Guten Tag,
vielleicht hat hier jemand Erfahrung.
Meine Freundin ist Schwanger, sie arbeitet in einer Fabrik in der sie eigentlich sofort ein verbot hätte bekommen sollen.
Aufgrund dessen, das sie Angst hatte nicht ihren vollen Lohn weiter zu bekommen (unerfahren und keiner im Freundeskreis wusste das so wirklich) hat sie gefragt, ob man ihr andere Arbeit geben könne.
Nun ist die andere Arbeit aber auch an einem Platz, an dem es kalt ist (montags etwas mehr als den Rest der Woche) und die Bewegungen auf und ab und auf und ab auch nicht sehr gut.
Nun sagte sie zu ihrer Chefin, das funktioniert nicht und aufgrund dessen möchte die Firma sie jetzt zwingen, das sie jeden Montag Urlaub nimmt (Aussage „das machen wir jetzt so weil die letzten sonnst Zuviel Urlaub übrig hatten") um zu umgehen sie nach Hause zu schicken bzw. Weil sie sagen „ab Dienstag ist es ja wärmer, Montags waren die Maschinen ja an". Was aber auch nicht zu 100% stimmt, viel wärmer ist es nicht.
Darf die Firma das einfach ? Im Arbeitsvertrag ist nichts geregelt was das angeht.
Wäre super wenn man das beantworten könnte.
Vielen Dank,
Mit freundlichen Grüßen,
Denis
Darf die Firma Urlaub in der Schwangerschaft erzwingen wegen mangelnder Arbeit?
Zitat :möchte die Firma sie jetzt zwingen
Und das zwingen soll jetzt wie genau aussehen?
Zitat :an dem es kalt ist
Dann müsste man seine Kleidung entsprechend anpassen.
Zitat :die Bewegungen auf und ab und auf und ab auch nicht sehr gut.
Aber es reicht nicht, das der Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot ausspricht?
Was besagt die Gefährdungsbeurteilung der Firma?
Wenn es nicht für ein Beschäftigungsverbot reicht (oder man das nicht will), dann bleibt nur arbeiten gehen oder Urlaub nehmen.
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Zitat :Meine Freundin ist Schwanger, sie arbeitet in einer Fabrik in der sie eigentlich sofort ein verbot hätte bekommen sollen.
Aufgrund dessen, das sie Angst hatte nicht ihren vollen Lohn weiter zu bekommen (unerfahren und keiner im Freundeskreis wusste das so wirklich) hat sie gefragt, ob man ihr andere Arbeit geben könne.
Statt sich zu informieren, handelt Frau also aus 'Angst' ums Geld. Angst macht offenbar blind und taub.
Die Umsetzung im Betrieb: völlig überflüssig wie die Sorge ums Geld auch.
Die Schwangerschaft wird länger dauern, als dass der Urlaub reichen würde, schätze ich.
Natürlich darf der AG so einen Vorschlag machen - mit dem Zwingen sieht es dann anders aus.
Ich halte die Option Urlaub aber für einen Holzweg:
Es steht an: eine Gefährdungsanalyse. Die kann sie fordern.
Gut erklärt in https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschutz/welche-beschaeftigungsverbote-gibt-es--125138
Zur Geldfrage bei Beschäftigungsverbot https://www.hopkins.law/expertise/beschaeftigungsverbot-schwangerschaft-gehalt#:~:text=Der%20Arbeitgeber%20zahlt%20den%20Mutterschutzlohn,bestimmten%20Anteil%20dieser%20Aufwendungen%20zurück.
Einen BR gibt es wohl nicht in dem Betrieb?
Da es leider nicht möglich ist ohne Fehlermeldung auf dem Handy zu zitieren Versuch ich es mal so:
1. Und das zwingen soll jetzt wie genau aussehen?
- indem sie sagen „wir haben keine Arbeit für Schwangere am Montag, deswegen musst du da Urlaub nehmen"
2. Aber es reicht nicht, das der Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot ausspricht?
Was besagt die Gefährdungsbeurteilung der Firma?
- das wollte sie vermeiden, sie will ja auch arbeiten aber eben nur so, das es keine Gefährdung gibt.
Nach der Gefärdungsbeurteilung hätte sie gehen müssen deswegen wurde etwas gesucht nachdem sie gebeten hat etwas anderes machen zu dürfen. Der AG hat reagiert mit dem Kommentar „einen Monat bekommen wir noch rum, da finden wir schon was"
Sie is ja weg vom eigentlichen Platz. Aber aus „wir finden schon was wurde nun nimm jeden Montag Urlaub weil wir da sonnst Nix für Schwangere haben". Und es wird ignoriert das die neue Arbeit eben auch alles andere als schwangerenfreundlich ist. Ständiges bücken etc. Wie oben erwähnt abgesehen von Kälte.
3. Statt sich zu informieren, handelt Frau also aus 'Angst' ums Geld. Angst macht offenbar blind und taub.
-ich glaube jeder der sich heutzutage keine Sorgen macht lebt in einer anderen Realität. Ich verdiene ziemlich gut das wir keine Sorgen haben müssten aber man macht sich trotzdem sorgen was passiert als Nächstes.. Auch das man in dem Moment nicht ganz so in der Realität denkt, wenn man erfährt das man schwanger ist kann ich nachvollziehen weil ich weis wie ich reagiert hab und das war am selben Tag.
Das ihr Gedanke Blödsinn war is klar, das war ja aber auch nicht die Frage die ich gestellt habe..
Aus meiner Sicht wäre es Aufgabe des AG gewesen hier aufzuklären. Zumindest meiner hätte das gemacht wie ich mittlerweile rausgefundene hab durch Gespräche mit Müttern.
4. Natürlich darf der AG so einen Vorschlag machen - mit dem Zwingen sieht es dann anders aus.
- genau das war die Kernfrage, das sehe ich auch so brauchte nur Bestätigung. Hab ihr jetzt gesagt, sie hat die Option einfach nein zu sagen oder halt wenn die sich querstellen sich das verbot vom Frauenarzt zu holen.
5. Einen BR gibt es wohl nicht in dem Betrieb?
- nope
Zitat :- indem sie sagen „wir haben keine Arbeit für Schwangere am Montag, deswegen musst du da Urlaub nehmen"
Das ist kein Zwang, das ist ein schlecht kommunizierter Wunsch.
Zitat :nimm jeden Montag Urlaub weil wir da sonnst Nix für Schwangere haben
Das wäre dann Annahmeverzug und könnte vor Gericht geklärt werden.
Zitat :Auch das man in dem Moment nicht ganz so in der Realität denkt, wenn man erfährt das man schwanger ist kann ich nachvollziehen
Ja, nachvollziehbar.
Aber nach 1-2 Tagen sollte man wieder dabei sein?
Zitat :Aus meiner Sicht wäre es Aufgabe des AG gewesen hier aufzuklären.
Da sehe ich keine Grundlage für.
Zitat :Hab ihr jetzt gesagt, sie hat die Option einfach nein zu sagen oder halt wenn die sich querstellen sich das verbot vom Frauenarzt zu holen.
Richtig.
Zitat :jeder der sich heutzutage keine Sorgen macht
Sich Sorgen zu machen, ist etwas ziemlich Anderes, als aus "Angst" heraus zu handeln; das Gewicht dieser Kritik liegt darauf, dass die durchaus neue, vll. auch ungeplante Situation Schwangerschaft besser zu einer Suche nach Information hätte führen sollen.
Der Arbeitgeber nimmt die angebotene Arbeitsleistung nicht ab - und möchte deshalb zur Urlaubsnahme drängen.
Es klingt für mich ganz so, als wäre das sinnvollste, gar nicht mehr zu Arbeiten.
Deswegen sage auch ich: ab zum Arzt und klären lassen.
Zitat:- das wollte sie vermeiden, sie will ja auch arbeiten
Das ist aus Sicht eines Familienvaters nicht nachvollziehbar und ich hoffe für das Kind, dass sich diese Einstellung alsbald ändert.
Es kann doch wohl nichts über die Gesundheit und Unversehrtheit des Kindes gehen, oder?
Schon gar nicht die Unterstützung des Arbeitgebers bei der Beschneidung der Rechte seiner Mitarbeiterinnen.
@Denis
Mal zur Orientierung:
Für deine Freundin ist § 11 MuSchG wichtig.
Betreffend Kälte ist es Abs.3 Ziffer 3.
Jetzt ist es wichtig zu wissen wie Kälte(arbeit) im Sinne des MuSchG definiert ist.
Kältearbeit im Sinne des MuSchG ist es bereits, wenn bei Lufttemperaturen unter + 15 °C mindestens eine Stunde pro Schicht gearbeitet werden muss (Griefahn, B., Arbeit in mäßiger Kälte, Dortmund 1995, Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz Forschungsbericht 716).
Mittlerweile ist die Mindesttemperatur für Schwangere, da diese eh keine schweren Tätigkeiten ausführen dürfen, in Arbeitsräumen, in denen es keine produktionstechnisch bedingte niedrigere Temperatur gibt, bei 17°C.
Grundsätzlich also erstmal die Frage, wie kalt ist es tatsächlich? Temperatur in °C ?
Da hier aber von Fabrik gesprochen wird, kommen weitere Fragen auf.
1. Warum ist es kalt?
1.1 Einfach keine Lust, oder keine Möglichkeit der Beheizung, oder
1.2 Ist die Kälte produktionstechnisch notwendig?
Falls 1.1 darf die Schwangere dort nicht beschäftigt werden.
Falls 1.2 müssen wir dann noch die DIN 33403-5 „Klima am Arbeitsplatz und in der Arbeitsumgebung: Ergonomische Gestaltung von *Kältearbeitsplätzen*" hinzuziehen, denn dort werden folgende Kältebereiche unterschieden:
Kältebereich Lufttemperatur in ° C
I Kühler Bereich von + 15 bis + 10
II Leicht kalter Bereich unter +10 bis – 5
III Kalter Bereich unter – 5 bis -18
IV Sehr kalter Bereich unter – 18 bis -30
V Tiefkalter Bereich unter – 30
Als Kälte im Sinne des § 11 Abs. 3 Ziffer 3 MuSchG für Kältearbeitsplätze (*Kälte ist produktionstechnisch notwendig) werden der kalte, der sehr kalte und der tiefkalte Bereich, also Temperaturen ab unter – 5 °C angesehen (hier rot markiert).
In den roten Bereichen dürfen werdende Mütter grundsätzlich nicht beschäftigt werden.
Aber tut eurem werdenden Kind einen Gefallen und schaut in die Gefährdungsbeurteilung der Firma, welche vorhanden sein muss.
Denn da gibt es weitaus mehr Dinge die beachtet werden und vorhanden sein müssen, als nur "Kälte".
Ich kann euch nur empfehlen eine Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetz (MuSchG)
(gibt es z.B. von der Goethe Uni Frankfurt a.M), oder die Vorgaben zur Gefährdungsbeurteilung vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) daneben zu legen.
Je nach Alter der Beurteilung kann es gut sein, dass dort so einige Dinge unbeachtet blieben....
Und wenn der jetzt zugewiesene Arbeitsplatz nicht die Voraussetzungen erfüllt, ist ein Beschäftigungsverbot auszusprechen.
Und ganz ehrlich, kein Job und kein Geld der Welt ist die Gesundheit, das Leben des Ungeborenen und der Frau wert.
-- Editiert von User am 21. Januar 2025 12:53
und für eine solche Beurteilung braucht man Fachleute und nicht eine etwas informierte werdende Mutter...Zitat :Und wenn der jetzt zugewiesene Arbeitsplatz nicht die Voraussetzungen erfüllt, ist ein Beschäftigungsverbot auszusprechen.
Zitat :und für eine solche Beurteilung braucht man Fachleute und nicht eine etwas informierte werdende Mutter...
Die "Fachleute" haben ihre Arbeit bereits lange getan.
Der Arbeitgeber muss seine eigene Gefährdungsbeurteilung nur verstehen und anwenden.
Und jetzt?
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