Der eventuell zukünftige Arbeitgeber hat mir den Arbeitsvertrag zugeschickt.
Der Vertrag ist hier
https://justpaste.it/Vertrag2023
Unter 9. steht
"Dies wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (1 % - Regelung, GeldwerterVorteil) abgerechnet und ist Bestandteil des vertraglich vereinbarten Monatsgehalts."
A) Was bedeutet das ? Von den 4500 brutto pro Monat wird 1% des Neuwagenwertes drauf gerechnet (also ergibt sich zB 4500 + 500 = 5000 brutto) , dann die Lohnsteuer (von 5000 Euro) ermittelt und diese Steuer dann von 4500 abgezogen. (Also heißtder zittierte Satz nichts anderes als das die "Standard" 1% Regelung gilt ?!
Eigentlich hatten wir uns auf 60.000 Euro Jahresgehalt geeinigt. Das passt aber nicht. Auch nicht mit 13 Monatsgehalt nicht.
Das werde ich nochmals ansprechen. Das 13. Monatsgehalt bekommt man nur optional ?!! Man kann immer sagen, der Mitarbeiter hat Fehler, war hier schlecht usw. da habe ich keine Lust drauf.
B) Ich finde den Vertrag sehr kurz. Gibt es da etwas, was euch auffällt, was noch ergänzt werden sollte ?
C) Ich finde es komisch, dass auf 2 Anhänge verwiesen wird, diese sind dann später veränderbar und gelten dann bei Änderung auch ohne meine Zustimmung ?
D) Kann man vertraglich vereinbaren, dass das Gehalt nicht nach unten angepasst werden darf ?
So weit ich weiß, kann der Arbeitgeber, das Gehalt anpassen und der Vertrag behält einfach seine Gültigkeit.
Das ist ein sehr kurzer Arbeitsvertrag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



ZitatDem Mitarbeiter wird nach Ablauf der Einarbeitungszeit ein Firmenfahrzeug zur Verfügung gestellt. Dies wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (1 % - Regelung, GeldwerterVorteil) abgerechnet und ist Bestandteil des vertraglich vereinbarten Monatsgehalts. :
Liest sich für mich, als bekämst du 4000€ + 500 für Firmenwagen (um mit deinen Beispielzahlen weiterzurechnen.)
Du bekämst also 54000 jährlich ( das 13. Gehalt ist ja nicht garantiert) inkl. Firmenwagen.
Was waren denn deine Vorstellungen? 60.000 inkl. Firmenwagen oder exklusive? In beiden Fällen liegst du unter deinem Wunsch, ist nur die Frage, ob dir das noch reicht?
Zitat:In der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist:
während der ersten 2 Wochen 1 Werktag,
danach bis Ende des 2. Monats 1 Woche
vom 3. bis 6. Monat 2 Wochen.
... da muss man mögen.
Zitat:Monatsgehalt in Höhe von: 4.500,00 € (viertausendfünfhundert,00 Euro)
Der Arbeitnehmer erhält 12 Monatsgehälter. Bei positiver geschäftlicher Entwicklung kann der Arbeitgeber freiwillig und ohne Anerkennung eines Rechtsanspruchs für die Zukunft ein 13. Monatsgehalt zahlen. ... Eine besondere Vergütung für Mehr-, Sonn- und Feiertagsarbeit bis zu einem Umfang von 15 Stunden wird nicht zusätzlich vergütet, sondern ist Bestandteil der monatlichen Vergütung. ...
Eine über 15 Stunden erbrachte Mehrarbeit wird nur nach Zustimmung durch den Arbeitgeber vergütet. Vergütung: Gehalt/173,36 Std + 25 %).
Zwölf Gehälter sind also gesichert - du kommst aber nicht auf 60.000.
Da das Gehalt im AV verankert ist, sehe ich allerdings nicht, wie der AG das kürzen könnte; dies zu "So weit ich weiß, kann der Arbeitgeber, das Gehalt anpassen und der Vertrag behält einfach seine Gültigkeit" - nicht ohne Änderungskündigung. Allerdings darfst du fürs selbe Geld bis zu 15 Stunden umsonst mehr arbeiten, und was bei mehr Mehrarbeit geschieht, ist auch nicht so arg transparent.
Zitat:Weiterhin ist der Arbeitnehmer verpflichtet, gegenüber Kollegen über den Inhalt seines Arbeitsvertrages Stillschweigen zu bewahren.
Nach meiner Kenntnis kann einem AN nicht verboten werden, über eigene Belange zu sprechen.
Zitat:Ausschlussfrist von drei Monaten
Das ist die kürzeste erlaubte Frist dafür.
Zitat:Firmenwagen ... ist Bestandteil des vertraglich vereinbarten Monatsgehalts.
Wie soll das denn zu verstehen sein? Dann könnte dein Gehalt tatsächlich bei 4000 liegen plus Geldwerter Vorteil für einen Wagen, dessen Listenpreis du gar nicht kennst ...
Die private Nutzung des Wagens ergibt sich nur durch die 1%-Regelung und wird nicht ausdrücklich erwähnt, geschweige denn geregelt. Apropos 1%-Regelung: Kürzlich habe ich einen Artikel gelesen, wonach diese Regel für den AN gar nicht so vorteilhaft sei .. - da solltest du dich selbst schlau machen.
Zitat:Nebentätigkeit des Arbeitnehmers bedarf der schriftlichen Zustimmung des Arbeitgebers.
Steile Forderung.
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ZitatSteile Forderung. :
Ja, und vermutlich auch nichtig ...
.
-- Editiert von User am 26. Januar 2023 21:28
Die betriebliche Regelung und Arbeitsordnung ist nun auch hier:
https://justpaste.it/Vertrag2023
Ja ganz richtig ich meinte 60.000 + Firmenwagen.
Ich konnte/wollte vom Gehalt nicht mehr runter gehen, da alles andere fix ist. Es gibt keine Gleitzeit. Der Firmenwagen wird zusammen ausgewählt usw. Die Arbeit ist anstrengend.
Und ich finde es untransparent wichtige Teile des Vertrags auf andere Dokumente (betriebliche Regelung und Arbeitsordnung) umzulegen und sich die "Tür" offen zu halten diese Dokumente ändern zu können ohne den AN zu fragen.
Mir persönlich gibt es zu viele Regeln in dieser Firma und zu wenig Freiheiten.
Ferner hieß es zB man sollte es nicht übertreiben mit dem Firmenwagen Privat zu fahren. Es wird klar geregelt, dass nur 200 KM am Wochenende erlaubt sind. Das wurde so nicht kommuniziert. Auch bei der Auswahl des Firmenwagens hieß es von Kollegen, man kann frei wählen, das hat der Chef dann anders dargestellt.
Und es waren ganz klar 60.000 Euro von mir gefordert. Anscheinend kommt ja mit keiner Rechnung (inklusive oder exklusive Firmenwagen/ mit 13. Gehalt nicht auf 60.000, dann ist mir das Angebot nicht recht.
ZitatUnd es waren ganz klar 60.000 Euro von mir gefordert. Anscheinend kommt ja mit keiner Rechnung (inklusive oder exklusive Firmenwagen/ mit 13. Gehalt nicht auf 60.000, dann ist mir das Angebot nicht recht. :
4.500x12 = 54.000 EUR
Firmenwagen mit Listenpreis 50.000 EUR = 1% = 500 EUR geldwerter Vorteil x 12 = 6.000 EUR
54.000 EUR + 6.000 EUR = 60.000 EUR.... voila....
Muss ehrlich zugeben, dass ich auch schon mal in diese Falle getappt bin, da ich bei "was wollen sie verdienen?" nicht dazugesagt habe "excl. Firmenwagen...." und so kam dann das Angebote entspr. niedriger + Firmenwagen = Meine Forderung.
Ich lese das so, 4.500 EUR Brutto + Firmenwagen ergibt wohl die 60.000 EUR.
Bauchschmerzen habe ich allerdings vor solchen Aussagen wie max. 200km am Wochenende privat, dann lohnt sich das Fahrzeug vermutlich nicht mit Privatnutzung.
ZitatEs wird klar geregelt, dass nur 200 KM am Wochenende erlaubt sind. :
Da das aber nicht in den verlinkten vertraglichen Vereinbarungen steht, frage ich mich wo das herkommt?
Das dürfte im übrigen bei einer 1% Regelung nichtig sein.
Vermutlich würde das aber am Ende ein Gericht dem AG erklären müssen ...
-- Editiert von User am 26. Januar 2023 23:21
ZitatZitat (von Sowula): :
Es wird klar geregelt, dass nur 200 KM am Wochenende erlaubt sind.
Da das aber nicht in den verlinkten vertraglichen Vereinbarungen steht, frage ich mich wo das herkommt?
Das dürfte im übrigen bei einer 1% Regelung nichtig sein.
Vermutlich würde das aber am Ende ein Gericht dem AG erklären müssen ...
Es wäre auch die Frage, wie das genau gemeint ist?
Darf der AN nur am Wochenende privat damit fahren und höchstens 200KM oder darf er jeden tag privat nutzen, aber am Wochenende maximal 200KM?
Kenne das auch, dass eine private maximale KM-Zahl vorgegeben wurde, bei mir waren das 25.000km.
Offensichtlich klaffen die Vorstellungen des möglichen AG und des AN doch weit auseinander. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass man hier noch zueinander finden wird. Also, such Dir was anderes.
Noch ein Hinweis: der Hinweis auf Anlagen, das ist ein absolut üblicher Vorgang. Diese Anlagen werden dadurch zum integrierten Bestandteil des Arbeitsvertrages. Das ist nun wirklich nicht Dein Problem.
wirdwerden
ZitatDa das aber nicht in den verlinkten vertraglichen Vereinbarungen steht, frage ich mich wo das herkommt? :
Wenn man unter dem Link
https://justpaste.it/Vertrag2023
nach 200 sucht findet man es unter dem Absatz "Wartung, Instandsetzung, Kraftstoff:". Einfach STRG+F und dann 200 in das Suchfeld.
Der Firmenwagen kann durchaus auch einen Neuwert von zB 33000 Euro haben. Allerdings darf der AN nur teilweise mitbestimmen, welches Auto es werden soll.
Zitat:
Private Wochenendfahrten im Umkreis bis max. 200 Kilometer pro Wochenende
Ich werde kurzum sagen, dass sich meine Sicht, durch durchlesen, des Vertrags+Anhang verstärkt haben,
60.000 sicher und Firmenwagen oben drauf. Dann reden wir. Ich werde doch sonst nicht glücklich.
Gründe brauche ich nicht nennen, denke ich. Mein Angebot ist absolut fair. 1. habe ich Berufserfahrung 2. gibt es eine bemerkenswerte Preissteigerung bei allem möglichen (Inflation), also müssten auch die Löhne steigen, da wäre ich dann eigentlich bei 65000 und ich bin ja schon mit 60 zufrieden.
-- Editiert von User am 27. Januar 2023 09:49
ZitatBauchschmerzen habe ich allerdings vor solchen Aussagen wie max. 200km am Wochenende privat, dann lohnt sich das Fahrzeug vermutlich nicht mit Privatnutzung. :
Warum ?
Fährt man privat muss man den Sprit halt bezahlen ?! Rest, also Versicherung, Reparatur, KFZ-Steuer, trägt der AG ?!
Ich denke es kommt auf den Neuwagenpreis an, da werde ich einen möglichst günstigen wählen.
Ich komme bei 35.000 Euro Neuwagenpreis. Bei 4500 brutto auf ca. 2564 Euro netto. Steuerkl 1. 30 Jahre alt. NRW. 10 KM einfache Entfernung Arbeit-Haus.
Ist das korrekt ?
Rechner1:
https://www.brutto-netto-rechner.info/
Rechner2:
https://www.nettolohn.de/rechner/firmenwagenrechner/ergebnis.html
-- Editiert von User am 27. Januar 2023 18:45
-- Editiert von User am 27. Januar 2023 18:46
ZitatIch komme bei 35.000 Euro Neuwagenpreis. Bei 4500 brutto auf ca. 2564 Euro netto. Steuerkl 1. 30 Jahre alt. NRW. 10 KM einfache Entfernung Arbeit-Haus. :
Ist das korrekt ?
Richtig, der Firmenwagen kostet Dich 233 EUR im Monat.
Mir stellt sich die Frage, was Du machst, wenn Du mal weiter wie 200km fahren willst am Wochenende? Hast Du dann zusätzlich noch ein privates Auto?
Musst Du dann Fahrtenbuch führen über jede Fahrt?
ZitatMir stellt sich die Frage, was Du machst, wenn Du mal weiter wie 200km fahren willst am Wochenende? :
Die Spritkosten über 200 KM muss man dann selbst zahlen. Wie das im Detail geregelt ist, werde ich erfragen.
Unter Beginn des Arbeitsverhätlnisses steht
• Zustandekommen des Arbeitsvertrages
o Die Firma schließt mit dem Mitarbeiter einen schriftlichen Arbeitsvertrag Erscheint der Mitarbeiter am ersten Arbeitstag nicht und benachrichtigt die Firma nicht unverzüg- lich über die Verhinderung am ersten Arbeitstag, so gilt der Arbeitsvertrag als nicht zu- stande gekommen.
Heißt das, wenn man nicht antritt, ohne etwas zu sagen, ist es so als wäre der Vertrag nie unterzeichnet worden ?
... das ist wohl richtig.
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