Darf ich wissen welchen Stundenlohn meine Leiharbeitsfirma für mich vom Kunden erhält?

29. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
123rene
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf ich wissen welchen Stundenlohn meine Leiharbeitsfirma für mich vom Kunden erhält?

Hallo,
kurz zur Erläuterung des Titels.

Ich bin Leiharbeiter und bin bei FeXXXX angestellt. FeXXXX hat mich verliehen an ein Unternehmen / Firma A. Ich bin seit einem halben Jahr dort. Mein Gehalt ist aktuell recht gering. Ich habe bei meinem Verleiher nach einer Erhöhung gefragt. Die haben mir gesagt, dass sie mir von dem Stundenlohn, den Sie von der Firma A bekommen, bei der ich nun arbeite, keinen höheren Lohn zahlen können. Das glaube ich aber nicht.

Kann ich von FeXXXX verlangen, dass sie mir sagen wie viel € sie je Stunde für mich der Frima A bekommen? Habe ich ein Recht darauf das zu erfahren?

Gruß

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Kann ich von FeXXXX verlangen, dass sie mir sagen wie viel € sie je Stunde für mich der Frima A bekommen? Nein. Wozu auch? Entweder Sie arbeiten für das Gehalt, das Sie kriegen, oder Sie suchen sich eine andere Arbeit. By the way gibt es auch in der Zeitarbeit Tarifverträge - da steht drin, was Sie zu kriegen haben.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31951 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von 123rene):
Habe ich ein Recht darauf das zu erfahren?
Nein, dieses Recht hast du nicht.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

Sehe ich auch so. Du hast deinen Vertrag mit FeXXX, FeXXX mit der Einsatzfirma A. Was F mit A hat, ist nicht dein Bier.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Hier noch ein Link zu den Tarifverträgen: https://www.dgb.de/themen/++co++cf65a22e-35bb-11df-7c29-00188b4dc422

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Und was würde dir das Wissen bringen?
Vom dem was die Firma für dich zahlt muss dein AG ja auch noch einiges an Kosten, die er hat zahlen, Sozialabgaben für dich, Miete, Verwaltung etc. und er will ja auch noch was an dir verdienen.
Also wird dir das wissen auch nicht viel weiterhelfen

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von 123rene):
Darf ich wissen welchen Stundenlohn meine Leiharbeitsfirma für mich vom Kunden erhält?

Ja, darf man.



Zitat (von 123rene):
Kann ich von FeXXXX verlangen, dass sie mir sagen wie viel € sie je Stunde für mich der Frima A bekommen?

Klar. Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.

Falls dann – so wie hier – keine Rechtsgrundlage für das verlangen erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.



Zitat (von 123rene):
Habe ich ein Recht darauf das zu erfahren?

Nein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
guest-12309.03.2020 10:55:15
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 16x hilfreich)

Natürlich nicht. Der Verleiher wird vom Entleiher nach Stunden die geleistet wurden bezahlt. Dass dies deutlich Höher ist, als der Stundenlohn des AN ist wohl klar. Der Verleiher muss die Urlaubs- Kranktage sowie für weitere Ausfälle aufkommen an den AN, soweit diese in der Lohnfortzahlung sind. Wenn er den AN mal nicht weiter verleihen kann, muss er ebenfalls zahlen, zwar nicht so hoch, aber immerhin bekommt der Verleiher in der Zeit keine Vergütung eines Entleihers. Geh mal von ca. 2,3 fachem von deinem Brutto (Std.-Lohn) aus.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von tro13):
Natürlich nicht.

Unfug


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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