Darf AG Namen im Internet veröffentlichen

11. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Harm
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf AG Namen im Internet veröffentlichen

Guten Tag

gibt es ein Gesetz, welches dem AG verbietet, den Namen des AN auf seiner Internetpräsens zu veröffentlichen inkl. eines Bildes, wenn dieser AN sonst gar keine Öffentlichkeitesaufgaben (z.B. also nicht Verkaufssacharbeiter) ist, sondern etwa nur im "intergrund" tätig ist oder als Azubi nur zeitlich begrenzt beschäftigt ist?

Wird zwischen Angestellten und Azubis unterschieden?

Danke im Voraus
Harm H.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... das urheberrecht wäre hier zu bemühen. es gibt ein recht am eigenen bild. d.h. die veröffentlichung ohne mein einverständnis ist nur unter bestimmten bedingungen möglich bzw. erlaubt.
es ist sehr die frage, ob personen, die nicht im verkauf stehen oder sonst mit publikum zu tun haben, damti einverstanden sein müssen.

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