Darf Arbeitgeber Minusstunden anrechnen?

20. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
Sama81
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf Arbeitgeber Minusstunden anrechnen?

Ich bin in Teilzeit 140 Std.im Monat angestellt, nun hat mich meine Filialleiterin für den nächsten Monat dem entsprechend nicht genug eingeteilt. Somit würden für mich 42 Minus anfallen. Sind diese Minusstunden rechtens und darf mein Arbeitgeber mir die anrechnen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16789 Beiträge, 6285x hilfreich)

Zitat (von Sama81):
nicht genug eingeteilt

Das ist zunächst einmal Sache des AG, von dir auch einzufordern, was vereinbart ist. Minusstunden, die aus dem Planen des AG resultieren, gehen dann nicht zulasten des AN.
Allerdings musst du prüfen, ob ein Arbeitszeitkonto vereinbart ist, das eben den Zweck hätte, solche Schwankungen aufzufangen - dann müsste der Ausgleich aber über einen gewissen Zeitraum gewährleistet sein.
Also schau in deinen AV.

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8056x hilfreich)

Ohne Arbeitszeitkonto gibt es keine Minus Stunden. Sie haben Anspruch darauf, wie vertraglich vereinbart, beschäftigt zu werden.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16400 Beiträge, 5803x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Sie haben Anspruch darauf, wie vertraglich vereinbart, beschäftigt zu werden.
Sama81hat Anspruch darauf wie vertraglich vereinbart bezahlt zu werden. Ob der AG den AN einsetzt ist dessen Angelegenheit. Nachteile dürfen durch die nicht-Einteilung nicht entstehen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#4
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1464 Beiträge, 659x hilfreich)

Zitat (von Sama81):
Ich bin in Teilzeit 140 Std.im Monat angestellt, nun hat mich meine Filialleiterin für den nächsten Monat dem entsprechend nicht genug eingeteilt. Somit würden für mich 42 Minus anfallen.


Und für den nächsten ( oder übernächsten ) Monat beabsichtigt Fr. Schlaumeier dann häufiges Längerbleiben anzuordnen bzw. von vorneherein 180 Stunden zu "planen" mit der Idee, diese Zuvielstunden dann nicht vergüten zu müssen, sondern mit den Minusstunden "zu verrechnen"?

RK

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