Datensicherheit in Durchgangsbüro ???

21. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
Hundemann123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Datensicherheit in Durchgangsbüro ???

Hallo,
ich bin seit 10 Jahren in meinem Betrieb in der EDV-Abteilung beschäftigt. Ich arbeite vorwiegend mit den wirtschaftlichen Daten (Umsätze, Bestände, Bestellverhalten etc). Natürlich gilt hier, dass ich die Daten nicht bekanntgebe und auch nicht achtlos rumliegen lasse. Erst recht zur Inventur, da die Zahlen immer nur von mir an die Geschäftsleitung weitergegeben wurden. Also Datensicherheit!

Nun soll ich ein neues Büro bekommen: ein nicht abschließbares Durchgangsbüro. Ok, das bedeutet, dass ich beim Verlassen meines Arbeitsplatzes (Chef, Klo etc) den PC mit passwortgeschütztem Bildschirmschoner sperre, dass ich EDV-Geräte, an denen ich gerade arbeite (Reparatur, Neuinstallation von PC's), in einen abschließbaren Schrank verstauen werde (weil sie sonst geklaut werden könnten). Gespräche mit meinem Kollegen über diese Zahlen sind dann natürlich auch nicht mehr möglich.

Soweit so gut. Aber: ich habe mir das neue Büro angesehen, jeder der durch das Büro läuft, kann problemlos lesen, was auf meinem Monitor steht. Und das finde ich jetzt langsam richtig gruselig.

Dem AG sollte das ja alles bekannt sein, schließlich kennt er ja seine Büros, er selbst sitzt im gleichen Bürotrakt. Sollte ich nun beide Augen zudrücken (weil ich das mit der Datensicherheit übergenau nehme) oder sollte ich dem AG Mitteilung über meine Bedenken machen? Und wenn ich das mache, wäre ich dann aus dem Schneider? Schließlich werde ich nie beweisen können, wenn jemand im "Vorbeigehen" die noch nicht veröffentlichten Inventurdaten von meinem Monitor gelesen und in irgendeiner für den AG schädigenden Weise verwertet hat.

Ich habe den BR gefragt, die Dame hat nur mit den Achseln gezuckt. Und leider traue ich dem BR überhaupt nicht.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

/// .. oder sollte ich dem AG Mitteilung über meine Bedenken machen?

Genau das.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
jeder der durch das Büro läuft, kann problemlos lesen, was auf meinem Monitor steht


Wieso, verwendest du 144 Pixel große Schrift? Bei meinem PC mußt du dafür schon stehen bleiben und dich heranbeugen, das sollte man doch merken.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10689 Beiträge, 4206x hilfreich)

Ich kann bei selbst bei Full HD Auflösung problemlos den Bildschirm meiner Kollegen lesen,
der letzte Sehtest schon was länger her? ;)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12323.10.2015 16:58:31
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 112x hilfreich)

Fragen, ob sie nun bei dem Durchgangsverkehr neue Datenschutzbestimmungen unterschreiben müssen - da sich die Voraussetzungen geändert haben.
Und es am besten schon ausgedruckt direkt unterschreiben lassen. Da es ja auch zum Arbeitsvertrag dazugehört.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12323.10.2015 16:58:31
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 112x hilfreich)

sorry, war doppelt.

-- Editiert von huibui am 22.09.2015 16:25

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Hundemann123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@blaubär+
Danke, das werde ich tun.

@JenAn
Erstens zähle ich nicht die Leute, die durch das Büro laufen, und ich werde zweitens ganz bestimmt nicht ständig einen nervösen Schulterblick machen, um festzustellen, ob jemand hinter mir steht. Ich werde früher oder später Kopfhörer aufsetzen um die Geräusche der ständig durchlaufenden Leute auszublenden, schließlich will ich mich ja auf meine Arbeit konzentrieren.

@Huibui
Das hört sich gut an! Die Formulierung an sich finde ich schon ausgezeichnet! Ich befürchte aber, eine entsprechende Änderung wird der AG nicht unterschreiben wollen, daher wird es auf eine einseitige Erklärung meinerseits hinauslaufen, und ich hoffe, dass das im Zweifelsfall reichen wird.

Insgesamt schon mal vielen Dank. Ich werde also eine entsprechende Mitteilung an meinen AG verfassen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Wer ist der Datenschutzbeauftragte in der Firma?
Den könnte man der Nachweisbarkeit halber schriftlich anfragen und der hat sich aufgabenhalber dafür zu interessieren.

2x Hilfreiche Antwort

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