Darf man die Probezeit verlängern?

20. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
maekkes
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf man die Probezeit verlängern?

Ich habe einen Angestellten Vertrag mit 6-monatiger Probezeit im August 2005 unterschrieben. Die Probezeit läuft am 28. Februar 2006 aus. Jetzt meinte mein Chef, er möchte die Probezeit verlängern.
Darf er das rein rechtlich gesehen und wenn ja, wie lange kann er dann maximal die Probezeit verlängern?

Danke für die Bemühungen!

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"maekkes"

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo maekkes,

Dein Chef kann die Probezeit bis zum St.-Nimmerleinstag verlängern...auf einen eventuell einsetzenden Kündigungsschutz nachdem Kündigungsschutzgesetz (insofern die Firma mehr als 10 Mitarbeier beschäftigt) hat das keinen Einfluss und auch nicht auf die verkürzte Kündigungsfrist bei Probezeit im BGB § 622 . Sollte ein Tarifvertrag gelten, dürfte die Probezeit dort wohl auch definiert sein und vermutlich nicht einfach per Einzelvereinbarung 'ausgehebelt' werden können.

MfG

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#2
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@maekkes

ja, der ag kann die probezeit auf ewig verlängern...
er irrt aber, wenn er glaubt, damit das kündigungsschutzgesetz zu umgehen.

was tarifverträge betrifft, kennt sich @venotis besser aus...

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

öh, da war ich wohl zu langsam....

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Da muß ich doch mal unseren allseits beliebten hensche.de zitieren:

Wie lange kann die Probezeit dauern?
Die Dauer der Probezeit kann zwar grundsätzlich frei vereinbart werden, doch wird sie von der Rechtsprechung unter Berücksichtigung des Inhaltes der Arbeitstätigkeit begrenzt: Wenn die Tätigkeit eher einfach ist, ist für die Erprobung des Arbeitnehmers nicht soviel Zeit erforderlich wie bei einer komplizierten Tätigkeit. In dieser Weise werden sowohl die Dauer eines befristeten Probearbeitsverhältnisses als auch die Dauer einer vorgeschalteten Probezeit begrenzt.

....

Bei einfachen Tätigkeiten ist eine Probezeit von etwa 3 bis 4 Monaten angemessen. Bei schwierigeren Tätigkeiten kann eine 6 bis 9 Monate dauernde Probezeit angemessen sein.

Über 9 Monate darf eine Probezeit nur in seltenen Ausnahmefällen dauern. In der Regel werden 6 Monate ausreichend sein.

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