Darf ein Arbeitgeber eine alleinerziehende Mutter zwingen, früher anzufangen?

9. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Betty1985
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf ein Arbeitgeber eine alleinerziehende Mutter zwingen, früher anzufangen?

Hallo,
ich bin neu hier und habe direkt eine Frage. Meine Freundin hat ein ziemliches Problem. Sie ist alleinerziehend, arbeitet Halbtags in einem Krankenhaus und ihre Eltern wohnen 400 Kilometer weit weg. Mit dem Stationsleiter hatte sie sich darauf geeinigt, dass sie statt um 6 Uhr erst um 6:30 Uhr anfängt, weil der Hort, wo sie ihren sechsjährigen Sohn immer hinbringt, der dieses Jahr eingeschult wurde, erst um 6:15 Uhr öffnet. Sie hat einen Arbeitsweg von 10 Minuten und kommt deshalb immer pünktlich.
Nun hat sich irgendein wichtiger Stationskoordinator (oder so ähnlich) bei ihr beschwert, also jemand, der sich um alle Stationen und die Arbeitsverträge kümmert. In ihrem Arbeitsvertrag steht keine Vereinbarung für die Arbeitszeiten, diese wurde stationsintern getroffen, da dort ja die Dienstpläne geschrieben werden. Der Koordinator meinte, sie müsse um 6 Uhr anfangen, wie alle anderen Examinierten auch. Aber sie arbeitet immer eine halbe Stunde länger, weil sie ja auch eine halbe Stunde später anfängt. Wo ist da ein Problem?
Nun meine Frage: Was kann sie tun? Sie hat niemanden, bei dem sie ihr Kind unterbringen kann. Der Hort macht erst um 6:15 auf. Wie soll sie dann um 6 Uhr anfangen zu arbeiten? Kann sie sich rechtlich irgendwie wehren?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38345 Beiträge, 13980x hilfreich)

Wenn der Arbeitsvertrag nichts hergibt, der Tarifvertrag auch nichts, dann ist man auf "Good Will" angewiesen. Vielleicht mal mit dem Betriebsrat sprechen?

wirdwerden

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von Betty1985):
Wo ist da ein Problem?

Das wird wohl Ihr Vorgesetzter beantworten können.

Vermutlich da, das das ganze Haus auf bestimmte Schichtwechsel geeicht ist.

Entweder muss dann einer 30 Minuten länger bleiben bis die Ablösung da ist oder der Posten bleibt 30 Minuten lang unbesetzt.


Als erstes muss man mal die Frage "Wo ist da ein Problem?" klären.



Zitat (von wirdwerden):
Wenn der Arbeitsvertrag nichts hergibt, der Tarifvertrag auch nichts, dann ist man auf "Good Will" angewiesen.

Stimmt, aber es gibt auch eine Interessensabwägung und ein Schikaneverbot. Also "aus Prinzip" ist nicht immer durchsetzbar.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16918 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Betty1985):
Sie hat niemanden, bei dem sie ihr Kind unterbringen kann.
Das ist einzig und alleine das Problem deiner Freundin. Sie hat kein Anrecht auf eine Sonderbehandlung. Sie muss ihren Dienstplan mit demjenigen absprechen der die Befugnis hat darüber zu entscheiden. Viele Arbeitgeber sind tolerant, aber leider nicht alle. Wie auch bereits geschrieben wurde kann ich mir vorstellen, dass es um die Übergabezeiten geht. Ich würde das pünktliche Erscheinen dann auch nicht als Schikane ansehen wollen, sondern als Notwendigkeit um eine ordentliche Übergabe machen zu können.
Ist der Stationsleiter befugt über die Arbeitszeiten zu entscheiden?

Signatur:

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17356 Beiträge, 6464x hilfreich)

Die Frage der Überschrift scheint mir doch zwischen parteiisch und polemisch angesiedelt.
Die Frau hat einen AV mit bestimmten Pflichten und Verträge gelten erst einmal - andererseits hat sie ein Problem privater Natur, aber von allgemeiner Bedeutung: Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Daraus folgt Redebedarf. In einem Krankenhaus wird es doch eine Mitarbeitervertretung geben, die doch wohl prädestiniert sein sollte, an einer Lösung mitzuwirken.
Jedenfalls: vielleicht voreilig, den AG in die Ecke kalt und grausam zu stellen, was die Überschrift ein wenig suggeriert.

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Der Arbeitgeber hat die berechtigten Interessen des Arbeitnehmers bei der Festlegung der Arbeitszeit zu berücksichtigen. Wie blaubär schon schreibt, die MAV sollte hier eingeschaltet werden.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#6
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Ich kann Ihnen sagen, wo da ein Problem ist.
Wir reden hier über ein Krankenhaus und nicht z.b. über eine Bank, wo es egal sein dürfte, ob da was 30 Min. früher oder später gemacht wird.
Außerdem ist due Freundin examiniert. Es gibt Vorgaben, wieviele Examinierte pro Schicht eingeteilt sein müssen. Und die Schicht beginnt nunmal um 6. Außerdem verpasst die Freundin dann ja wohl immer die Übergabe? Gerade die Examinierten müssen ja aber informiert sein, um die "Ungelernten" dann einweisen zu können. Außerdem gibt es viele Sachen, die nur die examinierten erledigen dürfen. Ich seh den Koordinator da im Recht. Das dürfte für das Krankenhaus Probleme bringen, wenn die examinierte Kraft grundsätzlich ne halbe Stunde zu spät kommt, die Übergabe verpasst...

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38345 Beiträge, 13980x hilfreich)

Bei mir ist die Kernfrage, wo es mit der Individualität anfängt, wo die die Arbeitsverhältnis aufzuhören hat. Wir haben Gleitzeitsysteme, da ist die individuelle Arbeitszeitgestaltung möglich, wir haben auch andere Systeme. Wenn an meinem Arbeitsplatz keine individuelle Lösung möglich ist, weil der Vertrag anders abgeschlossen ist, dann muss ich als Arbeitnehmer mir entweder einen anderen Job suchen, oder aber eine Lösung finden. Wo fängt es an, wo hört es auf? Der eine meint, eher anfangen zu müssen, der andere meint, später anfangen zu müssen, wie soll das in der Planung funktionieren?

Jetzt, während ich das schreibe, wird mir auch klar, warum die Züge bei der Bahn immer verspätung haben. Da wurde offensichtlich auf die berechtigten Interessen der Arbeitnehmer Rücksicht genommen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Betty1985
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also erstmal vielen Dank für die ganzen Antworten. Der Koordinator ist so, wie ich ihn hingestellt habe. Ich habe selber mal in dem Krankenhaus als Reinigungskraft ein bisschen Taschengeld verdient und habe deshalb mitbekommen, dass dieser Mann nur für Probleme sorgt. Viele Arbeitskollegen haben damals Probleme mit ihm gehabt, meist ohne Grund. Ich hatte Glück, ich musste ihn nie kennenlernen. Jedenfalls wusste er bis vor kurzem nicht mal, dass meine Freundin etwas später anfängt, weil es ja stationsinterne Regelungen sind und er sich überhaupt nicht für die Angestellten interessiert. Er sieht nur das Geld und wer nicht spurt, wird solange fertig gemacht, bis derjenige freiwillig geht.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38345 Beiträge, 13980x hilfreich)

Betty, der Koordinator ist nicht Gottvater. Aber er hat Vorgaben, einmal durch Gesetze, da hatte yogi schon drauf hingewiesen, aber eben auch durch seine Vorgesetzten. Wie soll so ein System sonst funktionieren? Es gibt Dinge, die gehen, und Dinge die gehen eben nicht. Und ob wir es da mit einem Gutmenschen zu tun haben oder mit dem Gegenteil, das ist doch einerlei. Vielleicht ist er ja auch dahin versetzt worden, um endlich mal Struktur rein zu bringen und aufzuräumen. Mal auf diese Idee gekommen?

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Sag doch einfach "Ja kann ich machen" nur nicht gleich. Ich muss erst einen neuen Kitaplatz finden. Und dann mach weiter wie gehabt.

Ich würde erst wieder reagieren wenn die erste Abmahung oder irgendwas schrifliches kommt. Davon ausgehend das der Stationsleiter das durfte gibt die getroffene Vereinbarung erst mal. Und du musst dich auf getroffene Vereinbarungen verlassen können. Wenn dann müssen die die erst mal kündigen.

Da es ein großer Betrieb ist würde ich beim ersten schriftlichen Ärger direkt zu Gericht marschieren und dagegen klagen. Gewerkschaftsmitglied zu sein kann sich auch lohnen.
Und die Tageszeitung ruhig über den Termin informieren und das Kind zu Gericht mitnehmen ;-)


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#11
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7121 Beiträge, 1488x hilfreich)

Der Stationsleiter hat das so entschieden. Genau das würde ich dem Koordinator auch so berichten.

Und wenn der Koordinator daraus ein Problem macht, geht man mit dem Stationsleiter zur Mitarbeitervertretung

Und dann sieht man weiter

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38345 Beiträge, 13980x hilfreich)

@ cirius: Fragesteller hat doch keine Ahnung von der arbeitsrechtlichen Struktur der Abteilung. Welche Funktionen der Koordinator hat (was immer das ist), wie das sonst aufgebaut ist. Was im Arbeitsvertrag steht, das wissen wir bis jetzt nicht. Außer allgemeinen Unmutsäußerungen haben wir auch nichts.

wirdwerden

4x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

An die letzten zwei Posts:
Euch ist schon klar, dass es um ein Krankenhaus geht?
Und wie ich bereits schrieb, gibt es da gesetzliche Vorgaben, die einzuhalten sind.
Vermutlich könnte die Freundin sogar aushandeln, Dienste immer erst ab 8 zu übernehmen. Aber dann eben als Aushilfe mit entsprechend weniger Lohn und nicht als Examinierte.

2x Hilfreiche Antwort

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