Darf ich beim alten Ag noch geplante Elternzeit nehmen wenn ich kündige?!

18. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
Larsson89
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf ich beim alten Ag noch geplante Elternzeit nehmen wenn ich kündige?!

Ich habe 3 Monate Kündigungsfrist da ich schon über 5 Jahre im Betrieb bin und kann immer nur Quartalmäßig kündigen. In meinem Fall jetzt erst zum 31.12.2023 . Wenn ich richtig liege wäre ich dann bis zum 31.3.24 bei meinem alten AG. Ab 01.04. 2024 hab ich einen neuen Job. Mein Kind soll voraussichtlich 13.02.24 zur Welt kommen und wollte den ersten Lebensmonat 13.02-13.3 zuhause bleiben. Ist das trotz Kündigung zum 31.12. Möglich wenn ich die elternzeit für den Monat vorher schon jetzt beantrage ? Oder soll ich einen Aufhebungsvertrag versuchen zu machen?

Danke für Rückantworten

Lg

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18529 Beiträge, 6780x hilfreich)

Zitat (von Larsson89):
Mein Kind soll voraussichtlich 13.02.24 zur Welt kommen und [ich] wollte den ersten Lebensmonat 13.02-13.3 zuhause bleiben

Du scheinst der Vater zu sein, dem Nicknamen nach. Warum nicht bis zu Ende März?
"Väter müssen ihren Antrag auf Elternzeit frühestens acht, aber nicht später als sieben Wochen vor Beginn der geplanten Elternzeit beim Arbeitgeber einreichen, damit der besondere Kündigungsschutz ab Antragseingang bis zum Ende der Elternzeit besteht." https://www.elterngeld.net/elternzeit-beantragen.html#:~:text=Väter%20müssen%20ihren%20Antrag%20auf,zum%20Ende%20der%20Elternzeit%20besteht.

Ansonsten rate ich wegen der Kündigungsfristen, deinen AV nochmals zu lesen; du schreibst "Ich habe 3 Monate Kündigungsfrist da ich schon über 5 Jahre im Betrieb bin und kann immer nur Quartalmäßig kündigen." Es kann natürlich sein, dass du eine abweichende Regelung im AV oder TV hast - nach BUrlG wären es nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit 2 Monate zum Monatsende und erst bei mehr als 8 Jahren 3 Monate zum Monatsende.

-- Editiert von User am 18. November 2023 13:40

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#2
 Von 
Larsson89
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Bin im BAT -KF TV. Dort steht 5 Jahre 3 Monate . Also würde es gehen … aber wie mache ich es jetzt am besten den Antrag rausschicken mit der Elternzeit und dann die Kûndigung oder kann man das in einem Schreiben machen ?!!

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18529 Beiträge, 6780x hilfreich)

Ich würde verschiedene Dinge immer getrennt halten, hier also Kündigung und Elternzeit - zwei Schreiben, also Brief und Originalunterschrift.

Hinsichtlich der Fristen bist du limitiert:
a) Elternzeit s.o. " nicht später als sieben Wochen vor Beginn " - Der Antrag muss spätestens am Dienstag, 26. Dezember 2023, beim AG sein.
b) Kündigung 3 Monate zum Quartalsende > Deadline Freitag, 29. Dezember, wenn du persönlich abgibst, 5-Tage-Woche unterstellt.

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#4
 Von 
Larsson89
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich muss es vor dem 29.12 einreichen ..

Schreibe ich dann …

Ich kündige hiermit das mit ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Dies ist nach meiner Berechnung der 31.03.2024 ?!

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18529 Beiträge, 6780x hilfreich)

Zitat (von Larsson89):
Ich kündige hiermit das mit ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Dies ist nach meiner Berechnung der 31.03.2024 ?!

Warum nicht direkt
Ich kündige hiermit das mit ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Dies ist nach meiner Berechnung der 31.03.2024

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#6
 Von 
Larsson89
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Desweiteren noch eine Frage wir bekommen im Februar noch eine Inflationsprämie ausgezahlt . Bekomme ich die auch wenn ich dort in Elternzeit bin und Elterngeld nur bekomme ? Es ist ja eine Sonderzahlung?

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18529 Beiträge, 6780x hilfreich)

... vmtl. nicht - du beziehst in Elternzeit ja bekanntlich keinen Lohn.

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