Hi,
und zwar geht es um folgendes: Meine Kollegin war vor letzte Woche krank. Sie war am Freitag vor 2 Wochen krank gemeldet, ging Montag zur Arbeit, weil sie dachte sie wäre wieder ok. Dann Krankmeldung von Dienstag bis Freitag.
Jetzt wo sie wieder da is, wird ihr von einem Kollegen (der sie eh schon schikaniert) vorgeworfen, dass sie blau gemacht hätte. Er war u.a. schon beim Chef und beim Ausbilder (sie ist Azubi). Jetzt wurde ihr vom Ausbilder gesagt, dass sie zum Betriebsarzt soll. Blut abnehmen und was weiß ich noch was.
Laut Diagnose vom Hausarzt hat sie streßbedingte Mageschleimhautreizung und hat dagegen auch Medikamente bekommen, also das sie das ganze beruhigt.
Kann der Betriebsarzt jetzt wo es vorüber ist was feststellen?
Was darf der Betriebsarzt überhaupt dem Arbeitgeber sagen?
Darf sie einfach da hingeschickt werden?
Ich find das ganze total ungerecht, weil sie noch nichmal zu befragt wurde. Einfach abgestempelt und fertig.
Ich hoffe ihr könnt mir bzw. ihr weiterhelfen.
Thx
Hellfire
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"Wer die Dummköpfe gegen sich hat, verdient Vertrauen. (Jean-Paul Sartre)"
Darf der AG einen zum Betriebsarzt schicken?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wenn Sie wirklich krank war hat sie doch nichts zu berfürchten!
Ja meine Frage ist ja ob das im nachhinein noch festgestellt werden kann/darf.
krank war sie 100%!
Und ob jeder Hinz und kunz kommen kann und sie wegen irgendwas beschuldigen.
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"Wer die Dummköpfe gegen sich hat, verdient Vertrauen. (Jean-Paul Sartre)"
-- Editiert von Hellfire am 15.09.2004 10:22:48
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Gerade aufgrund seiner Fürsorgepflicht (besonders bei einer Azubi), hat der Arbeitgeber das Recht, eine Untersuchung durchführen zu lassen. Kostet doch nichts!
Der Betriebsarzt unterliegt ebenfalls der ärztlichen Schweigepflicht, er kann dem AG nur sagen: gesund oder nicht nd ob der Arbeitsplatz der Gesundheit abträglich ist
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Ja jetzt ist sie doch eh nicht mehr krank.
Das mit der Schweigepflicht hab ich mir schon gedacht.
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"Wer die Dummköpfe gegen sich hat, verdient Vertrauen. (Jean-Paul Sartre)"
Der AG darf einen nicht zum Betriebsarzt schicken, um eine Arbeitsunfähigkeit auf ihre Berechtigung hin zu überprüfen. Das ist ausdrücklich gesetzlich verboten (Arbeitssicherheitsgesetz). Der Betriebsarzt wird also eine solche Auskunft gegenüber dem AG verweigern.
Anders sieht die Frage aus, wenn der AG den Beschäftigten aus Führsorge zum Arzt schickt. Das darf er dann tun, wenn er vermutet, dass die Krankheit durch eine arbeitsbedingte Gesundheitgefahr verursacht wurde. Damit bittet er den Betriebsarzt um Beratung, ob durch besondere Maßnahmen eine neuerliche Erkrankung zu verhindern wäre.
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