Hallo Leute,
ich habe einige Fragen und würde mich freuen, wenn man mir kurz weiterhelfen könnte?
Ich wollte gerne wissen, ob die Krankenkasse Auskunft erteilen darf also dem Arbeitgeber oder dem Prüfungsamt, ob man a) zu einem bestimmten Zeitraum krank gewesen ist und b) ob man im Ausland war ?
Also könnte das Amt oder der Chef irgendwie herausbekommen, ob ich im Ausland bzw. in Deutschland war ?
Danke
Darf Krankenkasse oder Finanzamt Prüfungsamt oder Arbeitgeber etc Auskunft geben ?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Die b)-Frage verstehe ich nicht: Wie soll die KK von einem Auflandsaufenthalt wissen?
Zur a)-Frage: grundsätzlich eher nicht, bei nachgewiesenem berechtigten Interesse möglicherweise doch
Wenn man beispielsweise angeblich im Ausland ist aber zu der Zeit zum Arzt in DE geht, kann das Amt oder der Arbeitgeber dies rausbekommen ?
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... ich bleibe dabei: nicht ohne weiteres; will sagen: Im Kern gilt die Verschwiegenheitspflicht über persönliche Daten - die KK hat keine Auskünfte an Dritte zu geben. Aber keine Regel ohne Ausnahme: Wenn es einen Verdacht gibt und ein berechtigtes Interesse, kann es anders aussehen, vmtl. wird es anders aussehen.
Mehr ist wohl nicht drin angesichts deiner Zurückhaltung in der Darstellung
Hey blaubär kann ich dir ne pn senden ?
Die Frage ist doch, um was es geht. Natürlich gibt die Krankenkasse dem Arbeitgeber über gewisse Fakten Auskunft. Bei uns ging es mal um die Rekonstruktion von Akten, oder aber, wenn es um die Klärung geht, ob noch dieselbe Diagnose vorliegt, oder aber eine andere. Der Grund der Erkrankung, der wird ganz sicherlich nicht weitergegeben.
wirdwerden
Es geht um ein Praktikum.
Wenn man dieses im Ausland angeblich absolviert aber zu der Zeit in DE ist, kann das Prüfungsamt etc nachweißen, dass man nicht im Ausland war ?
Also wenn ich in DE zum Beispiel zum Arzt gehe zu der Zeit wo ich im Ausland wäre ?
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