Darf Arbeitgeber Lohn einbehalten??

26. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
V8Scania
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf Arbeitgeber Lohn einbehalten??

Hallo,
habe eine Frage und zwar kann ein Arbeitgeber einem Angestellten eine Rechnung schreiben weil dieser Angeblich den Text der durchgeführten Arbeiten auf einer Arbeitskarte nicht korekkt ausgefüllt hat und diesen Betrag ihm einfach vom Lohn abziehen??
Danke für eure Hilfe!!
Gruß V8Scania

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Bitte etwas mehr Infos, was für ne Art Fehler das sein soll und ob überhaupt ein Schaden dadurch entsanden ist (und wenn ja wie hoch der Schaden sein soll).

7x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
V8Scania
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Also der Grund soll nicht ausgefüllte oder erst nach mehrfacher Nachfrage ausgefüllte Arbeitskarten sein und zu bezahlen soll der dadurch entstandene Mehraufwand sein und der Beträgt 384,95 Euro incl. Mwst.!25%des Netto von 2 Rechnungen.Kann man diese Zahlung einfach verweigern und was kann man machen falls der AG das Geld vom Lohn einbehält??

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

'und der Beträgt 384,95 Euro incl. Mwst.'

:schock: :schock: :schock:

Wie kommt denn da bitte so ein hoher Betrag zustande? Wurde die Rechnung denn aufgeschlüsselt?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
V8Scania
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Da wurde nix aufgeschlüsselt. Der Betrag setzt sich aus einmal 94,90 und 228,59 +Mwst. zusammen die jeweils 25% des Bruttorechnungsbetrages der 2 Arbeitskarten sind!!Ich nehme an das diese 25% eine selbst entschiedene Pauschale sind!!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Was sind "Arbeitskarten" ? Sind das Stundennachweise ?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
V8Scania
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht um das KFZ-Gewerbe.Arbeitskarten sind die Aufträge die die Kunden schreiben lassen auf denen auch die Zeit gestempelt wird!Und nach fertigstellung der Arbeit wird dort aufgeschrieben was genau gemacht wurde!!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Also Arbeitnehmer haben schon eine Sorgfaltspflicht beim Erstellen von Abrechnungen.

Bei Fahrlässigkeit haften Arbeitnehmer jedoch bei Schäden je nach Schweregrad mit, aber:

Ein Arbeitgeber macht es sich zu einfach, wenn aufgrund von Missverständnissem die Arbeitskarten nicht klar sind. Er muss den Sachverhalt mit dem AN aufklären und kann dem Kunden noch 2 oder 3 Jahre lang eine Rechnung hinterherschicken.
Er kann arbeitsrechtliche Maßnahmen unternehmen, wenn sich der AN Weisungen zur sauberen Führung von Arbeitskarten widersetzt, aber abkassieren gibt normalerweise kein (gerichtstauglicher) Arbeitsvertrag her.

Die Rechnung dann einfach einen AN aufs Auge zu drücken, weil der AG keine Lust hat ein alltägliches Forderungsmanagement zu betreiben, geht zu weit.

Im Sinne des Betriebsfriedens und der gemeinsamen Zukunft würde ich mal nach Belegen fragen, aber nicht so die Front geben, dass man bereit wäre zu zahlen, wenn denn Belege käme.
Überleg Dir gut wie Du damit umgehen willst.

Jeder Rechnungsempfänger, der auch eine Leistung / Ware erhält, kann verlangen, dass es eine Lieferung nachgewiesen wird.

Das könnte freilich das Stichwort schlechthin sein.
Sollte es der Fall sein, dass es eine schlampige Führung von Arbeitsnachweisen gegeben hat, dann muss man auch Kritik einstecken können, und je nach Grad des Verschuldens auch beteiligen.
Möglicherweise ist aber auch der direkte Vorgesetzte seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen und hat die Karten ohne Kontrolle entgegengenommen.


Vertraglich vereinbarte Zahlungen darf eine Partei nicht einfach so kürzen.
Sollte das einfach so geschehen muss das eingefordert und ggfs. beim Arbeitsgericht nebst Zinsen eingeklagt werden.


-- Editiert von Maestro1000 am 26.01.2009 22:51

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Einen Arbeitnehmer zur Haftung heranzuziehen, da muß ein AN doch schon sehr gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen haben. Also Rechnung schreiben und dann eine Forderung einfach vom Gehalt abziehen ,das geht gar nicht.

Ausführlich zur Haftung des AN:

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Haftung_Arbeitnehmer.html

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
V8Scania
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke,ich denke damit ist mir erstmal geholfen!Mal sehen was das kommende Gespräch ergibt!!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Irgendwie ist noch nicht ganz klar, worin der Fehler bestand und wodurch der Fehler entstanden ist (Faulheit, Dummheit, schlechte Erklärung/Einweisung, unstrukturierter Arbeitsprozess, ...???) und woraus sich die Kosten genau ergeben (Rechnung neuschreiben, Kunden nicht weiterbelastete Arbeiten*, ...???) .

Danach würde sich die Schuld richten und konsequenter Weise wer dafür gerade zu stehen hat.

*insb. bei einer Werkstatt würde ich als Autoinhaber nie im Leben einer schriftlichen Nachforderung folgen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

Wenn ich das Problem richtig verstehe, konnte der AG einem Kunden keine ordentliche Rechnung stellen oder nicht die richtigen Leistungen abrechnen, weil der AN die Unterlagen schlampig geführt hat. Was dem AG entgeht, soll also der AN ihm erstatten. Dergleichen hatten wir hier im Forum schon in Varianten, bis dahin, dass der AN Außenstände von Kunden begleichen sollte.
Als disziplinarische Maßnahme ist das wohl von Wert, insofern eine Geldforderung offenkundig Energien freisetzt. Arbeitsrechtlich einschlägiger wäre aber eine Abmahnung deswegen. Rechtlich haltbar ist das Vorgehen aber vermutlich nur, wenn der AG dem AN zuvor Gelegenheit gegeben hat, die Sache richtig zu machen, und wenn es sich um mehr als einfache, also grobe Fahrlässigkeit handelt.

-- Editiert von blaubär49 am 27.01.2009 12:07

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