Datenschutz?!

6. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
Warp123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Datenschutz?!

ist es dem Arbeitgeber erlaubt ohne einwilligung Kontoauszüge an dritte weiterzureichen?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Wie kommt der denn überhaupt an die Kontoauszüge und wer ist der 'Dritte'?

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#2
 Von 
Warp123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

die arbeitsstelle hat die kontoauszüge zur angeblichen abrechnung verlangt (bzgl. Fahrgeldüberweisung).Es bestand das angebot die übrigen zahlen bis auf das fahrgeld zu schwärzen. da aber versichert wurde das diese kopien niemand anderes sieht(ausser arbeitgeber) wurde davon ausgegangen das dies nicht nötig sei.

dritte = arbeitsamt

bedenken...das arbeitsamt hat das recht kontoauszüge von uns einzufordern, aber nicht vom arbeitgeber und schon gar nicht ohne einwilligung

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#3
 Von 
jb
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 61x hilfreich)

Die Logik verstehe ich nicht:
Der AG braucht einen Kontoauszug, auf dem Fahrgeld gebucht ist, um Fahrgeld zu überweisen???

Und wozu braucht das Arbeitsamt einen Kontoauszug???

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#4
 Von 
Warp123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ok um missverständnissen vorzubeugen...

ich und mein arbeitskollege besuchen derzeit eine umschulung die von der kommunalen beschäftigungsagentur finanziert wird.
anfang des jahres, am 08.01.2007, bemerkten wir das unser arbeitgeber noch kein fahrgeld überwiesen hatte. demzufolge konnten wir nicht zu unserem arbeitsort fahren.

wir kamen dann mit dem arbeitgeber so überein das wir von zu hause aus am Unterricht (Umschulung Mediengestalter) per Breeze (e-learning über internet) teilzunehmen.

das fahrgeld war dann am dienstag dem 09.01. auf unseren konten. da wir aber am mittwoch zum KBA mussten um dort wichtige informationen zu erfragen war es uns nicht möglich mittwoch am unterricht teilzunehmen. da wir eine sehr lange wartezeit dort hatten und es zu spät geworden wäre haben wir uns entschlossen weiter von zu hause aus mitzumachen.

einige wochen später verlangte dann unser arbeitgeber eine kopie der kontoauszüge auf denen vermerkt war wann das fahrgeld auf unserem konto eingegangen ist. wie oben schon erwähnt wurde angeboten alles außer dem fahrgeld zu schwärzen, welches angebot aufgrund der versprechung es bleibe im haus nicht wahr genommen haben.

kurze zeit später erfolgte dann ein gespräch der chef-etage und einer mitarbeiterin der KBA. diese verlangte dann vom arbeitgeber die kopien der Kontoauszüge.

Da wir aber nicht um genehmigung gefragt wurden, finden wir das sehr dreist.
Und die Kontoauszüge werden nun gegen uns verwendet und es droht nun sperre von der KBA.


wie gesagt...

die KBA kann direkt kontoauszüge von uns verlangen aber der arbeitgeber kann doch nicht einfach kontoinformationen ohne unser wissen weiterreichen.

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#5
 Von 
Warp123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ist denn hier keiner mehr da der mir eine antwort geben kann? :(

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Sorry, aber das Thema ist nicht wirklich Arbeitsrecht und die Kenntnisse in nem <font color=red>Laienforum</font> sind nun mal begrenzt.

Auf deutsch: Wir wissen auch nicht alles.

Maßnahmen der Arbeitsagenturen/ARGEN gehören übrigens in den Bereich Sozialrecht.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Warp123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

naja kurz gefragt eigentlich nur ob es rechtens ist kontoauszüge an dritte weiterzugeben

wenn darauf keine antwort bzw. niemand es weiß ist es ok

nur mir wäre sehr geholfen

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