Darf der Arbeitgeber eine Viertelstunde unbezahlte Arbeit von mir verlangen jeden Morgen?

22. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
itsFrieda
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf der Arbeitgeber eine Viertelstunde unbezahlte Arbeit von mir verlangen jeden Morgen?

Wir machen unser Geschäft jeden Tag 9 Uhr auf. Ich habe häufig die Frühschicht, bin also morgens dafür verantwortlich, dass die Kasse gestartet, der Store gereinigt, die Ware nachgelegt, und alles vorbereitet wird.
Dafür brauche ich morgens gut eine halbe Stunde (ich bin also ab 8:30 da), die ich mir auch nachträglich in den Arbeitsplan eintrage.

Nun wurde mir unter Zähneknirschen gesagt, dass das so nicht ginge, und dass der Arbeitgeber das Recht hat, morgens und abends 15 Minuten mehr Arbeit von mir verlangen kann, ohne dass das vergütet wird.
Ich bin der Meinung, dass es einen riesen Unterschied ist, ob man eher da ist damit man sich selbst vorbereiten und pünktlich zu Schichtbeginn anfangen kann, oder ob man eher da ist und direkt früher anfängt zu arbeiten. Aber ich weiß jetzt nicht, ob ich damit im Recht bin, oder ob der Arbeitgeber das tatsächlich verlangen kann.

Wenn ich jeden Morgen 15 Minuten verschenke, sind das schon mal 1:15h pro Woche (bzw doppelt so viel wenn wirklich morgens und abends 15 Minuten verlangt werden), und wenn man das eine Weile macht hat man ganz schnell einen Tag Überstundenausgleich zusammen - vorausgesetzt man bekommt die Zeit angerechnet. Ich finde, das ist nicht wenig Zeit die der Arbeitgeber da von mir geschenkt verlangt.

Aber wer ist denn nun im Recht? In meinem Arbeitsvertrag steht dazu nichts. Gibt's da einen Paragraphen in irgendeinem Gesetzestext zu? Ich möchte mich nicht mit meinem Arbeitgeber darüber anlegen falls ich doch im Unrecht bin.

Vielen Dank schon mal!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ip552003-23
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 11x hilfreich)

Das kann man so einfach nicht beantworten.

Was steht denn zum Thema Mehrarbeit in deinem Arbeitsvertrag?

Klar ist auf jeden Fall: Du kannst nicht unaufgefordert früher mit der Arbeit beginnen und dir diese Zeit dann gutschreiben.

Signatur:

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#2
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 184x hilfreich)

Zitat (von itsFrieda):
... dass die Kasse gestartet, der Store gereinigt, die Ware nachgelegt


Das sind doch alles ganz normale Arbeitstätigkeiten im Einzelhandel ausgeführt werden. Folglich sind das auch ganz normale Arbeitszeit die der AG bezahlen muss. Da im Arbeitsvertrag nicht über unbezahlte Mehrarbeit geregelt ist sehe ich hier eine Bezahlpflicht des Arbeitgebers.

"Tätigkeiten" wie das Anlegen der persönlichen Arbeitskleidung gehören jedoch nicht zwingend zu Arbeitszeit. Wenn hierzu keine Regelungen getroffen wurden bräuchte der AG die dafür notwendigen Zeiten nicht bezahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von itsFrieda):
Darf der Arbeitgeber eine Viertelstunde unbezahlte Arbeit von mir verlangen jeden Morgen?

Nein.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17428 Beiträge, 6485x hilfreich)

/// ... bin also morgens dafür verantwortlich, dass die Kasse gestartet, der Store gereinigt, die Ware nachgelegt, und alles vorbereitet wird.

Das ist alles Arbeit, also auch Arbeitszeit, folglich zu bezahlende Zeit. (Und es ist sicher, dass das alles deine Arbeit und Verantwortung ist? Namentlich 'Store reinigen'?)
Richtig ist, dass der AG wie der Kunde ein Recht darauf hat, dass der Laden auch tatsächlich um 9 Uhr öffnet. Solange das mit dem Beamen noch nicht klappen mag, bedeutet das, dass AN ein paar Minuten eher da zu sein hat: Kittel anziehen, Pfötchen waschen, Toupet richten. Aber nicht: Ware nachlegen, Kasse starten ..

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120078 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von ip552003-23):
Das kann man so einfach nicht beantworten.

Doch kann man .

Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.



Zitat (von eh1960):
Nein.
Zitat (von blaubär+):
bedeutet das, dass AN ein paar Minuten eher da zu sein hat: Kittel anziehen, Pfötchen waschen, Toupet richten.

Das muss der AG nur unterbestimmten Voraussetzungen bezahlen, in der Regel ist das vom AN zu tragen.



Zitat (von blaubär+):
Aber nicht: Ware nachlegen, Kasse starten ..

Doch auch das. Das kann der AG durchaus im Rahmen des Arbeitsvertrages in gewissem Umfang anordnen, muss das dann aber bezahlen.



Zitat (von itsFrieda):
dass der Arbeitgeber das Recht hat, morgens und abends 15 Minuten mehr Arbeit von mir verlangen kann, ohne dass das vergütet wird.

Wie schon gesagt, verlangen kann er es, mangels Rechtsgrundlage bekommt er es aber wohl nicht.
Oder ist man in Leitender Funktion?



Zitat (von blaubär+):
Richtig ist, dass der AG wie der Kunde ein Recht darauf hat, dass der Laden auch tatsächlich um 9 Uhr öffnet.

Der Kunde dürfte da kein Recht drauf haben ... höchstens eine nicht durchsetzbare "Erwartung".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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