Darf mein Arbeitgeber eine Bewerbung verbieten oder reglementieren?

31. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Smidddi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf mein Arbeitgeber eine Bewerbung verbieten oder reglementieren?

Guten Tag,

folgende Situation erlebe ich gerade im Beruf und bitte um eine kurze Einschätzung, inwieweit ich meine Treuepflicht gegebenenfalls verletze oder aber auch mein Arbeitgeber Grenzen überschreitet.

Zur Ausgangslage:

Ich habe mich vor ca. 11 Monaten bereiterklärt, die Teamleitung unserer Projektteams zu übernehmen, nachdem die alte Führungskraft das Unternehmen verlassen musste.
Mit meinem Chef war besprochen, dass ich, sofern ich es mir zutraue, auch die gesamte technische Leitung ab dem 01.10.2021 übernehme. Allerdings stand auch die Option offen, diese Verantwortung wieder abzulegen, sollte mir der Umfang nicht zusagen. Am 10.09. hat mein Chef dann verkündet, dass ich ab 13.09. die gesamte technische Verantwortung übernehme (also 2 Wochen vor dem abgesprochenen Termin).
Ich bin vor Weihnachten in das Gespräch mit meinem Chef gegangen, da ich mich mit dem gesamten Thema Führung nicht wohl fühle und einfach besser als "normaler Angestellter" aufgehoben bin. Wir haben auch über einen zeitlichen Horizont von ca. 6 Monaten gesprochen, sodass ausreichend Zeit besteht, meine Position nachzubesetzen.
Über die Weihnachtstage kam mein Chef auf den Gedanken, dass es doch viel sinnvoller sei, wenn ich auf meiner Position bleibe und er einen weiteren Teamleiter einstellt, damit ich entlastet werde.

Die gesamte Situation ist für mich nicht befriedigend. Daher war ich am Freitag dann nochmal persönlich bei meinem Chef und habe ihn gebeten, meine Bewerbung bei einem von uns vertretenen Hersteller zu unterstützen. Heute habe ich die Antwort erhalten:
Ja aber...Meine Bewerbung wird nur unterstützt, wenn der früheste Eintrittstag bei diesem potenziellen neuen Arbeitgeber der 01.09.2022 ist und bis 01.08.2022 an sämtlichen Stellen Stillschweigen bewahrt wird.

Ich muss ehrlich gesagt gestehen, dass diese "Voraussetzung" für die Unterstützung für mich einen ganz faden Beigeschmack hat und ich kurz davor bin, meinem Chef tatsächlich die Kündigung auf den Tisch zu legen.
Das Thema Treuepflicht kommt für mich zum Tragen, da ich nicht weiß, ob eine Bewerbung bei einem anderen Unternehmen bereits als Verletzung der Treuepflicht gesehen werden kann, wenn ich mich derzeit in einer Führungsposition befinde.

Beste Grüße und vielen Dank für das Feedback.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Ich sehe hier weder ein Verbot noch eine Reglementierung.

Im Gegenteil: es ist doch eher ungewöhnlich, dass ein AG die Bewerbung vom AG weg unterstützen soll.

Du kannst dich bewerben, wo du möchtest, und du kannst dein Arbeitsverhältnis mit der vertraglichen Kündigungsfrist kündigen.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17472 Beiträge, 6502x hilfreich)

Zitat (von Smidddi):
.... ob eine Bewerbung bei einem anderen Unternehmen bereits als Verletzung der Treuepflicht gesehen werden kann, wenn ich mich derzeit in einer Führungsposition befinde.

Verletzung der Treuepflicht in einer Angelegenheit, die dir zusteht, dein gutes Recht ist? Man kann es auch übertreiben mit der Loyalität zum AG. In letzter Konsequenz kämst du dort nie weg, oder nur mit Erlaubnis des jetzigen AG. Also nein: keine Verletzung von irgendwas.

Angemerkt: Deine Überschrift führt doch arg irre. Weder verbietet dein Chef dir etwas, noch reglementiert er es. Nur setzt er Bedingungen für eine Unterstützung, um die du gebeten hast. Unnötigerweise.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38490 Beiträge, 14014x hilfreich)

Du kannst Dich bewerben wo immer Du willst. Du hast keinen Anspruch auf eine wie auch geartete Unterstützung, Du solltest um die Erstellung eines Zwischenzeugnisses bitten, um den Rest musst Du Dich alleine kümmern.

wirdwerden

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von Smidddi):
Darf mein Arbeitgeber eine Bewerbung verbieten oder reglementieren?

Ganz pauschal: Ja, es gibt in speziellen Fällen diese Möglichkeit wenn ein Wettbewerbsverbot bestehen sollte.
Dies ist aber an verschiedene Dinge geknüpft die ich in deiner bisherigen Schilderung nicht entdecken kann.
Davon abgesehen: Nichts davon macht dein Arbeitgeber!
Im Gegenteil, er würde dich tatsächlich sogar noch unterstützen wenn du bis zum 01.08 noch bleiben würdest.
Das scheint also sehr anständiger AG zu sein, denn welcher AG würde es unterstützen einen guten Mitarbeiter an eine andere Firma zu vermitteln?
Dein Frust geht in die völlig falsche Richtung!
Solange es kein Wettbewerbsverbot für dich gibt kannst du dich hin bewerben wohin auch immer du möchtest.

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#5
 Von 
Smidddi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

vielen Dank für eure Rückmeldungen und den Input.

Beim Lesen meines Beitrages ist mir noch aufgefallen, dass ich eine wichtige Info "unterschlagen" habe, was hier vermutlich für Verwirrung gesorgt hat:

Mein Chef und der Hersteller haben ein Gentlemens Agreement, gemäß dem gegenseitig keine aktiven Abwerbeversuche gestartet werden und im Falle von Bewerbungen die Chefs miteinander sprechen. Ein vertraglich fixiertes Wettbewerbsverbot gibt es nicht.

Und warum ich meinen Chef um Unterstützung gebeten habe? 1. Aufgrund des Agreements und 2. um ihm nicht vor vollendete Tatsachen zu stellen (mit einer ordentlichen und fristgerechten Kündigung).

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Ändert aber nichts an den bisherigen Antworten.

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