Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt.
Vor rund 2 Wochen wurde mein Vorgesetzter (Teamleiter) gekündigt.
Seitdem war bei mir in der Abteilung (Vertrieb) die Hölle los. Täglich wurden mir von der Geschäftsleitung auch kleineste Fehler zur Last gelegt, welche ich nicht mal begangen habe. Man hat quasi immer das "Haar in der Suppe" gesucht.
Anfang letzter Woche eskalierte die Situation, indem mich beide Geschäftsführer vor versammelter Mannschaft niedergemacht haben. Wieder wegen einem Fehler, welcher ein ehemaliger Kollege gemacht hat. Am nächsten Morgen hatte ich mit Magenproblemen / Übelkeit zu kämpfen und bin daraufhin zum Arzt. Seitdem bin ich wegen Erschöpfung / Depression von meinem Hausarzt krankgeschrieben. Heute morgen wollte ich dennoch meine Emails checken.
Hierbei stellte ich fest, dass mein Zugang zum Emailaccount sowie zum Warenwirtschaftssystem gesperrt wurden.
Habe gleich meinen Vorgesetzte (2. Geschäftsführer) per WhatsApp kontaktiert. Als Antwort kam: "Hi, ich könnte Dir die Zugangsdaten schicken. Ich denke aber das es besser für dich ist wenn du dem Rat deines Arztes folgst und ruhig machst. Arbeiten kann Du wenn Du wieder fit bist. Achte bitte auf Dich"
Jetzt meine Frage. Darf der Arbeitgeber
das so einfach? Ich bin weder gekündigt noch freigestellt.
Vielen Dank für eure Hilfe
Darf mir der Arbeitgeber während Krankheit den Zugang zu Emails bzw. System verwehren?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Natürlich. Der AG macht das einzig richtige.ZitatDarf der Arbeitgeber das so einfach? :
Du bist arbeitsunfähig.
Warum sollte er das nicht dürfen, dein AG? Oder andersherum: wenn du krank und arbeitsunfähig bist - wieso solltest du dann ein Recht haben, auf diese Accounts und Daten zuzugreifen?
Dass bei euch im Betrieb der Teufel los ist und du irgendwie in den Strudel des Konflikts um den Teamleiter geraten bist, ist ja an sich schon bedauerlich und belastend genug. Die Firma sieht offenbar Anlass, ihre Daten zu schützen.
Am besten befolgst du den Rat und schaust, dass du wieder gesund wirst.
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Hallo,
ich würde das jetzt nicht ganz so sehen wie die Vorschreiber.
Sollter der AG auch die private nutzung des Mailaccounts erlauben, dann darf er diesen nicht so einfach sperren und es wäre nicht das einzig richtige.
Sollte allerdings keine private Nutung gestattet sein, dann stimmen die schon gegebenen Antworten...
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