Darf man das?

11. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
Schumi21x
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf man das?

Ich trage nachts, 6 Tage die Woche Tageszeitung aus! je nach verlangen muss ich auch Werbeprosbekte an Resthaushalte die keine Tageszeitung bekommen zusätzlich zur Tageszeitung austragen. Dies nimmt auch ennorm Zeit in anspruch und des entgeld ist auch nach meiner meinung Sittenwirdrig!! Wo der Vertrag zustande kam, hatte ich die Wahl die prosbekte austragen oder nicht!! nun verlangt aber der Verlag auch noch jedes mal am ende des monats auch noch zusätzlich jeder Resthaushalt zähle, also die wo werbung bekommen und die wo nicht!!! Normalerweise bei einem Entgeld von 1,5 Cent Pro Prosbekt nicht zumutbar. früher waren es 2,5 cent. Und bei zwei bezirken und 212 Tageszeitungen bei denen ich 3 Stunden brauche ist das auch nicht zumutbar weil laut vertrag die Tageszeitung von 3 uhr morgens bis 6 uhr morgens zugestellt werden muss und die Werbeprosbekte mind. auch 40 min in Anspruch nehmen. nun wollte ich fragen ob man nachts werbeprosbekte austragen darf oder nicht? weil die prosbekte kündigen kann ich nicht obwohl beim vertrag dies als extrasegment da steht und ich die Wahl hatte dies zu machen!! aber nun is dan nur mit der tageszeitung kündigbar!!!

Freue mich schon auf antworten!!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

gegenfrage: wieso sollte es verboten sein, nachts prospekte auszutragen - zumal du ja schon wegen der zeitungen unterwegs bist?



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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#2
 Von 
Schumi21x
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja weil bei meinem sohn der nur werbeprosbekte austrägt im vertrag drinsteht das er nur tagsüber die austragen darf!! Ich muss die ja irgendwie drankriegen^^

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Schumi21x
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ausserdem habe ich au net die frage gestellt um eine gegenfrage zu bekommen, sondern um eine ganz klare antwort zukriegen!!^^

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. dann schau doch erst einmal in deinen vertrag, wozu du dich verpflichtet hast. ein gesetzliches verbot sehe ich nirgends, weder direkt noch indirekt.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#5
 Von 
nichtsnutz
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 70x hilfreich)

quote:
früher waren es 2,5 cent.


.... ja das ist doch dein Problem wenn du nun für weniger Geld arbeiten gehst oder
wirst du gezwungen? hast du einen neuen Vertrag unterschrieben mit weniger Geld je Einwurfsendung?

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"Sicherheit ist der Tod der Freiheit......."

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