Hallo
Ich hatte zuletzt schon ein Thema bezüglich meines Arbeitszeugnisses eröffnet. Da ich noch ein paar Rechtschreib- und Grammatikfehler gefunden habe, werde ich diese noch korrigieren lassen.
Bei einer Sache bin ich mir aber nicht sicher:
Ich habe einen Doppelnamen (Nachname). Also z. B. Bäcker-Günther. Bei akademischen Titeln verhält es sich ja so, dass diese zusammen stehen müssen (auch wenn ich nicht weiß, ob das für Arbeitszeugnisse oder nur Geschäftsbriefe gilt).
Aber wie verhält es sich mit einem Doppelnamen?
Es sieht einfach sehr merkwürdig aus, wenn die hälfte des Nachnamens in der einen Zeile steht und die zweite Hälfte in der unteren.
Vielen Dank im Voraus!
DIN-Norm für Arbeitszeugnisse
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Eine DIN kenne ich nur für das Anschriftfeld für Massenverarbeitung bei Post: DIN 5008.
(https://www.din-5008-richtlinien.de)
Ansonsten gibt es ein paar Urteile zur Anmutung von Arbeitszeugnissen, etwa dass AN keinen Anspruch auf ein ungefaltetes und ungeklammertes Zeugnis haben, dass die AG-Unterschrift nicht Schreibschrift wie bei einem Erstklässler sein darf ... da sollte es mich wundern, wenn es Vorschriften gäbe, die dein 'Problem' berühren.
Danke für die Antwort. Dann lass ich das in meinem Schreiben weg!
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ZitatAber wie verhält es sich mit einem Doppelnamen? :
Es sieht einfach sehr merkwürdig aus, wenn die hälfte des Nachnamens in der einen Zeile steht und die zweite Hälfte in der unteren.
Naja, irgendwann ist jede Zeile man zu Ende ... nicht nur bei Frau Leutheusser-Schnarrenberger kann es da knapp werden ...
In Ergänzung zu Harry, es gibt ja nicht nur Doppelnamen. Die Meinungsforscherin, allgemein bekannt unter dem Namen Noelle-Neumann hieß eigentlich Elisabeth Noelle-Neumann-Meier-Leibnitz.
wirdwerden
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