Guten Tag.
Vor kurzem wurde ein Mitarbeiter gekündigt.
Jetzt möchte der Chef (zwecks Personalmangel), dass ich in die andere Schicht ( Arbeitseginn, 11 Uhr) wechsle. Darf der AG das überhaupt? Ich habe bisher immer nur in der Frühschicht gearbeitet. Darf der Chef mich einfach in die Spätschicht 'zwingen', auch wenn ich es nicht möchte?
Im Vertrag steht: "die genaue Arbeitszeit, einschließlich deren Verteilung und Lage legt der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse nach billigem Ermessen fest'.
Mehr steht nicht drin.
Würde mich sehr freuen, wenn jemand mir helfen könnte.
-- Editiert von User am 4. Dezember 2022 10:46
Darf ein Arbeitgeber Schichtwechsel anordnen?
4. Dezember 2022
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Frage vom 4. Dezember 2022 | 10:42
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf ein Arbeitgeber Schichtwechsel anordnen?
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#1
Antwort vom 4. Dezember 2022 | 10:57
Von
Status: Unbeschreiblich (120196 Beiträge, 39848x hilfreich)
ZitatDarf der AG das überhaupt? :
Es sit nicht willkürlich und die vcertraglichen Vereinbarungen geben es her
ZitatDarf der Chef mich einfach in die Spätschicht 'zwingen', auch wenn ich es nicht möchte? :
Nö, wenn Du nicht willst, dann geht das nicht. Dann kommt halt die Kündigung, je nach Begründung des AG inklusive Sperre beim ALG 1.
#2
Antwort vom 4. Dezember 2022 | 12:02
Von
Status: Weiser (17445 Beiträge, 6493x hilfreich)
ZitatIm Vertrag steht: "die genaue Arbeitszeit, einschließlich deren Verteilung und Lage legt der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse nach billigem Ermessen fest'. :
Das darf der Chef, eben nach billigem Ermessen zugut Deutsch: er hört sich deine Einwände an und bedenkt sie. Er muss den Einwänden aber nicht folgen. Wobei 'ich mag nicht' kein ernsthafter Einwand ist. Es gehört übrigens generell zum Direktionsrecht des AG zu bestimmen, wann, wo, wie und mit welchen Mitteln ... der AN seiner Arbeit nachzugehen hat.
Wenn eine solche Umorganisation im Betrieb nicht möglich sein sollte, weil es bisher anders war, müsste exakt im AV vereinbart sein, was Sache ist; also etwa: Einsatz nur in der Frühstück, Einsatz an WE audrücklich ausgeschlossen ... . Dann wäre eine solche Änderung gegen den Willen des AN nur über eine Änderungskündigung erlaubt.
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#3
Antwort vom 4. Dezember 2022 | 12:14
Von
Status: Unbeschreiblich (32214 Beiträge, 5659x hilfreich)
Ja, das darf der Chef möchten. Er muss wahrscheinlich für die Frühschicht das Personal sicherstellen und hat nach billigem Ermessen keinen außer dir gefunden.ZitatDarf der AG das überhaupt? :
Zwingen darf und kann er nicht.
#4
Antwort vom 4. Dezember 2022 | 12:32
Von
Status: Senior-Partner (6268 Beiträge, 1500x hilfreich)
ZitatIm Vertrag steht: "die genaue Arbeitszeit, einschließlich deren Verteilung und Lage legt der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse nach billigem Ermessen fest'. :
Mehr steht nicht drin.
Dann darf der Chef das.
#5
Antwort vom 4. Dezember 2022 | 12:54
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDann darf der Chef das. :
Auch wenn es gegen meinen Willen ist? Könnte der Betriebsrat was dagegen tun? Der Chef darf doch nicht alleine entscheiden.
#6
Antwort vom 4. Dezember 2022 | 13:10
Von
Status: Unbeschreiblich (120196 Beiträge, 39848x hilfreich)
ZitatAuch wenn es gegen meinen Willen ist? :
Ja.
ZitatKönnte der Betriebsrat was dagegen tun :
Unter Umständen.
ZitatDer Chef darf doch nicht alleine entscheiden. :
Doch, darf er.
Wenn man das nicht will, hätte man das nicht so vertraglich vereinbaren dürfen.
#7
Antwort vom 4. Dezember 2022 | 15:05
Von
Status: Weiser (17445 Beiträge, 6493x hilfreich)
ZitatAuch wenn es gegen meinen Willen ist? Könnte der Betriebsrat was dagegen tun? Der Chef darf doch nicht alleine entscheiden. :
... alles schon unter #2 ge- und erklärt, außer BR.
Der hat zwar mitzureden bei Beginn und Ende der tgl. AZ, nicht aber bei der Zuweisung einzelner AN in eine Schicht.
(Wenn deine Position gelten würde, würden Betriebe vor die Hunde gehen, weil MA Änderungen nicht mitmachen wollen.)
#8
Antwort vom 5. Dezember 2022 | 10:29
Von
Status: Praktikant (839 Beiträge, 329x hilfreich)
ZitatNö, wenn Du nicht willst, dann geht das nicht. Dann kommt halt die Kündigung, je nach Begründung des AG inklusive Sperre beim ALG 1. :
rechtlich gesehen hast du Recht.
das könnte arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen
im ungünstigsten Fall hat der AG denn aber noch einen Mitarbeiter weniger
ob das im Sinne des AG ist, der wegen Personamagel bereits die eine Schicht umbesetzten will bzw muss, steht auf einem anderen Blatt
vielleicht gibt es einfach einen anderen Mitarbeiter der gerne wechseln würde, aber einfach nicht vom Chef gefragt worden ist?
vermutlich hat der Chef auch einfach den Betriesrat übergangen, die haben da nämlich eine Mitbestimmungspflicht
dort könnte auch die frage geklärt werden ob es andere Mitarbeiter gibt die ggf freiwillig die Schicht wechseln würden.
oder ob es andere Mitarbeiter gibt die aus sozialen Gesichtspunkten besser für einen Schichtwechsel geeignet wären.
den möglicherweise gibt es Faktoren die wie hier nicht wissen
z.b Kinder im Schulpflichtigen Alter
alleinerziehend, Pflege von Angehörigen. Nebenjobs oder auch Ehrenamt oder Vereinsaktivitäten die dann Zeitlich nicht mehr passen
ist nur ein Einwurf von mir, wäre aber durchaus denkbar und wäre nicht der erste Fall wo solche Faktoren bei der Besetzung von Schichten eine Rolle spielen
#9
Antwort vom 5. Dezember 2022 | 10:45
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 926x hilfreich)
Aber nur wenn es ein Tarifvertrag nicht anders regelt.Zitatvermutlich hat der Chef auch einfach den Betriesrat übergangen, die haben da nämlich eine Mitbestimmungspflicht :
#10
Antwort vom 5. Dezember 2022 | 13:38
Von
Status: Weiser (16989 Beiträge, 5893x hilfreich)
Es ist ja gar nicht gegen deinen Willen, denn du hast dem ja zugestimmt als du den Vertrag unterschrieben hast.ZitatAuch wenn es gegen meinen Willen ist? :
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