Hallo,
mir und meinen Kollegen wurde von unserem Vorgesetzten das Urlaubsgeld verweigert. Begründung ist, dass die Geschäfte nicht gut laufen würden. In unserem Vertrag steht zwar, dass das Geld abhängig der Geschäftsentwicklung gezahlt wird, wir jedoch Aufträge wie Sand am Meer haben! Also, meine Frage ist, ob das Urlaubsgeld willkürlich gezahlt werden darf, ist es also relativ? Im letzten Jahr wurde auch gezahlt und damals liefen die Geschäfte wirklich schlechter!
Vielen Dank, über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Christoph K.
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-- Editiert Chris4sc am 30.06.2012 13:57
Darf das Urlaubsgeld willkürlich gezahlt werden?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?

Willkür ist natürlich nicht erlaubt.
Die Frage wird also sein, woran sich die Geschäftsentwicklung messen und beurteilen lässt. Du sagst, es seinen genug Aufträge da - dein Chef sieht die Lage wohl anders.
Natürlich kannst du vor Gericht gehen und die Sache dort klären lassen .... ob es klug ist, steht auf einem anderen Blatt und ist nicht Gegenstand eines Arbeotsrechtsforums.
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Hallo Blaubär,
vielen Dank für deine schnelle Antwort!
Sicher, du hast schon Recht, dass mein Chef das ganz anders sieht als ich. Für mich ist es nunmal eine Enttäuschung und irgendwie auch unverschämt, wenn man das einen Tag vorher gesagt bekommt. (ist halt auch viel Geld, mit dem geplant hatte). Und mich hat es einfach mal interessiert, ob es da nicht eine Richtlinie gibt, weil ich glaube mal gehört habe, dass wenn immer gezahlt wurde, der AG nicht einfach sagen kann "nö, dieses Jahr mal nicht". Aber du hast auch Recht damit, dass dies vielmehr eine persönliche Meinung von mir ist und nicht in dieses Forum gehört.
Danke,
viele Grüße
Christoph
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wie lautet denn der genaue Wortlaut dieser Klausel ?
ein Tarifvertrag kommt nicht zur Anwendung, der Aussagen zum Thema "Urlaubsgeld" machen könnte ?
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