Darf ein Arbeitgeber Schichtwechsel anordnen?

4. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
DieFee
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf ein Arbeitgeber Schichtwechsel anordnen?

Guten Tag.

Vor kurzem wurde ein Mitarbeiter gekündigt.
Jetzt möchte der Chef (zwecks Personalmangel), dass ich in die andere Schicht ( Arbeitseginn, 11 Uhr) wechsle. Darf der AG das überhaupt? Ich habe bisher immer nur in der Frühschicht gearbeitet. Darf der Chef mich einfach in die Spätschicht 'zwingen', auch wenn ich es nicht möchte?

Im Vertrag steht: "die genaue Arbeitszeit, einschließlich deren Verteilung und Lage legt der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse nach billigem Ermessen fest'.

Mehr steht nicht drin.

Würde mich sehr freuen, wenn jemand mir helfen könnte.

-- Editiert von User am 4. Dezember 2022 10:46

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120196 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von DieFee):
Darf der AG das überhaupt?

Es sit nicht willkürlich und die vcertraglichen Vereinbarungen geben es her



Zitat (von DieFee):
Darf der Chef mich einfach in die Spätschicht 'zwingen', auch wenn ich es nicht möchte?

Nö, wenn Du nicht willst, dann geht das nicht. Dann kommt halt die Kündigung, je nach Begründung des AG inklusive Sperre beim ALG 1.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17445 Beiträge, 6493x hilfreich)

Zitat (von DieFee):
Im Vertrag steht: "die genaue Arbeitszeit, einschließlich deren Verteilung und Lage legt der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse nach billigem Ermessen fest'.


Das darf der Chef, eben nach billigem Ermessen zugut Deutsch: er hört sich deine Einwände an und bedenkt sie. Er muss den Einwänden aber nicht folgen. Wobei 'ich mag nicht' kein ernsthafter Einwand ist. Es gehört übrigens generell zum Direktionsrecht des AG zu bestimmen, wann, wo, wie und mit welchen Mitteln ... der AN seiner Arbeit nachzugehen hat.

Wenn eine solche Umorganisation im Betrieb nicht möglich sein sollte, weil es bisher anders war, müsste exakt im AV vereinbart sein, was Sache ist; also etwa: Einsatz nur in der Frühstück, Einsatz an WE audrücklich ausgeschlossen ... . Dann wäre eine solche Änderung gegen den Willen des AN nur über eine Änderungskündigung erlaubt.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32214 Beiträge, 5659x hilfreich)

Zitat (von DieFee):
Darf der AG das überhaupt?
Ja, das darf der Chef möchten. Er muss wahrscheinlich für die Frühschicht das Personal sicherstellen und hat nach billigem Ermessen keinen außer dir gefunden.
Zwingen darf und kann er nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von DieFee):
Im Vertrag steht: "die genaue Arbeitszeit, einschließlich deren Verteilung und Lage legt der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse nach billigem Ermessen fest'.

Mehr steht nicht drin.

Dann darf der Chef das.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DieFee
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Dann darf der Chef das.

Auch wenn es gegen meinen Willen ist? Könnte der Betriebsrat was dagegen tun? Der Chef darf doch nicht alleine entscheiden.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120196 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von DieFee):
Auch wenn es gegen meinen Willen ist?

Ja.



Zitat (von DieFee):
Könnte der Betriebsrat was dagegen tun

Unter Umständen.



Zitat (von DieFee):
Der Chef darf doch nicht alleine entscheiden.

Doch, darf er.
Wenn man das nicht will, hätte man das nicht so vertraglich vereinbaren dürfen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17445 Beiträge, 6493x hilfreich)

Zitat (von DieFee):
Auch wenn es gegen meinen Willen ist? Könnte der Betriebsrat was dagegen tun? Der Chef darf doch nicht alleine entscheiden.

... alles schon unter #2 ge- und erklärt, außer BR.
Der hat zwar mitzureden bei Beginn und Ende der tgl. AZ, nicht aber bei der Zuweisung einzelner AN in eine Schicht.
(Wenn deine Position gelten würde, würden Betriebe vor die Hunde gehen, weil MA Änderungen nicht mitmachen wollen.)

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#8
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 329x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nö, wenn Du nicht willst, dann geht das nicht. Dann kommt halt die Kündigung, je nach Begründung des AG inklusive Sperre beim ALG 1.


rechtlich gesehen hast du Recht.
das könnte arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen

im ungünstigsten Fall hat der AG denn aber noch einen Mitarbeiter weniger
ob das im Sinne des AG ist, der wegen Personamagel bereits die eine Schicht umbesetzten will bzw muss, steht auf einem anderen Blatt

vielleicht gibt es einfach einen anderen Mitarbeiter der gerne wechseln würde, aber einfach nicht vom Chef gefragt worden ist?

vermutlich hat der Chef auch einfach den Betriesrat übergangen, die haben da nämlich eine Mitbestimmungspflicht
dort könnte auch die frage geklärt werden ob es andere Mitarbeiter gibt die ggf freiwillig die Schicht wechseln würden.
oder ob es andere Mitarbeiter gibt die aus sozialen Gesichtspunkten besser für einen Schichtwechsel geeignet wären.

den möglicherweise gibt es Faktoren die wie hier nicht wissen
z.b Kinder im Schulpflichtigen Alter
alleinerziehend, Pflege von Angehörigen. Nebenjobs oder auch Ehrenamt oder Vereinsaktivitäten die dann Zeitlich nicht mehr passen

ist nur ein Einwurf von mir, wäre aber durchaus denkbar und wäre nicht der erste Fall wo solche Faktoren bei der Besetzung von Schichten eine Rolle spielen

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von seidi256):
vermutlich hat der Chef auch einfach den Betriesrat übergangen, die haben da nämlich eine Mitbestimmungspflicht
Aber nur wenn es ein Tarifvertrag nicht anders regelt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5893x hilfreich)

Zitat (von DieFee):
Auch wenn es gegen meinen Willen ist?
Es ist ja gar nicht gegen deinen Willen, denn du hast dem ja zugestimmt als du den Vertrag unterschrieben hast.

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