Darf ich sonntags in der Praxis meiner Frau arbeiten?

7. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
testbild
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf ich sonntags in der Praxis meiner Frau arbeiten?

Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Sonntagsarbeit die ich mit google nicht klären konnte.
Meine Frau ist freiberuflich als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin tätig, ihre Praxis befindet sich direkt an unserem Haus. Ich bin bei meiner Frau angestellt.
Wir haben vier Kinder zwischen 4 und 14 Jahren die ich unter der Woche betreue. Es wäre für meine Frau und mich sehr hilfreich, wenn ich sonntags in der Praxis arbeiten könnte. Ich bin in der Praxis für die allgemeinen Bürotätigkeiten und die Reinigung zuständig. Es ist eine kleine Praxis mit einem Behandlungszimmer und einem abgetrennten Wartebereich. Es ist nicht möglich meinen Arbeitsbereich abzutrennen da dieser während der Therapiestunden von meiner Frau genutzt wird.
Wird in so einem Individualfall eine Ausnahmegenehmigung erteilt oder ist das von vorn herein aussichtslos?
Viele Grüße, Ulli

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von testbild):
Ich bin bei meiner Frau angestellt.
AG und AN können das durchaus einvernehmlich vereinbaren. Findet sich in deinem Arbeitsvertrag nicht, ob und wie du an Sonn-und Feiertagen arbeiten sollst und wie diese Arbeitszeit zu vergüten ist?
Falls nicht, dann ändert das doch.

Sonntags und an Feiertagen zu arbeiten, ist nichts individuelles und findet auch nicht nur ausnahmsweise statt.
Wann machst du jetzt deinen Job?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
testbild
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich dachte immer wir hätten ein generelles Sonntagsarbeitsverbot. Nach einem Gefäßverschluss vor 4 Jahren habe ich einen Minijob mit 20 Stunden im Monat. Kann ich also mit meiner Frau /Chefin einvernehmlich vereinbaren, dass ich regelmäßig sonntags arbeite? Sfn Zuschläge nehme ich natürlich gerne mit aber diese sind nicht der ausschlaggebende Grund für die Sonntagsarbeit.

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Sonntags und an Feiertagen zu arbeiten, ist nichts individuelles und findet auch nicht nur ausnahmsweise statt.
Ähm doch, absolut
Es gibt ein generelles Verbot Sonntags einen AN zu beschäftigen (§9 Arbeitszeitgesetz).
Natürlich gibt es auch Ausnahmen, diese stehen dann im §10
Hier sehe ich allerdings keine dieser Ausnahmen.

-- Editiert von User am 7. November 2022 15:44

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#4
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Hier sehe ich allerdings keine dieser Ausnahmen.
ich schon. Zumindest teilweise.
Zitat (von testbild):
Ich bin in der Praxis für die allgemeinen Bürotätigkeiten und die Reinigung zuständig

Aus dem § 10:
Zitat:
Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen abweichend von § 9 beschäftigt werden
...
bei der Reinigung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen, soweit hierdurch der regelmäßige Fortgang des eigenen oder eines fremden Betriebs bedingt ist

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von testbild):
Ich dachte immer wir hätten ein generelles Sonntagsarbeitsverbot
Oh, sorry, dann nehme ich meine Antwort zurück. Dann darfst du sonntags nicht arbeiten, es sei denn, eine zuständige Behörde erteilt dir bzw. deiner AG eine besondere Ausnahmegenehmigung. Vielleicht hilft der Hinweis auf Nr.14 in § 10 (1) ArbZG.

Dann hat es nichts mit deinem Gefäßverschluss oder mit dem Minijob oder 4 Kindern zu tun, sondern mit dem Gesetz.

Wann machst du deinen Job denn jetzt zur Zeit?
Und warum könntest du das nicht samstags machen? Oder Freitag nachmittags nach Praxisschluss?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
testbild
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

meine Frau arbeitet Montag bis Samstag, würde sie ihre Stunden reduzieren wäre ihr Kassensitz in Gefahr. Ich betreue Montag bis Samstag die Kinder, mein einzig "freier" Tag an dem ich arbeiten könnte ist eigentlich der Sonntag.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von testbild):
Wird in so einem Individualfall eine Ausnahmegenehmigung erteilt oder ist das von vorn herein aussichtslos?

Sie ist bereits erteilt, siehe § 10 (1) Nr. 3 und 14 ArbZG.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
siehe § 10 (1) Nr. 3
Die Reinigungskraft betreut, behandelt oder pflegt aber keine Personen. Dieser Punkt zieht nicht.
§14 kommt doch überhaupt nicht zum tragen.

Zitat (von bostonxl):
Aus dem § 10:
Diese Arbeiten können hier aber an anderen Tagen vorgenommen werden. Nur halt nicht vom AN.

Zitat (von Anami):
Vielleicht hilft der Hinweis auf Nr.14 in § 10 (1) ArbZG.
Nö, eigentlich nicht.

Klar kann man einige §§ verbiegen. Hier sehe ich das allerdings nicht wirklich. Dass dieser AN an anderen Tagen keine Zeit hat, das spielt keine Rolle. Dann muss sich der AG halt jemanden suchen, der während der Woche arbeiten kann.

Da es sich hier um Mann/Frau handelt würde ich einfach mal beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (die sind auch für die Bewilligung des Antrags zuständig) anrufen um zu fragen ob man da etwas machen kann.

-- Editiert von User am 8. November 2022 13:25

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Die Reinigungskraft betreut, behandelt oder pflegt aber keine Personen.

Nö, aber die Inhaberin.

Und währenddessen sind keine Büroarbeiten möglich, wegen DSGVO und § 203 StGB.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Klar kann man einige §§ verbiegen.
Es geht nicht ums Verbiegen. Was soll das? Verstehst du ---vielleicht--- ?
Warum der AN diese 20 Std/Monat nicht an Werktagen tätig sein kann, ist noch gar nicht geklärt.
Zitat (von -Laie-):
Da es sich hier um Mann/Frau handelt
Es handelt sich um Ehepartner. Was hat das Gewerbeaufsichtsamt damit zu tun, wenn der AN einer freiberuflichen AGin sonntags kurzzeitig zur Reinigung von Praxisräumen tätig werden will oder Büromanagement betreibt?

@testbild
Deshalb: Wann machst du deinen Minijob jetzt zur Zeit? Hast du im Arbeitsvertrag eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit vereinbart? Auch Arbeitsbeginn und -Ende?
Hat deine Frage einen Hintergrund, der hier noch nicht zu erahnen ist?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Warum der AN diese 20 Std/Monat nicht an Werktagen tätig sein kann, ist noch gar nicht geklärt.

Doch, das anwenden von "lesen und verstehen" hilft ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nö, aber die Inhaberin.
Das spielt aber keine Rolle. Dieser § betrachtet die Tätigkeit der Personen die Arbeiten dürfen. Nicht das derer AGs.

Zitat (von Anami):
Was hat das Gewerbeaufsichtsamt damit zu tun,
Der Mann ist bei seiner Frau angestellt! Damit ein Fall für das Gewerbeaufsichtsamt.



-- Editiert von User am 9. November 2022 12:29

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#13
 Von 
Turtle1972
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 13x hilfreich)

Ich sehe keinen Ausnahmetatbestand.

Zitat:
Zulässig ist nach § 10 Abs. 1 Nr. 14 Alternative 1 die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen zur Durchführung von Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten, wenn davon der regelmäßige Fortgang des eigenen oder eines fremden Betriebs abhängt.


https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/frikjustneumann-redlin-arbzg-10-sonn-und-feiertags-414-bei-der-reinigung-und-instandhaltung-von-betriebseinrichtungen-soweit-hierdurch-der-regelmaessige-fortgang-des-eigenen-oder-eines-fremden-betriebs-bedingt-ist-10-abs1-nr14_idesk_PI42323_HI8660139.html

Der Fortgang der Praxis hängt nicht davon ab, dass unbedingt genau am Sonntag gereinigt wird. Genausogut kann jeden Tag eine Stunde gereinigt werden oder alle 2 Tage 1,5 Stunden (halte ich eh für fragwürdig, z. B. bei schlechtem Wetter nur einmal wöchentlich sauber zu machen) und für Bürotätigkeiten gibt es eh keine Ausnahme.

Ich verstehe auch nicht, wieso der TE nicht arbeiten kann, wenn die Sprechzeiten der Praxis beendet sind. Die Frau kann dann die Kinder betreuen und er arbeiten.

Momentan läuft es wohl eher auf "wo kein Kläger, da kein Richter" hinaus, wenn er das Sonntags machen möchte.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1352 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von testbild):
meine Frau arbeitet Montag bis Samstag, würde sie ihre Stunden reduzieren wäre ihr Kassensitz in Gefahr.


Wieviele Stunden arbeitet sie denn?

Selbst wenn sie für die Kassenzulassung 48 Stunden/Woche nachweisen müsste (ich gehe eher von 35 aus), wäre ja immer noch ein wenig Zeit vor oder nach ihrer Arbeit für dich um Reinigungs- oder Büroarbeiten zu erledigen

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#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5677x hilfreich)

Ich hole meine unbeantwortete Frage aus #5 gern nochmal nach vorn:

Zitat (von Anami):
Wann machst du deinen Job denn jetzt zur Zeit?
Und warum könntest du das nicht samstags machen? Oder Freitag nachmittags nach Praxisschluss?


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#16
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Der Fortgang der Praxis hängt nicht davon ab, dass unbedingt genau am Sonntag gereinigt wird. Genausogut kann jeden Tag eine Stunde gereinigt werden oder alle 2 Tage 1,5 Stunden (halte ich eh für fragwürdig, z. B. bei schlechtem Wetter nur einmal wöchentlich sauber zu machen) und für Bürotätigkeiten gibt es eh keine Ausnahme.

Ich verstehe auch nicht, wieso der TE nicht arbeiten kann, wenn die Sprechzeiten der Praxis beendet sind. Die Frau kann dann die Kinder betreuen und er arbeiten.

Momentan läuft es wohl eher auf "wo kein Kläger, da kein Richter" hinaus, wenn er das Sonntags machen möchte.
Ich sehe das ähnlich, insbesondere was den letzten Absatz betrifft. Insbesondere da die Praxisräume anscheinend an die Wohnung angegliedert sind?

Man kann aber auch die Frage aufwerfen, ob der Mann überhaupt wirklich Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes ist. Das kann man auch bezweifeln. Das hängt aber natürlich auch sehr davon ab, wie das Ehepaar dieses "Arbeitsverhältnis" denn nun gestaltet hat.

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