Hallo.
Eine Frage:
Ich besitze ein Firmenhandy und mein Geschäftsführer, ohne mich zu informieren und ohne meinen Unterschrift, bekommt Einzelverbindungsnachweis mit vollständigen Nummer (wen ich angerufen habe). Darf er das tun ? und was ist mit Datenschutzgesetz ?
Danke für Antwort
Datenschutz - Einzelverbindungsnachweis
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Meine Vermutung (bin kein Anwalt) ist er darf - und zwar genau dann wenn Sie verpflichtet sind von dem Gerät nur Firmengespräche zu führen. Wir hatten einen ähnlich gelagerten Fall bei uns, in dem konkreten Fall mußte der Betrieb dem Arbeitnehmer schriftlich mitteilen das er das Handy nur geschäftlich zu nutzen habe. Damit waren Privatgespräche ausgeschlossen und somit durfte der Einzelverbindungsnachweis auch eingesehen werden da er ja nur firmenbezogene Daten enthalten konnte...
Danke für die Antwort, aber das habe ich selber gefunden:
"Gem. § 6 Abs.7 TDSV (Telekommunikationsdienst.-DatenschutzVO) dürfen dem Kunden,
die bis zur Versendung der Rechnung gespeicherten Daten derjenigen Verbindungen, für die er entgeltpflichtig ist ( Einzelverbindungsnachweis) nur mitgeteilt werden, wenn er wie nachfolgend schriftlich erklärt hat:
l. Bei Anschlüssen im Haushalt:
Ich habe die zum Haushalt gehörenden Mitbenutzer informiert, bzw. werde künftige Mitbenutzer unverzüglich informieren, dass die ....... mir diejenigen Verbindungen, für die ich entgeltpflichtig bin, mitteilt.
2. Bei Anschlüssen in Betrieben und Behörden :
Die Mitarbeiter sind darüber informiert worden und künftige Mitarbeiter werden unverzüglich darüber informiert, dass die entgeltpflichtigen Verbindungen mitgeteilt werden. Soweit erforderlich, ist der Betriebsrat oder der Personalrat entsprechend den gesetzlicher Vorschriften beteiligt worden."
Sieht so aus, das die Firma mich doch informieren sollte.
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