre nun: sofern das Ergebnis negativ ist: warum muss das dann aufgehoben werden und darf die Firma das überhaupt einfach aufheben bzw. an diese zentrale Stelle weitergeben? Da sind doch MEINE persönlichen Daten drauf. Testen ist ja ok, aber wenn es negativ ist noch extra aufheben???

Mir geht es nur darum, OB die das aufgeben dürfen/müssen/können und wenn ja: wie lange.



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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1266 Beiträge, 210x hilfreich)

Welche persönlichen Daten stehen denn darauf, die die Firma nicht ohnehin schon hätte? Adresse, Alter etc...
Und wie du schon sagst, ob es positiv oder negativ ist, weiss die Firma ja auch dadurch dass du entweder in Quarantäne geschickt wirst oder eben nicht.

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#2
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Das klingt mir so, als wenn sich der AG gegen Kontrollen der Berufsgenossenschaft absichern möchte.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6464x hilfreich)

Daten dürfen m.W. nur so lange aufbewahrt werden, wie es für den Zweck jeweils erforderlich ist. In dem Fall will mir scheinen: bis zum nächsten Test.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38339 Beiträge, 13980x hilfreich)

Nicht unbedingt. Es kann hier sein, dass man auch nach längerer Zeit noch dokumentieren muss, dass man sorgfältig gearbeitet hat. Um sich auch gegen mögliche Ansprüche anderer Mitarbeiter abzusichern. Deshalb sind Daten ja auch zumindest so lange aufzubewahren, bis sie garantiert nicht mehr benötigt werden, z.B. zu Beweiszwecken in einem Gerichtsverfahren. Es geht auch um Spätschäden, die behauptet werden. Da kommen Anfragen von der BG und auch von Krankenkassen selbst noch Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Stichwort: Spätschäden.

Viel wichtiger ist doch, wie diese Daten aufbewahrt werden.

wirdwerden

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31922 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Janine04):
Meine Frage wäre nun: sofern das Ergebnis negativ ist: warum muss das dann aufgehoben werden und darf die Firma das überhaupt einfach aufheben bzw. an diese zentrale Stelle weitergeben?
Meinst du deine Frage aus arbeitsrechtlicher Sicht oder aus Datenschutzgründen?

Jedes Bundesland hat eine entspr. aktuelle C-Schutz-VO.
Danach wird sich dein AG richten müssen. Vielleicht ist es eine Auflage für den AG??
Zitat (von Janine04):
aber wenn es negativ ist noch extra aufheben???
Frag doch deinen AG oder dein zuständiges G-Amt.

Zitat (von Janine04):
Mein AG hat die Belegschaft verdonnert,
Das musst du dir allerdings nicht gefallen lassen.
Eine entspr. formulierte Anweisung sollte es schon sein... :)

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