Hallo zusammen,
meine Freundin hat ein Problem mit ihrem Arbeitgeber, bzw. EX- Arbeitgeber.
Sie hat fristgerecht zum 31.01.2010 gekündigt.
Heute kommt die Chefin der Firma (Handel mit Ersatzteilen und Werkzeugen) zu ihr, und sagt ihr, das sie in den letzten 5 Jahren (sie fing Juli 2005 in der Firma an) insgesamt 112Minusstunden habe, und sie diese bei der letzten Gehaltsabrechnung anziehen würde.
2009 mussten alle Arbeitnehmer der Firma einen Vertrag unterschreiben, welcher beinhaltete das täglich für Raucher 15 Minuten der Arbeitszeit abgezogen werden. Wer nicht unterschrieben hat musste gehen! Nun hat die Chefin das bis 2005 zurückgerechnet und deswegen hat meine Freundin anstatt der 67 Überstunden auf einmal die 112Minusstunden.
Meine Freundin hat eine 40 Stunden-Woche und alle Zeiterfassungen sind schwarz auf weiß vorhanden! Aufgrund der Barmherzigkeit(Ironie) der Chefin würde sie auf 75 Minusstunden reduzieren.
Ist sowas legal?
Anbei noch eine Frage:
In der Regel ist es doch so, dass für Sonntagsarbeit ein Zuschlag bezahlt werden muss bzw. man für einen Sonntag arbeiten 2 Tage frei bekommt, sofern das nicht im Arbeitsvertrag anderweitig geregelt ist, oder?
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Darf Arbeitgeber Stunden streichen?
28. Januar 2010
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Frage vom 28. Januar 2010 | 18:18
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf Arbeitgeber Stunden streichen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 28. Januar 2010 | 18:25
Von
Status: Senior-Partner (6301 Beiträge, 2467x hilfreich)
quote:
In der Regel ist es doch so, dass für Sonntagsarbeit ein Zuschlag bezahlt werden muss bzw. man für einen Sonntag arbeiten 2 Tage frei bekommt, sofern das nicht im Arbeitsvertrag anderweitig geregelt ist, oder?
Nö
quote:
2009 mussten alle Arbeitnehmer der Firma einen Vertrag unterschreiben, welcher beinhaltete das täglich für Raucher 15 Minuten der Arbeitszeit abgezogen werden.
steht da "Rückwirkend. Raucht sie denn ?
Wenn überhaupt gilt das ab den Tag der Vereinbarung. Wobei er die Arbeitszeit deswegen nicht "kürzen" kann, sondern man es nacharbeitet.
Ich würde die Abrechnung abwarten, zum Arbeitsgericht marschieren und das den Richter klären lassen. Da es eh ne Güteverhandlung gibt ist das nicht schwer. Anwalt btaucht man da nicht.
K.
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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
#2
Antwort vom 30. Januar 2010 | 11:58
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
///...Wer nicht unterschrieben hat musste gehen!
... und dagegen hat sich niemand gewehrt? ich zweifle sehr daran, dass eine pauschale 'zeitstrafe' für raucher bestand hätte. und wenn der AG jetzt minusstunden einbehalten will, muss er die berechtigung dafür und die richtigkeit der berechnung nachweisen. zu 'verhandeln' gibt es da nicht viel. aber wenn die forderung überhaupt berechtigt sein sollte, kann der ag dies allenfalls ab datum des vertrages rechnen und nicht rückwärts bis adam und eva.
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