Hallo. Das Unternehmen, für dass ich arbeite, "restrukturiert" sich gerade im Zuge von Auftragseinbrüchen und Sparmaßnahmen. Dabei ist es neben Kurzarbeit nun zu betriebsbedingten Kündigungen gekommen (~20% der Belegschaft). Einige Andere Mitarbeiter, mich eingeschlossen, wurden, auch im Rahmen der "Restrukturierung", willkürlich auf andere Stellen aufgeteilt. Ich bin gelernter Mechatroniker und habe bisher ausschließlich in technischen, der Ausbildung
entsprechenden, Berufen gearbeitet. Nun soll ich ab 01.01.2020 in der Produktion einen Stelle einnehmen, die zwar offiziell "Anlagenbediener" heißt, aber im wesentlichen aus dem Putzen von Produktionsanlagen (Staubsauger und Besen) besteht. Ich finde diese Herabsetzung meiner Tätigkeit erstens nicht befriedigend für mich selbst und zweitens in einem hohen Maß schädigend für meinen Lebenslauf. Ende dieser Woche findet der erste "Workshop" statt. Ich möchte dort am liebsten mit präzisen Fragestellungen an den Start gehen um eventuell in meine alte Abteilung zurückkehren zu dürfen.
Vielen dank...
Darf ein Arbeitgeber mich unterhalb meiner Qualifikation beschäftigen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Du hast Anspruch auf Arbeit gemäß Deines Vertrages.
Wenn Dein neues Aufgabenfeld nicht mehr Deinem Vertrag entspricht, ist das nicht in Ordnung.
ABER:
ZitatDas Unternehmen, für dass ich arbeite, "restrukturiert" sich gerade im Zuge von Auftragseinbrüchen und Sparmaßnahmen. Dabei ist es neben Kurzarbeit nun zu betriebsbedingten Kündigungen gekommen (~20% der Belegschaft). :
Salopp gesagt, wenn Du aufbegehrst, bist Du ruck zuck in den 20% enthalten.
Ich werde vermutlich Ende der Woche einen Änderungsvertrag bekommen, der sinngemäß in beiderseitigem Einverständnis unterschrieben wird (oder nicht).
Also heißt es doch: "Friss oder stirb!"
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Ja, das ist das Eine.
Solange der Lohn / das Gehalt nicht herabgesetzt wird, wäre mir das eigentlich kein Aufbegehren wert.
Kommt ein Änderungsvertrag mit weniger Lohn, kann man ablehnen. Ist dann aber wahrscheinlich auch raus. Aber das geht nur mit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung seitens des AG.
-- Editiert von Spejbl am 11.11.2019 14:55
Es scheinen hier betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen worden zu sein, denen eine Sozialauswahl vorangegangen ist. Das bedeutet, dass die Mitarbeiter mit dem höchsten sozialen Schutz nach Möglichkeit gehalten werden. Häufig geht das nicht in dem bisher ausgeübten Job. Dann ist dem Mitarbeiter ein Job anzubieten, in welchen er sich in dem Zeitraum xy einarbeiten kann.
Dies kann im Wege des Einvernehmens geschehen oder aber in Form der Änderungskündigung. Akzeptiert der Mitarbeiter die Änderungskündigung nicht, so ist er draußen.
wirdwerden
Ja.ZitatDarf ein Arbeitgeber mich unterhalb meiner Qualifikation beschäftigen? :
Das musst du doch nicht annehmen.ZitatNun soll ich ab 01.01.2020 in der Produktion einen Stelle einnehmen, :
Willkürlich trifft wohl nicht zu.
Die Firma versucht zu retten, was zu retten ist.
Restrukturierungen bringen durchaus auch Kündigungen mit sich.
Man meint, wohl, dich noch weiterhin als Mechatroniker zu brauchen und will dich (anders) beschäftigen, bis wieder Aufträge da sind.
Das muss evtl. gar nicht im Lebenslauf erscheinen.Zitatfür meinen Lebenslauf. :
Was wird denn dort gemacht? bzw. Wer macht denn dort noch was?Zitatum eventuell in meine alte Abteilung zurückkehren zu dürfen. :
Wie sieht es überhaupt mit der Bezahlung aus?
Nö, denn. evtl. erholt sich die Firma. Evtl. kann sie mit *schlankem* Personal weitermachen. Auch mit dir.ZitatAlso heißt es doch: "Friss oder stirb!" :
Unterschreibst du nicht, kannst du mit der Kündigung rechnen.
Du musst dir was anderes suchen.
Die Firma muss sich evtl. einen anderen Mechatroniker suchen.
Ist dir das Wirtschaftssystem neu bzw. unbekannt?
Wenn es einen Betriebsrat gibt, dann hat der über den Sozialplan ja verhandelt und dürfte helfen können zu der Frage, was für Sie sinnvoll wäre. Gibt es denn Arbeit in dem Bereich, in dem Sie beschäftigt waren? Weshalb sollen Sie da nicht mehr arbeiten, das wären doch die ersten Fragen an den BR.
Sie haben Anspruch auf die Beschäftigung, die vertraglich vereinbart ist. Sind Sie schon länger dabei?
Manchmal werden Kollegen, die eine hohe Abfindung kassieren könnten bei einer Kündigung, eben auf unliebsame Stellen versetzt, damit sie selber kündigen.
Eine Frage an die GF wäre ja ganz klar: Wie lang sollen Sie Aushilfstätigkeiten verrichten und wann dürfen Sie wieder richtig arbeiten?
Altona, hier scheint es doch um einen gezielten Personalabbau zu gehen. Dann existiert ein Sozialplan, da sind Willkürakte nur sehr schwer durchzuziehen. Wenn ein so hoher Prozentsatz von Mitarbeitern gehen muss, dann stellt sich letztlich in der Phase des Aubbaus zunächst die Frage, wer bleiben darf und dann die nächste Frage, sofern sein Arbeitsplatz nicht mehr zur Verfügung steht, für welchen freien Platz er qualifiziert ist oder in dem Zeitraum xy einzuarbeiten ist. Wird ein solches Angebot abgelehnt, dann ist er raus aus der Firma.
wirdwerden
-- Editiert von wirdwerden am 11.11.2019 16:04
ZitatWenn ein so hoher Prozentsatz von Mitarbeitern gehen muss, ... :
20%... ist doch nicht viel. Wir hatten seinerzeit 80% und mehr Stellenabbau. Und mußten damit auch klar kommen.
Dann muß man eben wechseln.
@ Spejbl: ich stimme Dir zu, auch ich hab da über ganz viele Jahre mehr als 20% gestemmt. Nur, die Zahl ist so erheblich, dass ich von einer Sozialauswahl ausgehe.
wirdwerden
ZitatAkzeptiert der Mitarbeiter die Änderungskündigung nicht, so ist er draußen. :
Nein, der Arbeitnehmer kann auch eine Kündigungsschutzklage anstrengen oder aber - besser - das Änderungsangebot unter Vorbehalt des § 2 KSchG annehmen und eine Änderungsschutzklage erheben.
Kündigungsschutzklage kann er immer einreichen, das sollte allen, die hier schreiben doch bekannt sein. Ich wollte nur darauf hinweisen, welche folgen eine Verweigerungshaltung erst einmal direkt hat. Und wenn das Verfahren innerhalb des Betriebes sauber durchgeführt worden ist, dann hält die Klage auch vor Gericht. Das muss der Fragesteller einfach wissen.
wirdwerden
ZitatNur, die Zahl ist so erheblich, dass ich von einer Sozialauswahl ausgehe. :
wirdwerden
Das ist eigentlich zwingend. Auch ich gehe davon aus, daß der AG sich schon an solche Gesetze hält. Am Sonsten wird das nämlich mit einer Kündigungsschutzklage durch den AN quittiert.
Aber am Sonsten ist das schon so, daß durch Kosteneinsparungen, Umstrukturierungen etc. es sich nicht vermeiden läßt, daß zumindest zeitweilig ein, sagen wir mal, Ersatzarbeitsplatz, angeboten wird.
Und wie gesagt, wird nicht weniger als zuvor gezahlt, dann halte ich ein Aufbegehren für zweckwidrig.
Gut, wenn alternativ die Stundenzahl gedrückt wird, kann man sich immer noch überlegen, woanders sich noch ein Standbein aufzubauen. In solchen Fällen rate ich schon dazu, sich prophylaktisch durchaus auch mal nach extern umzuschauen.
Im Schach nennt man das "Figuren entwickeln".
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