Hallo,
kurz zur Erläuterung des Titels.
Ich bin Leiharbeiter und bin bei FeXXXX angestellt. FeXXXX hat mich verliehen an ein Unternehmen / Firma A. Ich bin seit einem halben Jahr dort. Mein Gehalt ist aktuell recht gering. Ich habe bei meinem Verleiher nach einer Erhöhung gefragt. Die haben mir gesagt, dass sie mir von dem Stundenlohn, den Sie von der Firma A bekommen, bei der ich nun arbeite, keinen höheren Lohn
zahlen können. Das glaube ich aber nicht.
Kann ich von FeXXXX verlangen, dass sie mir sagen wie viel € sie je Stunde für mich der Frima A bekommen? Habe ich ein Recht darauf das zu erfahren?
Gruß
Darf ich wissen welchen Stundenlohn meine Leiharbeitsfirma für mich vom Kunden erhält?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Kann ich von FeXXXX verlangen, dass sie mir sagen wie viel € sie je Stunde für mich der Frima A bekommen? Nein. Wozu auch? Entweder Sie arbeiten für das Gehalt, das Sie kriegen, oder Sie suchen sich eine andere Arbeit. By the way gibt es auch in der Zeitarbeit Tarifverträge - da steht drin, was Sie zu kriegen haben.
Nein, dieses Recht hast du nicht.ZitatHabe ich ein Recht darauf das zu erfahren? :
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Sehe ich auch so. Du hast deinen Vertrag mit FeXXX, FeXXX mit der Einsatzfirma A. Was F mit A hat, ist nicht dein Bier.
Hier noch ein Link zu den Tarifverträgen: https://www.dgb.de/themen/++co++cf65a22e-35bb-11df-7c29-00188b4dc422
Und was würde dir das Wissen bringen?
Vom dem was die Firma für dich zahlt muss dein AG ja auch noch einiges an Kosten, die er hat zahlen, Sozialabgaben für dich, Miete, Verwaltung etc. und er will ja auch noch was an dir verdienen.
Also wird dir das wissen auch nicht viel weiterhelfen
ZitatDarf ich wissen welchen Stundenlohn meine Leiharbeitsfirma für mich vom Kunden erhält? :
Ja, darf man.
ZitatKann ich von FeXXXX verlangen, dass sie mir sagen wie viel € sie je Stunde für mich der Frima A bekommen? :
Klar. Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.
Falls dann – so wie hier – keine Rechtsgrundlage für das verlangen erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.
ZitatHabe ich ein Recht darauf das zu erfahren? :
Nein.
Natürlich nicht. Der Verleiher wird vom Entleiher nach Stunden die geleistet wurden bezahlt. Dass dies deutlich Höher ist, als der Stundenlohn des AN ist wohl klar. Der Verleiher muss die Urlaubs- Kranktage sowie für weitere Ausfälle aufkommen an den AN, soweit diese in der Lohnfortzahlung sind. Wenn er den AN mal nicht weiter verleihen kann, muss er ebenfalls zahlen, zwar nicht so hoch, aber immerhin bekommt der Verleiher in der Zeit keine Vergütung eines Entleihers. Geh mal von ca. 2,3 fachem von deinem Brutto (Std.-Lohn) aus.
ZitatNatürlich nicht. :
Unfug
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