Guten Tag
gibt es ein Gesetz, welches dem AG verbietet, den Namen des AN auf seiner Internetpräsens zu veröffentlichen inkl. eines Bildes, wenn dieser AN sonst gar keine Öffentlichkeitesaufgaben (z.B. also nicht Verkaufssacharbeiter) ist, sondern etwa nur im "intergrund" tätig ist oder als Azubi nur zeitlich begrenzt beschäftigt ist?
Wird zwischen Angestellten und Azubis unterschieden?
Danke im Voraus
Harm H.
Darf AG Namen im Internet veröffentlichen
11. Februar 2007
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Frage vom 11. Februar 2007 | 13:00
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf AG Namen im Internet veröffentlichen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 11. Februar 2007 | 13:19
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
... das urheberrecht wäre hier zu bemühen. es gibt ein recht am eigenen bild. d.h. die veröffentlichung ohne mein einverständnis ist nur unter bestimmten bedingungen möglich bzw. erlaubt.
es ist sehr die frage, ob personen, die nicht im verkauf stehen oder sonst mit publikum zu tun haben, damti einverstanden sein müssen.
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